kauf einer ETW

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wolfgang1
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kauf einer ETW

Beitrag von wolfgang1 »

A will einen kaufvertrag abschliessen . im vertrag soll vereinbart werden, dass der käufer neben dem kaufpreis auch eine sonderzahlung für instandhaltung zum festgelegten termin zu zahlen hat unabhängig davon , ob eigentums-
eintrag in das grundbuch schon erfolgt ist . wie kann A absichern , dass bei einem scheitern des kaufes dieser betrag nicht verloren geht .
Elektrikör
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Elektrikör »

Dem Notar erklären, was man will, damit er das passend formuliert
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Heiko66
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Heiko66 »

WIe wäre es mit vom Notor in die Kaufsumme einpreisen lassen?
Celestro
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Celestro »

also ich lese da "der Vertrag soll am Ende so aussehen, dass der Käufer die Instandhaltungssumme auch zahlen muss, wenn letztlich die ETW vom Verkäufer gar nicht gekauft wird". Würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn das überhaupt rechtssicher vereinbaren könnte.
Zafilutsche
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Zafilutsche »

Ich kenne das so, dass im vereinbarten Kaufpreis Forderungen bzw Guthabenaus der Instandhaltungsrücklage eingetütet wird.
Aber klar, der Notar kann "Abreden" schriftlich im Notarvertrag fixieren. Die sollten aber dann ganz eindeutig und bestimmt formuliert sein, damit das Risiko einer möglichen anfechtbarkeit so stark wie eben möglich reduziert wird.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
ExDevil67
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von ExDevil67 »

Celestro hat geschrieben: 28.07.21, 21:21 also ich lese da "der Vertrag soll am Ende so aussehen, dass der Käufer die Instandhaltungssumme auch zahlen muss, wenn letztlich die ETW vom Verkäufer gar nicht gekauft wird". Würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn das überhaupt rechtssicher vereinbaren könnte.
So extrem sicher nicht. Aber wenn ich als Käufer schon die bei Unterzeichnung des Kaufvertrages absehbar fällige (hohe) Sonderumlage in jedem Fall zahlen soll, würde ich als Käufer schon auf eine Absicherung dringen für den Fall das der Verkäufer eine z.B. zugesicherte Lastenfreiheit nicht hergestellt bekommt und deswegen der Kauf platzt.

@Heiko66, einfach in den Kaufpreis einrechnen scheint in diesem Fall gerade nicht gewünscht zu sein da je nach zeitlicher Abfolge von Umschreibung des Grundbuches (was immer ungleich Übergabetermin ist) und konkreter Fälligkeit der Sonderumlage der (Ver)Käufer doppelt zahlt.
Heiko66
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Heiko66 »

@Heiko66, einfach in den Kaufpreis einrechnen scheint in diesem Fall gerade nicht gewünscht zu sein da je nach zeitlicher Abfolge von Umschreibung des Grundbuches (was immer ungleich Übergabetermin ist) und konkreter Fälligkeit der Sonderumlage der (Ver)Käufer doppelt zahlt.
Es ist doch möglich den Zahlungszeitpunkt einer Überweisung zu regeln. Es muss nicht zwangsweise so sein, dass eine komplette Kaufpreiszahlung unmittelbar nach Eintragung der Auflassvormerkung erfolgt und ebenso muss es nicht sein, dass die Zahlung in einer Summe erfolgt. Ebenso kann man die Höhe der zu zahlenden Summe an bestimmte eingetretene oder nicht eingetretene Voraussetzungen knüpfen.

Denkbar ist auch einfach das Notaranderkonto zu nutzen und Zahlungen/Hinterlegungen/Sicherheiten darüber abzubilden. Das ist dann halt mit zusätzlichen Kosten verbunden.
ExDevil67
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von ExDevil67 »

Heiko66 hat geschrieben: 29.07.21, 07:24 Es ist doch möglich den Zahlungszeitpunkt einer Überweisung zu regeln. Es muss nicht zwangsweise so sein, dass eine komplette Kaufpreiszahlung unmittelbar nach Eintragung der Auflassvormerkung erfolgt und ebenso muss es nicht sein, dass die Zahlung in einer Summe erfolgt. Ebenso kann man die Höhe der zu zahlenden Summe an bestimmte eingetretene oder nicht eingetretene Voraussetzungen knüpfen.
Das wird aber in diesem Fall nicht klappen.
Eine Regelung "der Kaufpreis beträgt X oder Y € je nach Termin der Umschreibung des Grundbuchs und Fälligkeit der Sonderumlage" ist mathematisch eine unlösbare Formel.

Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, um diese ermitteln zu können brauche ich einen fixen Kaufpreis. Den gibt's aber erst wenn der Termin der Änderung des Grundbuchs feststeht. Klassisches Henne-Ei-Problem.
Heiko66
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Heiko66 »

Warum sollten Zahlungen zu Instandhaltung automatisch der Grunderwerbssteuer unterliegen?
Eine Regelung "der Kaufpreis beträgt X oder Y € je nach Termin der Umschreibung des Grundbuchs und Fälligkeit der Sonderumlage" ist mathematisch eine unlösbare Formel.
Mathematisch ist das ganz sicher lösbar.
Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, um diese ermitteln zu können brauche ich einen fixen Kaufpreis
Es ist doch nicht ungewöhnlich, dass beim Kauf einer Immobilie der Kaufpreis auch Posten beinhaltet die nicht der Grunderwerbssteuer unterliegen (Beispiel Küche, Klavier und das sonst noch so übernommen wird). Das muss der Notar nur gesondert ausweisen, wenn der Käufer sich auf diesen Teil die Grunderwerbssteuer sparen möchte.

Es scheitert dann im Ergebnis eher daran, dass es auch für den Notar aufwendig ist das abzubilden und alles dafür tut das zu vermeiden. Der bekommt das gleiche Geld, wenn er seinen Standardvertrag mit nur marginalen Anpassungen aufsetzt.
Zafilutsche
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Zafilutsche »

Ich glaube, das die "Instandhaltungsrücklagen" egal ob positiv oder negativ, nicht einer Küche oder Klavier gleichzusetzen ist. Der alte Besitzer hätte nicht das Recht, sich die gebildeten Rücklagen auszahlen zu lassen. Eine Küche oder Klavier dagegen könnte dieser noch versilbern. IdR. wird beim Verkauf das Objekt Lastenfrei dem Käufer übereignet.
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Tastenspitz
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Tastenspitz »

Leute,
die Frage zielt darauf ab, dass der KÄUFER hier in die Rücklage einzahlen soll und er das Geld zurückkriegt, falls der Verkauf scheitert.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Zafilutsche
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von Zafilutsche »

Wenn ein Vertrag rückabgewickelt wird, so hat jede Partei ihren Nutzen zurück zu geben. Eigentlich sollte damit alles klar sein.
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ExDevil67
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Re: kauf einer ETW

Beitrag von ExDevil67 »

Zafilutsche hat geschrieben: 29.07.21, 12:57 Wenn ein Vertrag rückabgewickelt wird, so hat jede Partei ihren Nutzen zurück zu geben. Eigentlich sollte damit alles klar sein.
Nur das wir ggf hier über einen "Nutzen" reden dessen Umfang ggf nicht jeder so mal eben zur Hand hat. Und von daher kann ich den Wunsch des Käufers verstehen das er sich absichern will um nicht mit am Ende mit einem Titel gegen den Verkäufer dazustehen der nur noch als Wandschmuck taugt.
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