Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

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Maxi2
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Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Maxi2 »

Hallo zusammen,

gegeben sei eine WEG in Schleswig-Holstein. Eine Hausordnung sei nicht beschlossen.
Das Schlafzimmer von A sei so ausgerichtet, dass man auf die Terassen der anderen Reihenhäuser blickt.

Im Sommer kommt es abends gelegentlich vor, dass ein Miteigentümer B seine Terasse nach 22:00 nutzt und sich mit seiner Frau oder z.B. Besuch unterhält. Es sind meist weniger als fünf Personen und es läuft auch keine Musik. Trotzdem kann A bei geöffnetem Fenster nicht schlafen. Wenn er das Fenster schließt, gibt es keine Störung.

Kann A von B verlangen, dass B so leise ist, dass A bei geöffnetem Fenster nicht am Schlafen gehindert wird oder muss A sich damit abfinden, die Fenster schließen zu müssen? Wo kann A dazu ggf. etwas nachlesen? Es soll bei diesem Fall also insbesondere darum gehen, ob A quasi "zur Schadensbegrenzung" dazu verpflichtet ist, das Fenster zu schließen, um nicht gestört zu werden.

Wie ist die Rechtslage?

Gruß

Maxi
Zafilutsche
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Zafilutsche »

Maxi2 hat geschrieben: 10.05.21, 10:42 gegeben sei eine WEG in Schleswig-Holstein. Eine Hausordnung sei nicht beschlossen.
Dann sollte zumindest dass ganz schnell nachgeholt werden, denn
Für das WEG gehört die Aufstellung einer Hausordnung zu der sogenannten „ordnungsgemäßen Verwaltung“ und ist damit verpflichtend umzusetzen. Nachlesen können Sie dies in § 27 Abs. 1 WEG. Das WEG schreibt jedoch nicht vor, wie eine solche Hausordnung auszusehen hat.
Wo keine Regelung, da ist der Unfriede nicht weit. Ansonsten gibt's weitergehende Verordnungen, die die Lärm Emissionen je Örtlichkeit regulieren. Falls das aus dem Rahmen fällt, holt man sich externe Hilfe. :oops:

Maxi2 hat geschrieben: 10.05.21, 10:42Das Schlafzimmer von A sei so ausgerichtet, dass man auf die Terassen der anderen Reihenhäuser blickt.
Ist m.E. völlig unerheblich.
Maxi2 hat geschrieben: 10.05.21, 10:42 Es soll bei diesem Fall also insbesondere darum gehen, ob A quasi "zur Schadensbegrenzung" dazu verpflichtet ist, das Fenster zu schließen, um nicht gestört zu werden.
Die "Störung" scheint von subjektiver Natur zu sein. Einen Anspruch darauf, dass der Nachbar z.B einen ganz bestimmten beliebigen db Wert (z.B. 40 db) bei einer normalen Unterhaltung nicht überschreiten dürfte, gibt es m.W. nicht.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Maxi2
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Maxi2 »

Vielen Dank!

Gibt es evtl. websites oder für Nichtjuristen geeignete Literatur zur Fragestellung, die Ihr empfehlen könnt?

LG

Maxi
FM
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von FM »

Lärmschutzregelungen sind oft kommunal, also müsste man bei der jeweiligen Gemeinde nachsehen. Aber dass normale Unterhaltungen als Lärm definiert sind, wird kaum wo der Fall sein. Da geht es meist eher darum, wann der Rasenmäher benutzt werden darf.
ktown
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 11.05.21, 11:05Lärmschutzregelungen sind oft kommunal, also müsste man bei der jeweiligen Gemeinde nachsehen.
Diese Gründen aber immer auf dem BImSchg und der TA Lärm
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Maxi2 »

Vielen Dank!

Wenn es zu einer Anzeige und evtl. Messung käme, wäre es ja von besonderer Bedeutung, ob diese bei geschlossenen oder bei offenen Fenstern durchgeführt würde. Natürlich in Bezug auf die Situation, dass A sich in seinem Schlafzimmer befindet, sich dort von dem nächtlichen Lärm des B auf der Terasse gestört fühlt und eine Messung veranlassen möchte.

