Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des Na.

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heinrich1
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Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des Na.

Beitrag von heinrich1 »

Nachbar A hat im Dachüberstand rundum dem Bungalow eine sehr starke Halogenbeleuchtung installiert . Die weisse Hauswand reflektiert diese Lichtstrahlen(indirekter Beleuchtungseffekt) bis ins Nachbarhaus , so dass merklich Schlafräume bei B erhellt werden. Mit diesem Licht will A Einbrecher vom Einbruch abhalten . Aussenrolladen würden im Sommer bei B keinen Lichtschutz bieten da die Lüftung dadurch eingeschränkt wäre . B fühlt sich beim Schlaf durch das einfallenden Licht gestört .
Froggel
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von Froggel »

Soweit durch eine auf einem Grundstück unterhaltene Lichtquelle auch das Nachbargrundstück beleuchtet wird, ohne dass das Licht direkt auf das Nachbargrundstück gerichtet ist, stellt dies noch keine unerlaubte Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar und ist daher nicht abwehrbar (OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.2.2018 – 12 U 40/17).
Ich bin kein Jurist.
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FM
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von FM »

Bei mir macht das die Stadtverwaltung mit einer Straßenlaterne vor dem Fenster.

Zur Rechtslage siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html

Licht ist allerdings kein unwägbarer Stoff, siehe Überschrift dort. "Wärme, Geräusch, Erschütterungen" aber auch nicht, da passt die Überschrift nicht so ganz zum Inhalt der Vorschrift.
Chavah
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von Chavah »

Es gibt auch eine andere Entscheidung, Amtsgericht Wiesbaden, da wurde einem Nachbarn untersagt, mit einer 60 Watt Glühbirne den Hauseingang zu beleuchten, weil sich der Nachbar dadurch belästigt fühlte. Ich halte diese Entscheidung für falsch, wollte nur darauf hinweisen. Vielleicht findet sie sich ja noch im www.

Chavah
ktown
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 18.01.21, 22:07Bei mir macht das die Stadtverwaltung mit einer Straßenlaterne vor dem Fenster.
:lachen: Kenn ich. Ich habe auch noch von denen zwei Stück. Rückseitig verläuft ein Fußweg der natürlich mit einer Laterne alle 50m ausgeleuchtet werden muss. :roll:

Hier mal was zum Lesen.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Evariste
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von Evariste »

Froggel hat geschrieben: 18.01.21, 22:06 Soweit durch eine auf einem Grundstück unterhaltene Lichtquelle auch das Nachbargrundstück beleuchtet wird, ohne dass das Licht direkt auf das Nachbargrundstück gerichtet ist, stellt dies noch keine unerlaubte Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar und ist daher nicht abwehrbar (OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.2.2018 – 12 U 40/17).
Ich liebe diese Kurzfassungen.

Wenn man in das Urteil hineinsieht, dann sieht man, dass dort ausführlich erörtert wurde, ob eine Beeinträchtigung vorliegt, mit dem Ergebnis:
Die Gesamtabwägung aller Umstände, die die Lichtimmissionen im Streitfall charakterisieren, rechtfertigt in Anbetracht dieser Orientierungshilfe nicht die Annahme einer mehr als nur unwesentlichen Beeinträchtigung.
Mit dem Umkehrschluss, dass ein wesentliche Beeinträchtigung eben doch ein Problem sein könnte.
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von Tastenspitz »

heinrich1 hat geschrieben: 18.01.21, 21:45 eine sehr starke Halogenbeleuchtung installiert
Doofkopp. :roll: Man nimmt LED heutzutage.
heinrich1 hat geschrieben: 18.01.21, 21:45 weisse Hauswand reflektiert diese Lichtstrahlen
Also keine Einstrahlung direkt in die Räume des B. Es ist nur heller im Schlafraum des B als vorher.
heinrich1 hat geschrieben: 18.01.21, 21:45 B fühlt sich beim Schlaf durch das einfallenden Licht gestört .
Nun. Pauschal wird man hier keine Lösung finden oder anbieten können. Wenn man es also nicht hinbekommt, dass A hier einlenkt, ist die Klage das Mittel der Wahl.
Bei der Konstellation und der Tatsache, dass man mit einem Innenrollo für wenige Euro vermutluch Abhilfe schaffen kann, sehe ich die Erfolgschancen aber eher als gering an.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
heinrich1
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von heinrich1 »

das Rollo ist aber nur eine Lösung im Winter . im sommer bei hohen Aussentemperaturen ist das keine Lösung
Verpflichteter
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Re: Nds. : Belästung durch künstliches Licht . Hauseigentümer A leuchtet mit Aussenbeleuchtung in die Innenräume des

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

man könnte mit dem Nachbarn sprechen und ihn zu einer Besichtigung einladen.
Der Nachbar könnte ggf. die Candelar reduzieren oder den Lichtstrahl stärker fokussieren (parallel zur Hauswand).

Ein Innenrollo würde das Problem auf wenige heiße Sommernächte reduzieren.
Also keine 100% aber schon mal 85%.

Ein Lamellenrollo könnte ggf. zu einer 95% Lösung führen.

Dann stellt sich die Frage, was stört mehr, das Licht oder die Wärme?
Was ist mit Mücken?
heinrich1 hat geschrieben: 18.01.21, 21:45 B fühlt sich beim Schlaf durch das einfallenden Licht gestört .


Das Ausmaß der Störung gilt es zu beziffern.

Dann beschäftigt man sich mit der einschlägigen Rechtsprechung.

Sieht man dann Erfolgsaussichten, sucht man sich einen Rechtsanwalt.

MfG
uwe
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