Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

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proleo
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Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von proleo »

Hallo,

ein Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum. Das erscheint auch logisch und folgerichtig, z.B. bei einer gemeinsamen Heizungsanlage, bei der die Abgase in den gemeinsamen Schornstein eingeleitet werden.

FALL-BEISPIEL:
In einer Eigentümergemeinschaft haben alle Eigentümer jeweils einzelne Gas-Thermen. Diese werden von ihren Besitzern individuell betrieben und Kosten der jährlichen Wartungen und Abgasprüfungen durch den Schonsteinfeger direkt abgerechnet. Es handelt sich um Gas-Brennwertthermen, zu denen der Heizkessel selbst sowie ein spezielles Abgasrohr gehört, das in separate Schornsteinschächte eingezogen ist.

FRAGE:
Wie ist Rechtslage in Bezug auf die Abgasrohre der einzelnen Brennwert-Thermen (im Sondereigentum) in von einander getrennten Schornsteinschächten? Sind die Abgasrohre in solch einer Konstellation Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? Und wer ist für die Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Instandsetzung der Abgasrohre zuständig und verantwortlich?

Über Ihre Einschätzung bzw. Hinweise auf Literatur oder Rechtsprechung würde ich mich freuen!


MfG, proleo
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo proleo,

was hat denn deine Suche im Internet zu diesem Thema bisher ergeben?

Was sagt ggf. eine Teilungserklärung?

Wie ist die Bauhistorie?

Ist ein Abgasrohr für die das Brennwertgerät nachträglich in einen Kaminzug eingebaut worden?

Meine Einschätzung > Sondereigentum

Was sollte einen Sondereigentümer daran hindern z.B. ein derzeit vorhandes Kunststoffrohr gegen ein vergoldetes Edelstahlrohr austauschen.

Bauliche Änderung!? Betroffenheit der anderen Eigentümer?

MfG
uwe
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Zafilutsche »

Vielleicht auch nicht unwichtig:
Gibt es möglicherweise vorhandene "Beschlüsse" oder "Passagen in einer Teilungserklärung" die beispielsweise Hinweise auf Kosten/Verantwortung/Risiken geben?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Zafilutsche »

Hier noch ein Artikel!
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Tastenspitz
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Tastenspitz »

Der erste Blick sollte der in die Teilungserklärung sein. Sehe ich auch so.
Wenn hier nichts geschrieben steht, sollte man nmE. von Gemeinschaftseigentum ausgehen und der Gemeinschaft den "schwarzen Peter" zuschieben.
Wenn hier dann die alleinige Nutzung durch den Eigentümer der Therme als Argument kommt, ist das nicht einschlägig.
Es gibt durchaus Einrichtungen in Häusern, die ebenfalls nur einer Wohnung zugeordnet und trotzdem Gemeinschafteigentum sind. Bspw. die Wohungseingangstüre.
proleo
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von proleo »

VIELEN DANK für die Rückmeldungen und Hinweise!
Leider habe ich bei meinen Recherchen im www nichts brauchbares gefunden, deshalb hier meine Fallbeschreibung. Nun zur Beantwortung der gestellten Fragen

ZITAT Teilungserklärung:
"Die Überwachung und Pflege der Heizungsanlagen der Eigentümer ... obliegt jedem einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer auf dessen eigene Kosten."
Anderslautende Beschlüsse existieren nicht.

Die einzelnen Heizungsthermen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten von jedem einzelnen Besitzer gekauft und installiert worden, inklusive der damit verbundenen besonderen Abgasrohre. Die Wartungskosten etc. pp. werden von jedem Besitzer separat abgerechnet und bezahlt.

Zum Schornstein an sich:
Der Schornstein ist unterteilt in Einzelschächte der jeweiligen Thermen-Betreiber, in denen die jeweiligen Abgasrohre eingezogen sind
[ [(1)][(2)][(3)][(4)][(5)] ] so in etwa ;-)
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

wenn in der TE nur Pflege und Überwachung steht, könnte man annehmen die Aufzählung ist abgeschlossen, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung obliegen der GE.

