Hallo,
Ich habe eine Frage zum Verkauf/Erbe eines Grundstückes mit Haus.
Eheleute A haben lt. Notarvertrag auf einem grossen Grundstück 2 Häuser (jedes Haus hat einen Grundstücksanteil). Haus 1 ist leer und in Haus 2 wohnen die Eheleute A. In dem Vertrag steht drin das Kind 1 das Haus 1 (inkl Anteil Grundstück) und Kind 2 das Haus 2 (inkl. Anteil Grundstück) bekommt, wenn Eheleute A nicht mehr da sind. Nun würde Kind 2 gerne in das Haus 1 einziehen und Kind 2 sozusagen das Haus "abkaufen" und sich somit als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Somit müsste aus dem ursprünglichen Vertrag Kind 1 rausgeschmissen werden und es müsste festgehalten werden das Kind 2 den Anteil zB. monatlich an Kind 1 zahlt.
Kann man notariell sicher irgendwie schreiben.....
Wie ist das steuerlich für Kind 1? Fallen Steuern an, da das Haus bzw der Erbteil ja im Grunde verkauft wird? Oder nicht, da das Haus schon über 10 Jahre im Besitz der Eheleute A ist und davor schon viele Jahre mehr den Eltern von A gehört hat?
Oder fällt was an wg Erbteil abgeben....?
Grundstücksverkauf
Moderator: FDR-Team
Re: Grundstücksverkauf
Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus der Eintragung im Grundbuch.
Wenn es ein Grundstück ist, auf dem zwei Häuser stehen, dann muss das Grundstück vermessen werden oder wurde das Grundstück gemäß WEG aufgeteilt (Aufteilungsplan, notarielle Teilungserklärung)?
Was ist das für ein "Vertrag"?In dem Vertrag steht drin das Kind 1 das Haus 1 (inkl Anteil Grundstück) und Kind 2 das Haus 2 (inkl. Anteil Grundstück) bekommt, wenn Eheleute A nicht mehr da sind.
Haben die Eheleute A und die Kinder 1 und 2 beim Notar unterschrieben?
Re: Grundstücksverkauf
Es ist ein Grundstück welches aber aufgeteilt ist u 2x Grundsteuer gezahlt wird.
Nein Kind 1 und 2 haben nicht unterschrieben. Sie Werden im Vertrag erwähnt. Also wie die Häuser auf sie aufgeteilt werden wenn die Eheleute versterben.
Der Vertrag wurde zwischen den Eheleuten und den Eltern/Mutter gemacht. Die Mutter hatte den Grundstücksanteil 1 u Haus 1 den Eheleuten überschrieben (und somit stehen die Eheleute im Grundbuch beider Anteile) und die Mutter hatte Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Mutter ist verstorben und seit dem steht Haus 1 leer.
Nein Kind 1 und 2 haben nicht unterschrieben. Sie Werden im Vertrag erwähnt. Also wie die Häuser auf sie aufgeteilt werden wenn die Eheleute versterben.
Der Vertrag wurde zwischen den Eheleuten und den Eltern/Mutter gemacht. Die Mutter hatte den Grundstücksanteil 1 u Haus 1 den Eheleuten überschrieben (und somit stehen die Eheleute im Grundbuch beider Anteile) und die Mutter hatte Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Mutter ist verstorben und seit dem steht Haus 1 leer.
Re: Grundstücksverkauf
Es sind also zwei Grundstücke und nicht ein Grundstück.Es ist ein Grundstück welches aber aufgeteilt ist u 2x Grundsteuer gezahlt wird.

Kind 1 könnte auch Haus 2 bekommenSomit müsste aus dem ursprünglichen Vertrag Kind 1 rausgeschmissen werden und es müsste festgehalten werden das Kind 2 den Anteil zB. monatlich an Kind 1 zahlt.
Ja, das kann man durch Änderung des Erbvertrages und Abschluss eines Kaufvertrages regeln.Kann man notariell sicher irgendwie schreiben.....
Man muss sich schon überlegen, ob das Haus verkauft oder verschenkt wird.Fallen Steuern an, da das Haus bzw der Erbteil ja im Grunde verkauft wird?
Steuern fallen nicht an, es sei den der Freibetrag von 400.000€ pro Elternteil wird überschritten.Fallen Steuern an, da das Haus bzw der Erbteil ja im Grunde verkauft wird?
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