Reparatur Rolladen - Probleme mit anderem Eigentümer

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Starwars2001
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Reparatur Rolladen - Probleme mit anderem Eigentümer

Beitrag von Starwars2001 »

Folgende Ausgangssituation:
Eigentümer E wohnt im 1. Stock
Eigentümer A im EG.

Der Rolladen des E ist defekt. Für die Rolladenreparatur muss der Monteur von aussen an den Rolladenkasten. Dies wäre möglich, wenn er auf das Vordach des A eine Diele legt um dann an den Rolladenkasten zu kommen.
Nach Rücksprache mit A lässt dieser es nicht zu, dass eine Diele auf sein Vordach gelegt wird.

Als Alternative kann ein Gerüst aufgestellt werden. Die Kosten für das Gerüst belaufen sich auf ca. 700€. Die eigentliche Reparatur kostet ebenfalls ca. 500€.

Frage:
1. Kann der A durch ein einfaches "Nein. Lasse ich nicht zu" die Kosten für diese Reparaturarbeiten in die Höhe treiben?
Muss für die Mehrkosten dann die Gemeinschaft aufkommen, da A ja quasi das Hammerschlags- und Leiterrecht (falls es hier zur Anwendung kommt) blockt?

2. Kann A die Aufstellung eines Gerüstes blocken?
Verpflichteter
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Re: Reparatur Rolladen - Probleme mit anderem Eigentümer

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 Eigentümer E wohnt im 1. Stock
Eigentümer A im EG.
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 Muss für die Mehrkosten dann die Gemeinschaft aufkommen
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 Hammerschlags- und Leiterrecht
Ich unterstelle eine WEG und eine Rep. am Gemeinschaftseigentum.
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 eine Diele auf sein Vordach gelegt wird
Vordach sehe ich mal als GE.

Wo ist da das Problem, außer dass sich weder A noch E im WEG auskennen.
Ist doch eine Sache des Verwalters.

MfG
uwe
Starwars2001
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Re: Reparatur Rolladen - Probleme mit anderem Eigentümer

Beitrag von Starwars2001 »

Verpflichteter hat geschrieben: 03.02.21, 14:00 Hallo,
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 Eigentümer E wohnt im 1. Stock
Eigentümer A im EG.
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 Muss für die Mehrkosten dann die Gemeinschaft aufkommen
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 Hammerschlags- und Leiterrecht
Ich unterstelle eine WEG und eine Rep. am Gemeinschaftseigentum.
Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 13:43 eine Diele auf sein Vordach gelegt wird
Vordach sehe ich mal als GE.

Wo ist da das Problem, außer dass sich weder A noch E im WEG auskennen.
Ist doch eine Sache des Verwalters.

MfG
uwe
Hallo Uwe,
bei der Reparatur handelt es sich um Sondereigentum.
Bei dem Vordach handelt es sich ebenfalls um Sondereigentum, da es sich um ein Terrassenvordach des Eigentümers im EG handelt.
Verpflichteter
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Re: Reparatur Rolladen - Probleme mit anderem Eigentümer

Beitrag von Verpflichteter »

Starwars2001 hat geschrieben: 03.02.21, 14:16 bei der Reparatur handelt es sich um Sondereigentum.
Bei dem Vordach handelt es sich ebenfalls um Sondereigentum, da es sich um ein Terrassenvordach des Eigentümers im EG handelt.
Wenn man sich innerhalb der WEG einig ist, kann man es wie Sondereigentum behandeln.

Würde man sich streiten, würde ich erwarten, dass ein Gericht es sich einfach macht und beides zum GE erklärt.

Gibt es irgend eine Vereinbarung/Teilungserklärung die das Sondereigentum stützen könnte.

Es könnte darauf hinaus laufen, dass beides SE ist und die Kosten der Rep. dem jeweiligen Eigentümer auferlegt werden.

MfG
uwe
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