Ich unterstelle mal, die Erstausstattung mit Heizung war beim Erstkäufer bereits vorhanden.


Wenn in der Vergangenheit Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von den jeweiligen SE getragen wurden, könnte man annehmen dies ist ihr gemeinsamer Wille.

Da würde ich dann sagen, ihr wolltet es so.

Problem könnte ein neuer Eigentümer sein, der in Kenntnis der TE davon ausgeht Heizung ist GE.
Da könnte sich dann ein Richter finden der sag, in diesem Gebäude sind die einzelnen Heizungen GE.

Zwingend notwendig für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes sind die Heizungen als GE nicht.

Da haben sich 4 der 5 einen hochwertige Heizung neu gekauft, der 5. billigen Schrott und der will jetzt auf Kosten der 4 einen neue :evil:

Rein nach meinem Empfinden sag ich SE, wird jedoch auf GE hinauslaufen.


(Wem gehören E-Durchlauferhitze für WW im SE?)

MfG
uwe
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Zafilutsche »

Für mich würde es logisch erscheinen, wenn die 1,2,3...n Kaminschächte (samt Wand und oder Dachdurchführungen aus "Stein, Beton oder was für ein Feuerfestes Material auch sein mag) Gemeinschaftseigentum sind. Wenn ein Miteigentümer im Rahmen der Sondernutzung des Schachtes ein Inlay einzieht, könnte das eigentliche Rohr sofern nichts anderes vorliegt ein "Sondereigentum" darstellen.
Vergessen darf man hierbei nicht, des es heute technisch und zulassungstechnisch es möglich ist, mehr als eine Feuerstelle ein einem Kaminrohr anzuschließen. D.h. am eigentlichen Rohr könnte ein Miteigentümer Anteile besitzen.
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von proleo »

Meine eigene Einschätzung bzw. Vermutung dazu ist:

FAKTEN:
Die vorhandenen Heizungsthermen wurden von jedem Eigentümer auf eigene Kosten und Verantwortung angeschafft und anschließend damit verbundene Kosten übernommen (s. auch Teilungserklärung). Zur jeweiligen Heizungstherme gehören zwingend die entsprechenden Abgasrohre. Diese sind in den, dem jeweiligen Eigentümer zuzuordnenden, getrennten Schornsteinschacht eingezogen.

KOSTENZUORDNUNG:
a)Alle Arbeiten an dem Schornstein sowie innerhalb des Schornsteins befindlichen separaten Schornsteinschächten sind, nach dem was ich finden kann, zwingend Gemeinschaftseigentum. Damit verbunden sind alle Kosten, die den Schornstein selbst betreffen von der Gemeinschaft zu tragen.
b) Dagegen gehören alle Abgasrohre zwingend zu den einzelnen Thermen, ohne die sie nicht betrieben werden dürfen. Instandhaltung, Reparatur, Instandsetzung oder Austausch einzelner Komponenten der Heizungsthermen - also auch der Abgasrohre - dürften nach meiner Einschätzung zu Lasten der einzelnen Besitzer der Anlage gehen.
c) Bei Arbeiten an einem Abgasrohr, bei denen der Schornstein beschädigt werden würde, wäre m.E. der Schaden dem Eigentümer der Heizungstherme kostenmäßig zuzuordnen, durch den der Schaden entstanden wäre.

Hat jemand eine plausible Erklärung, warum das rechtlich so richtig oder falsch ist?
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Zafilutsche »

proleo hat geschrieben: 06.05.21, 13:15
c) Bei Arbeiten an einem Abgasrohr, bei denen der Schornstein beschädigt werden würde, wäre m.E. der Schaden dem Eigentümer der Heizungstherme kostenmäßig zuzuordnen, durch den der Schaden entstanden wäre.
Warum sollte das Verursacherprinzip nicht gelten? Das ausführende Unternehmen/ ggf. der Schädiger steht in der Haftung. Ggf. Könnte das Kostenrisiko auch abgewälzt sein.!? Oder schreiben wir gerade über ein marodes öĺBauwerk?
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Tastenspitz »

