Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Moderator: FDR-Team
Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Hallo,
nach Vertragsunterzeichnung über ein Haus mit Grundstück beim Notar jedoch vor Eintrag ins Grundbuch ist ein Hochwasserschaden am Gebäude entstanden.
Wer muss den Schaden bezahlen ? Im Vertrag stand " ... Rechte des Käufers wegen Sachmangels sind ausgeschlossen. Die Immobilie wird verkauft wie besichtigt. ".
Gruß Robin Hut
nach Vertragsunterzeichnung über ein Haus mit Grundstück beim Notar jedoch vor Eintrag ins Grundbuch ist ein Hochwasserschaden am Gebäude entstanden.
Wer muss den Schaden bezahlen ? Im Vertrag stand " ... Rechte des Käufers wegen Sachmangels sind ausgeschlossen. Die Immobilie wird verkauft wie besichtigt. ".
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Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Stichwort ist "Lastenwechsel". Wann der stattgefunden hat kann im Zweifel der Notar beantworten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Lastenwechsel. Gut zu wissen!
Wenn jetzt z. B. der Heizungsbrenner Totalschaden hat und es ein altes Gerät ist, muss dann nur der Zeitwert ersetzt werden ( wie bei KFZ-Kaskoschaden) oder ein neues Gerät bestellt werden, welches den aktuellen Bestimmungen entspricht ? Es wäre dann ein Gewinn für den Käufer, denn den alten Brenner hätte er nach ca. 5 Jahren eh tauschen müssen. Den neuen Brenner kann der Käufer noch 25 Jahre betreiben.
Gruß Robin Hut
Wenn jetzt z. B. der Heizungsbrenner Totalschaden hat und es ein altes Gerät ist, muss dann nur der Zeitwert ersetzt werden ( wie bei KFZ-Kaskoschaden) oder ein neues Gerät bestellt werden, welches den aktuellen Bestimmungen entspricht ? Es wäre dann ein Gewinn für den Käufer, denn den alten Brenner hätte er nach ca. 5 Jahren eh tauschen müssen. Den neuen Brenner kann der Käufer noch 25 Jahre betreiben.
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Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
War die Heizung bei der Besichtigung und dem Vertragsschluss schon da?
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Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Wieso?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Naja, wenn ich ein Haus besichtige (und kaufe) mit einer Heizung die 20 Jahre alt ist, kalkuliere ich in den Kaufpreis ein das ich nach ca 5 Jahren eine neue Heizung brauche. Wenn die jetzt aber vor Übergabe noch kaputt geht und vom Verkäufer eine neue eingebaut wird, spare ich mir ja in 5 Jahren die Erneuerung.
Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Zwischen kalkulieren und müssen liegen aber Welten.
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Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Ich fand die Frage verständlich. Also als Versicherungsagent würde ich sagen : Nur Zeitwert ersetzen. Soll mal klagen , wenn er mehr will.
Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Wurde das Haus dem Käufer eigentlich schon übergeben? (Schlüsselübergabe)
Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Nein, keine Schlüsselübergabe. Wenn mit der Schlüsselübergabe das Risiko weitergegeben wird, können beide Parteien den Zeitpunkt bestimmen. Denn auf Grundbucheintrag und Zahlungsaufforderung muß gewartet werden bis die Ämter ihr Pflicht tun.
Re: Hochwasserschaden nach Verkauf aber vor Eintrag ins Grundbuch
Im Regelfall ist die Schlüsselübergabe mit dem Übergang von Kosten, nutzen und Lasten identisch. Das ist aber nicht zwingend so. Das Risiko eines Schadens (es muss ja nicht unbedingt Hochwasser sein) geht mit dem Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten vom Verkäufer auf den Käufer über. Wann dieser Übergang stattfindet, wird im Kaufvertrag festgelegt.Nein, keine Schlüsselübergabe. Wenn mit der Schlüsselübergabe das Risiko weitergegeben wird, können beide Parteien den Zeitpunkt bestimmen.
Dabei ist es regelmäßig so, dass zwischen Abschluss des Kaufvertrages und der Übergabe mehrere Wochen vergehen können. Ein Zeitraum von 2 Monaten ist nicht ungewöhnlich. Auf die Eintragung des Käufers als Eigentümer kommt es dagegen nicht an. Eine Übergabe vor Zahlung des Kaufpreises wäre dagegen ungewöhnlich und für den Verkäufer riskant.
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