Kann dazu evtl. noch jemand etwas sagen.

Gruß

Maxi
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Zafilutsche »

Wenn ich mir den Geltungsbereich der BlmSchg ansehe, so habe ich Zweifel ob diese bei Privaten Unterhaltungen überhaupt Anwendung finden kann.🤥.
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von blackylein »

A kann ja selbst mal tätig werden. Für kleines Geld sind entsprechende Geräte schon käuflich. Und für das Handy gibt es sogar schon kostenlose Apps.
Zu 100% genau werden diese Werte nicht sein, jedoch geben sie sehr oft eine gute Einschätzung, wie laut das nun ist.
Maxi2
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Maxi2 »

Vielen Dank für den Hinweis auf die kostenlosen Apps. Müsste A dann die Messungen bei geschlossenem oder offenem Fenster durchführen?

Gruß

Maxi
ktown
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von ktown »

Zafilutsche hat geschrieben: 11.05.21, 13:58 Wenn ich mir den Geltungsbereich der BlmSchg ansehe, so habe ich Zweifel ob diese bei Privaten Unterhaltungen überhaupt Anwendung finden kann.🤥.
Ich habe ja nur auf Aussage von FM geantwortet. Deshalb gibt es die TA Lärm. Wir sind zwar ein überreguliertes Land, aber hier lehnt man sich schlichtweg an diese Verordnungen und Gesetze.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von Zafilutsche »

Maxi2 hat geschrieben: 11.05.21, 14:29 Vielen Dank für den Hinweis auf die kostenlosen Apps. Müsste A dann die Messungen bei geschlossenem oder offenem Fenster durchführen?
Hier eine gute Nacht Lektüre
Ist zwar statt einem "gebrabbel" eher der Güterzug, aber es gibt schonmal die Definition "Schlaf". Wie das im einzelnen auf den Fall der lauten Nachbarschaft abgestellt werden könnte, weiss ich noch nicht. Zugegebenermaßen habe ich nur Auszüge aus dem Gutachten zur Kenntnis genommen. Ich halte es für möglich, das der Schallpegel bei geschlossenem Fenster in der nähe der Ohrmuschel gemessen werden müßte :oops: Aber ein Gutachter wird das sicher besser wissen. :oops:
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von ktown »

Was man sagen kann ist, dass eine Handy-App sicherlich nur ansatzweise die Richtung anzeigt.
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Re: Nachtruhe: Störung bei geöffnetem Fenster in einer WEG

Beitrag von FM »

Ich frag mich jetzt, wie dem "Lärm"-Verursacher zumutbar sein soll, eventuell festgelegte Schallwerte einzuhalten. Bei einem Industriebetrieb oder einem Konzert mag es noch zumutbar sein, entsprechende Messgeräte aufzustellen, aber bei einer Unterhaltung im Garten mit Freunden? Und der Verursacher könnte ja auch nur auf seinem eigenen Grundstück messen, aber weder am offenen noch hinter dem geschlossenen Fenster des Nachbarn und schon gar nicht in dessen Bett nahe dem Ohr.

Die subjektive Störung des Nachbarn ist zudem individuell verschieden, der eine hört hohe Frequenzen besser, der andere tiefe. Dazu ist eine Untersuchung durch einen HNO-Arzt oder einen Hörakustiker nötig. Es kann also einen Unterschied machen, ob im Nachbarsgarten eine junge Frau oder ein alter Mann "normal" spricht und eben bei wem die Töne ankommen.

Die Handy-Messung des Belästigten selbst ist natürlich wie gesagt wurde nur ein Anhaltspunkt. Als Beweismittel benötigt er die Messung eines vereidigten Sachverständigen. Da muss er schon gut erraten, in welcher Nacht genau dieser im Schlafzimmer sein soll. Für die falsch geratenen Nächte verlangt der SV ebenfalls Honorar. Und selbst wenn der SV dann eine Messung erfolgreich durchführen kann und irgendeine Grenze überschritten wurde, beweist das nur: es war in dieser Nacht so. In der nächsten Nacht sind vielleicht andere Gäste beim Nachbarn, die leiser sprechen.
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