a. Sehe ich auch so
b. Nein. Nochmals - die alleinige Nutzung einer Sache ergibt nicht automatisch Sondereigentum an dieser. Sonst wären alle Versorgungsleitungen zu einer Wohnung quer durch das ganze Gebäude auch Sondereigentum. Und das ist nicht so. Es gibt hier definierte Schnittstellen. Bei Wasser ist das zB. idR. der letzte Absperrhahn in der Wohnung. Bei einer Therme ist das dann analog betrachtet eben das Abgasrohr vor dem Wandanschluß.
c. Hier zahlt der Verursacher des Schadens bzw. sorgt dafür, dass dieser beseitigt wird. Das ist erstmal unabhängig vom Anspruchsgegner. Die Kamine in denen die Rohre sind, sind aber zweifelsohne Gemeinschaftseigentum. Siehe auch a.
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Verpflichteter »

Zafilutsche hat geschrieben: 06.05.21, 10:31 Vergessen darf man hierbei nicht, des es heute technisch und zulassungstechnisch es möglich ist, mehr als eine Feuerstelle ein einem Kaminrohr anzuschließen.
Ganz so ist es nicht.
Es war lange Zeit zulässig mehrer Feuerstellen an einem Zug (Naturzug) anzuschließen.

Mit Einzug von Gebläsebrenner wurde es schwierig.
Drückt das Gebläse Abgas in den Kamin kann durch die nichtbetriebene Feuerstelle Abgas in Räume gelangen.
Z.B. man kann zwei Pelletöfen an einen Zug anschließen, jedoch müssen diese Funktionsgleich sein.
https://www.ofenseite.com/pelletofen-geblaese

So auch im Gasbereich, die "alten" Thermen gingen mit Mehrfachbelegung, will einer Brennwert gibt es Probleme.

Auch die Abgastemp. ist zu beachten. Kann der Zug Kondensat ab?

MfG
uwe
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Verpflichteter »

Zafilutsche hat geschrieben: 05.05.21, 14:53 Hier noch ein Artikel!
Hatte ich bisher nicht gesehen.

Da würde ich zuerst die Frage stellen, wurde der Kaminofen korrekt betrieben, warum war der Schornstein marode?
Bei sachgerechter Nutzung halten die Dinger hunderte von Jahren.

Wenn denn der SE der einzige Nutzer ist und es den anderen SE unmöglich ist den Kamin zu nutzen, könnte man eine entsprechende Kostenregelung treffen.


MfG
uwe
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Verpflichteter »

proleo hat geschrieben: 06.05.21, 13:15 Meine eigene Einschätzung bzw. Vermutung dazu ist:



KOSTENZUORDNUNG:
a).
b) .
c) .
Hat jemand eine plausible Erklärung, warum das rechtlich so richtig oder falsch ist?
a) ja
b) nee
Nicht zwingend, damit würde man ja den Rechtsanwälten und Richtern einen Teil ihrer Arbeit nehmen.
c) ok
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Re: Abgasrohr von einzelnen Heizthermen im Sondereigentum?

Beitrag von Hanomag »

Tastenspitz hat geschrieben: 06.05.21, 13:50Nochmals - die alleinige Nutzung einer Sache ergibt nicht automatisch Sondereigentum an dieser. Sonst wären alle Versorgungsleitungen zu einer Wohnung quer durch das ganze Gebäude auch Sondereigentum. Und das ist nicht so. Es gibt hier definierte Schnittstellen. Bei Wasser ist das zB. idR. der letzte Absperrhahn in der Wohnung. Bei einer Therme ist das dann analog betrachtet eben das Abgasrohr vor dem Wandanschluß.
Hier habe Bedenken. Wenn von den Stadtwerken je Wohnung im gemeinsamen Installationsraum eine Wasseruhr gesetzt wurde, dann gehört diese Wasseruhr und die nachfolgenden Versorgungsleitungen m. E. zum Sondereigentum.
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