Maklercourtage Gesetzesänderung

Moderator: FDR-Team

Katharina1211
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 19.01.09, 17:09

Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von Katharina1211 »

Hallo zusammen,
ich habe nach einer Immobilienbesichtigung Ende Dezember 2020 eine Eigentumswohnung erworben. Der Vertrag ist zwischenzeitlich unterzeichnet und ich werde demnächst den Kaufpreis auf das Notaranderkonto überweisen. Nachdem die Gesetzesänderung besagt, dass die Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird, bin ich etwas irritiert, dass ich die vollen 6 % zahlen soll, zumal eine Beauftragung durch mich nicht erfolgte.
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von Celestro »

Was sagt denn das Gegenüber dazu (nachdem Sie es darauf angesprochen haben)?
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von lottchen »

Katharina1211 hat geschrieben: 27.01.21, 16:34 zumal eine Beauftragung durch mich nicht erfolgte.
Wie bist Du dann in Kontakt zum Makler gekommen? Du hattest keine Vereinbarung / Vertrag mit dem Makler? Und Du bist als Käufer ein Verbraucher? Das Geschäft lief an nach dem 23.12.20? Vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtsch ... 00542.html
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8194
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von hambre »

zumal eine Beauftragung durch mich nicht erfolgte.
Der Makler hat den Kontakt zum Verkäufer hergestellt, ohne vorher durch Dich beauftragt worden zu sein? Das kann ich mir ja gar nicht vorstellen, denn dann hätte er auch nach altem Recht keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.

Wenn doch eine Beauftragung des Maklers durch Dich erfolgt ist, dann wäre es interessant zu wissen, wann diese erfolgt ist.

Üblicherweise erteilt übrigens der potentielle Käufer einen Auftrag im Zusammenhang mit der Übersendung des Exposées.
Katharina1211
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 19.01.09, 17:09

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von Katharina1211 »

Die Immobilie wurde über ein Maklerportal angeboten, damals war als Courage 6 % für den Käufer angegeben. Das habe ich auch so angenommen, jedoch wie gesagt keine Vereinbarung unterschrieben. Ich bin jetzt auch deshalb unsicher, weil die Immobilie Anfang Januar immer noch im Netz, jedoch mit nur 3 % Provision angegeben war. Telefonisch wurde mit tatsächlich Mitte Dezember vom Makler gesagt, dass ich die Courtage komplett zu zahlen hätte.
Bin sehr gespannt, wie ihr das seht.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von ExDevil67 »

Da der Notarvertrag mit der Klausel "Käufer zahlt 6% Courtage" unterschrieben ist, dürfte das Thema erledigt sein.
Das die Immobilie noch im Netz ist wundert mich etwas, die veränderte Courtage könnte aber einfach einer veränderten Vorlage für Inserate auf der Seite geschuldet sein.
Katharina1211
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 19.01.09, 17:09

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von Katharina1211 »

Hallo - im Notarvertrag ist keine Maklervereinbarung erwähnt.
Zwischenzeitlich ist die Immobilie auch raus aus dem Netz.
Katharina1211
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 19.01.09, 17:09

Re: Maklercourtage Gesetzesänderung

Beitrag von Katharina1211 »

Der Makler hat den Kontakt zum Verkäufer hergestellt, ohne vorher durch Dich beauftragt worden zu sein? Das kann ich mir ja gar nicht vorstellen, denn dann hätte er auch nach altem Recht keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.

Nein, ich habe den Kontakt zum Makler hergestellt, denn der hatte den Schlüssel zur Wohnung.

Üblicherweise erteilt übrigens der potentielle Käufer einen Auftrag im Zusammenhang mit der Übersendung des Exposées.

Das Exposé wurde mir per email geschickt.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen