Steht Grundbucheintrag über Realität?
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Steht Grundbucheintrag über Realität?
Zwei Schwestern erben jeweils eine Wohnung mit Garage. Sowohl ihre Eltern wie auch sie selbst nutzten seit 20 Jahren Wohnung 1 mit Garage 1 und vice versa. Zu ihrem Erstaunen stellen sie jetzt fest, dass im Grundbuch Wohnung 1 aber mit Garage 2 (und umgekehrt) verknüpft ist.
Auch in den Architektenplänen von einst entdeckten sie einen Fehler: Auf einem Blatt entspricht die Bezeichnung dem Grundbucheintrag, auf einem anderen Blatt taucht die Ziffer 1 zweimal auf, die Ziffer 2 dagegen gar nicht.
Weil Wohnung 1 jetzt verkauft wird, muss eine Änderung im Grundbuch und ein Tausch der Garagen erfolgen.
Bedeutet das für die beiden Schwestern jetzt, dass sie sowohl eine Gebühr für die Grundbuchänderung zu zahlen haben UND jeweils noch eine Grunderwerbsteuer, obwohl die Verknüpfung von Wohnung 1 mit Garage 1 sowie Wohnung 2 mit Garage 2 ursprünglich von den Eltern gewollt war und in der Realität auch immer gelebt wurde?
Auch in den Architektenplänen von einst entdeckten sie einen Fehler: Auf einem Blatt entspricht die Bezeichnung dem Grundbucheintrag, auf einem anderen Blatt taucht die Ziffer 1 zweimal auf, die Ziffer 2 dagegen gar nicht.
Weil Wohnung 1 jetzt verkauft wird, muss eine Änderung im Grundbuch und ein Tausch der Garagen erfolgen.
Bedeutet das für die beiden Schwestern jetzt, dass sie sowohl eine Gebühr für die Grundbuchänderung zu zahlen haben UND jeweils noch eine Grunderwerbsteuer, obwohl die Verknüpfung von Wohnung 1 mit Garage 1 sowie Wohnung 2 mit Garage 2 ursprünglich von den Eltern gewollt war und in der Realität auch immer gelebt wurde?
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Die Nutzung der Garagen war eine Übereinkunft der jew. Wohnungsinhaber.
Wenn man das Grundbuch ändern will, dann kostet das nun mal Gebühren.
Bedenken Sie auch mal den Standpunkt eines Käufers!
Der muss nun wirklich darauf achten, dass das was er kauft auch im Grundbuch richtig
drinsteht.
Wenn man das Grundbuch ändern will, dann kostet das nun mal Gebühren.
Bedenken Sie auch mal den Standpunkt eines Käufers!
Der muss nun wirklich darauf achten, dass das was er kauft auch im Grundbuch richtig
drinsteht.
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Was spricht denn dagegen, dass man einfach Wohnung und Garage, so wie es im Grundbuch steht, verkauft? Dann muss halt Schwester 2 ab sofort Garage 1 (die zu ihrer Wohnung gehörende Garage) nutzen. Wäre das ein Problem?
Das ist einzusehen, aber wird dann auch Grunderwerbssteuer fällig?
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Das Grundbuch dokumentiert die Eigentumsverhältnisse, nicht die jeweiligen Nutzer. "Falsch" war dann die Nutzung, aber natürlich nicht illegal da ja alle Beteiligten einverstanden waren.
Wie hoch wären denn die Kosten für eine Änderung?
Wie hoch wären denn die Kosten für eine Änderung?
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Die Kosten betragen für die Eintragung im GB eine Festgebühr von 50,00 €, KV 14160 Nr. 5 GNotKG.
Im übrigen folgt die Eintragung im GB dem Aufteilungsplan. Wenn bereits das Sondereigentum in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung falsch dem jeweiligen Wohnungseigentum "zugewiesen" wurde (§ 5 WEG), und dies bis zur Eintragung nicht aufgefallen ist, ist das eben pgh.
Im übrigen folgt die Eintragung im GB dem Aufteilungsplan. Wenn bereits das Sondereigentum in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung falsch dem jeweiligen Wohnungseigentum "zugewiesen" wurde (§ 5 WEG), und dies bis zur Eintragung nicht aufgefallen ist, ist das eben pgh.
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Auf Grundstückserwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Selbst wenn sich die Schwestern gegenseitig ihre Garagen verkaufen sollte das dahingehend kein Problem darstellen.
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Aber sind Geschwister in gerader Linie verwandt? Jedenfalls nicht nach § 1589 BGB. Weitere diesbezügliche Ausnahmen sind aus dem GrEStG nicht ersichtlich, jedenfalls nicht § 3. Aber es gibt ja Ausführungsbestimmungen der Bundesländer, ggf. ergibt sich aus diesen eine Befreiung.
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
vllt hilft ja https://dejure.org/gesetze/BGB/900.html ein Stück weiter???Phil Underground hat geschrieben: ↑10.05.21, 10:26Zwei Schwestern erben jeweils eine Wohnung mit Garage
Re: Steht Grundbucheintrag über Realität?
§ 900 BGB hilft nur bei Grundbuchunrichtigkeit. Hierzu hat sich der Fragende jedoch nicht weiter geäußert. Und die 30 Jahre sind auch noch nicht um...
Phil Underground hat geschrieben: ↑10.05.21, 10:26 Zwei Schwestern erben jeweils eine Wohnung mit Garage. Sowohl ihre Eltern wie auch sie selbst nutzten seit 20 Jahren Wohnung 1 mit Garage 1 und vice versa. Zu ihrem Erstaunen stellen sie jetzt fest, dass im Grundbuch Wohnung 1 aber mit Garage 2 (und umgekehrt) verknüpft ist.
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