Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Moderator: FDR-Team

seglereins
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 320
Registriert: 14.09.06, 18:05

Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von seglereins »

Hallo,
dass das Rauchen in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses verboten
ist sollte allgemein bekannt sein.
Angenommen der bereits volljährige Sohn eines Mieters raucht in der Tiefgarage
und nachdem er auf das Verbot des Rauchens hingewiesen wurde, dann der Vater
des Sohnes diesen mit der Bemerkung verteidigt, "andere würden auch in der Tiefgarage rauchen"
und somit das Verbot des Rauchens in der Tiefgarage nicht einsieht.
Könnte der Vermieter letztendlich diesem Mieter fristlos kündigen, denn es geht durch
das Rauchen in der Tiefgarage eine Gefahr für Leib und Leben der Mieter aus, ganz zu
Schweigen von den Schäden die am Gebäude entstehen könnten
bei einer möglichen Verpuffung in der Tiefgarage.
Viele Grüße
seglereins
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von FM »

Wabern in der Tiefgarage denn ständig Benzinschwaden durch die Luft?

Dann wäre eher vordringlich, denn Nutzern die ihre Autos mit undichten Tanks da abstellen, die Benutzung zu verbieten.
seglereins
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 320
Registriert: 14.09.06, 18:05

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von seglereins »

Hallo,
nein, Autos mit undichten Tanks sind dort nicht.
Aber es ist nun einmal eine Vorschrift, dass in Tiefgaragen
nicht geraucht werden darf, wegen der potenziellen Brandgefahr.
Wenn sich einige Personen nicht daran halten, kann das vermutlich
unangenehme Konsequenzen für den jeweiligen Mieter haben.
Damit steht aber noch die Frage im Raum, ob wegen des Rauchens
dem Mieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann?
Viele Grüße
seglereins
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4487
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von Froggel »

Ob andere etwas auch tun, ist bei Fehlverhalten unerheblich. Es gilt jeder Fall für sich und jeder Mieter ist für sich verantwortlich. Nur weil andere beim Rauchen in einem Nichtraucherbereich nicht erwischt wurden, wird der erwischte Raucher trotzdem für seine eigenen Taten geradestehen müssen und kann sich kaum damit herausreden, dass andere das auch tun :roll:
Ich wage zu bezweifeln, dass der Vermieter eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige schriftliche Abmahnung auch gerichtlich durch bekommen würde. Die Abmahnung dient dazu, dem Mieter die Möglichkeit zu geben, sein Fehlverhalten abzustellen. Gleichzeitig ist der Mieter dazu verpflichtet, entsprechend auf seine Familienmitglieder und Gäste einzuwirken. Nach einer erneuten Feststellung gleichen Fehlverhaltens dürfte eine fristlose Kündigung, ersatzweise eine fristgerechte, aber auch gerichtlich Anerkennung finden.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von Evariste »

seglereins hat geschrieben: 23.01.22, 19:52 Aber es ist nun einmal eine Vorschrift, dass in Tiefgaragen nicht geraucht werden darf, wegen der potenziellen Brandgefahr.
Soweit ich weiß, gilt das erst ab einer bestimmten Größe und scheint auch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt zu sein. Daneben kann aber das Rauchen per Hausordnung verboten sein. Das alles wäre hier zu prüfen, insbesondere, ob die Hausordnung wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurde.
Angenommen der bereits volljährige Sohn eines Mieters raucht in der Tiefgarage und nachdem er auf das Verbot des Rauchens hingewiesen wurde, dann der Vater des Sohnes diesen mit der Bemerkung verteidigt, "andere würden auch in der Tiefgarage rauchen" und somit das Verbot des Rauchens in der Tiefgarage nicht einsieht.
Als Vermieter könnte man so einen Vorfall zum Anlass nehmen, zeitnah eine schriftliche Abmahnung zu erteilen.

