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hambre hat geschrieben: ↑24.02.21, 10:03
Der Abschluss einer Gebäudeversicherung gehört nach wie vor zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Dass das nicht mehr explizit im Gesetz erwähnt wird, ändert an diesemUmstand nichts.
Dass der Abschluss eine Gebäudeversicherung zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, steht weiterhin im Gesetz. Allerdings ist die die Bestimmung in den § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gewandert.