Und ja, wenn der Mieter dann wieder gegen die gesetzlichen Vorschriften und/oder die Hausordnung verstößt, hat man einen Grund für eine fristlose Kündigung.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5152
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von lottchen »

Froggel hat geschrieben: 23.01.22, 20:19 Ich wage zu bezweifeln, dass der Vermieter eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige schriftliche Abmahnung auch gerichtlich durch bekommen würde.
Ich bin mir sehr sicher dass da ohne Abmahnung nichts geht.
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8187
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von hambre »

seglereins hat geschrieben:dass das Rauchen in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses verboten
ist sollte allgemein bekannt sein.
Echt? In dem Bundesland, in dem ich lebe ist das nicht verboten. Nach kurzer Recherche habe ich aber herausgefunden, dass das z.B. in NRW verboten ist. Daher stellt sich zunächst einmal die Frage, in welchem Bundesland sich die Tiefgarage befindet.

Letztlich ist es egal, ob das allgemein bekannt ist, denn selbst wenn es verboten ist muss in der Tiefgarage ja ohnehin mit entsprechenden Schildern auf das Rauchverbot hingewiesen werden.

Ist denn der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen, deutlich sichtbare Schilder mit dem Hinweis auf Rauchverbot anzubringen?
lottchen hat geschrieben:Ich bin mir sehr sicher dass da ohne Abmahnung nichts geht.
Das sehe ich auch so.

Sollte jedoch das Rauchen tatsächlich gar nicht verboten sein, dann würde man auch über eine Abmahnung nicht zu einer Kündigung kommen.

Da aber ein Verstoß gegen das Rauchverbot in NRW nicht einmal als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, sieht man schon, dass es dem Gesetzgeber nicht besonders wichtig ist, das Rauchverbot durchzusetzen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 23.01.22, 20:28 Und ja, wenn der Mieter dann wieder gegen die gesetzlichen Vorschriften und/oder die Hausordnung verstößt, hat man einen Grund für eine fristlose Kündigung.
Der Mieter hat aber gar nicht geraucht.
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4487
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von Froggel »

FM hat geschrieben: 23.01.22, 22:27
Evariste hat geschrieben: 23.01.22, 20:28 Und ja, wenn der Mieter dann wieder gegen die gesetzlichen Vorschriften und/oder die Hausordnung verstößt, hat man einen Grund für eine fristlose Kündigung.
Der Mieter hat aber gar nicht geraucht.
Aber einer seiner Mitbewohner. Und da er als Mieter für das Verhalten seiner Mitbewohner und Gäste verantwortlich ist, ist es Aufgabe des Mieters, dieses Verhalten abzustellen. Die Begründung: »Andere rauchen da auch, also sehe ich es nicht ein, dass mein Sohn da nicht rauchen darf«, ist jedenfalls kein Hinderungsgrund für den Vermieter, diesen verhaltensbedingt abzumahnen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von FM »

Wie kann er es abstellen, wenn es um eine andere volljährige Person geht?
seglereins
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 320
Registriert: 14.09.06, 18:05

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von seglereins »

Das Schild, Rauchen, Feuer und offenes Licht polizeilich verboten,
ist deutlich sichtbar in der Tiefgarage angebracht!
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von Evariste »

hambre hat geschrieben: 23.01.22, 21:25 In dem Bundesland, in dem ich lebe ist das nicht verboten.
Das ist die Frage. Z. B. in Bayern enthält die Garagenverordnung zwar keine derartige Verordnung, es gilt aber die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB). Und dort in § 7 lese ich:
Das Rauchen ist verboten an Orten, an denen
1. leicht entzündbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder aufbewahrt werden,
2. gefährliche explosionsfähige Gas-, Dampf-, Nebel- oder Staubluftgemische auftreten oder sonstige explosionsgefährliche Stoffe vorhanden sein können.
Das läuft dann auf ein Verbot für alle Tiefgaragen hinaus. Ich könnte mir vorstellen, dass es vergleichbare Vorschriften auch in anderen Bundesländern gibt.
Ist denn der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen, deutlich sichtbare Schilder mit dem Hinweis auf Rauchverbot anzubringen?
Das Fehlen der Schilder entbindet die Bewohner nicht davon, sich an die geltenden Verordnungen zu halten.
Da aber ein Verstoß gegen das Rauchverbot in NRW nicht einmal als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, sieht man schon, dass es dem Gesetzgeber nicht besonders wichtig ist, das Rauchverbot durchzusetzen.
Die diversen Bauordnungen enthalten viele Vorschriften, deren Verletzung keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das heißt nicht, dass die Vorschriften nicht durchgesetzt werden können. Z. B. kann die Bauaufsichtsbehörde die Behebung von Mängeln, von denen sie - etwa durch eine Anzeige - erfährt, anordnen. Im Extremfall kann sie sogar die Nutzung der Anlage komplett untersagen, bis alle Mängel behoben sind.

Art. 76 Satz 2 BayBO:
Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, so kann diese Nutzung untersagt werden.
Zivilrechtlich könnte ein anderer Mieter von dem Vermieter verlangen (und auch gerichtlich durchsetzen), dass dieser das Rauchen in der gemeinsam genutzten Tiefgarage unterbindet.

FM hat geschrieben: 23.01.22, 23:03 Wie kann er es abstellen, wenn es um eine andere volljährige Person geht?
Wenn es sich bei der volljährigen Person um einen Besucher handelt, ist das ganz einfach: Indem er sein Hausrecht ausübt und den Besucher nicht mehr auf das Grundstück lässt. Bei einem Mitbewohner ist das zugegebenermaßen etwas schwieriger, das ist aber nicht das Problem des Vermieters.
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4487
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von Froggel »

FM hat geschrieben: 23.01.22, 23:03 Wie kann er es abstellen, wenn es um eine andere volljährige Person geht?
Indem er der anderen volljährigen Person mitteilt, dass dieses Verhalten das Mietverhältnis beenden könnte, sodass er gezwungen wäre, sich eine neue Wohnung zu suchen. Dass das nicht sonderlich einfach ist, sollte auch dem Dümmsten einleuchten. Gleiches würde ja auch zutreffen, wenn die andere volljährige Person die Mietwohnung bewusst beschädigt. Ein Vermieter muss sich jedenfalls nicht damit herumschlagen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von ktown »

seglereins hat geschrieben: 23.01.22, 23:11 Das Schild, Rauchen, Feuer und offenes Licht polizeilich verboten,
ist deutlich sichtbar in der Tiefgarage angebracht!
Dürfen wir nun erfahren, in welchem Bundesland sich die Tiefgarage befindet oder müssen wir weiter raten?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Rauchen in der Tiefgarage - Fristlose Kündigung Mieter

Beitrag von Chavah »

Es geht hier primär doch gar nicht darum, was wie gesetzlich erlaubt oder verboten ist. Das ist für den Vermieter von Bedeutung, wenn er entscheidet, wie er gewisse Benutzungen ausgestaltet. Aber, unabhängig davon kann er durch die Hausordnung festlegen, dass eben in der Tiefgarage nicht geraucht wird. Und das Argument, andere täten es auch, das Rauchen in der Tiefgarage, das ist ja nun mehr als dümmlich. Nur weil andere ihre Schwiegermutter auch umgebracht haben, darf ich das nicht straffrei tun.

Bleibt die Frage, wie der Vermieter mit beharrlichem Verstoß gegen die Hausordnung/möglicherweise gegen Gesetze umgehen kann. Grundsätzlich ist der Mieter zwar nicht für Fehlverhalten seiner Gäste verantwortlich. Aber, er hat dafür zu sorgen, soweit möglich, dass sie sich "hausordnungskonform" benehmen. Und genau das geschieht hier nicht. Der Verstoß ist nicht so erheblich, dass eine fristlose Kündigung möglich ist. Man kann einen solchen Fall aber so aufbauen, dass irgendwann die fristgerechte Kündigung möglich ist. Mit Abmahnungen, klaren Anweisungen. Dabei hilft der Fachmann, so etwas sollte man nicht alleine tun.

Chavah
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen