Ort der Eigentümerversammlung
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Ort der Eigentümerversammlung
Die Belegenheit einer fiktiven Immobilie liegt in A stadt. Es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft mit 8 Mitgliedern . 6 der Eigentümer wohnen ebenfalls in A stadt. Die Hausverwaltung( HV) ist ansässig in B stadt , was 40-50 km entfernt liegt. Nun lädt die HV zur Eigentümerversammlung in Ihren Räumen in B stadt. Alternativ hierzu gibt es die Möglichkeit per amerikanischer Videokonferenz an der EV teilzunehmen. Diese Möglichkeit war in 2021 wegen der Covideinschränkungen ( alle Restaurantsäle geschlossen ) eingeführt worden .
Da derzeit die Covidbeschränkungen eingestellt sind , sollte m.E. wieder eine EV am Belegenheitsort (A) durchgeführt werden. Gibt es rechtliche Grundlage , die angeführt werden kann , dies zu erreichen ?
Da derzeit die Covidbeschränkungen eingestellt sind , sollte m.E. wieder eine EV am Belegenheitsort (A) durchgeführt werden. Gibt es rechtliche Grundlage , die angeführt werden kann , dies zu erreichen ?
Re: Ort der Eigentümerversammlung
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Danke ! Woher hat Herr Blankenstein seine Aussage ? Liegt der ein Paragraph zugrunde ?
Und wird diese Ortsbestimmung durch die Möglichkeit einer Internetteilnahme an der Versammlung ausgehebelt ? ( nach dem Motto- Ort in B stadt, aber Sie können ja per Internet von zuhause teilnehmen, damit sind wir wieder vor Ort )
Und wird diese Ortsbestimmung durch die Möglichkeit einer Internetteilnahme an der Versammlung ausgehebelt ? ( nach dem Motto- Ort in B stadt, aber Sie können ja per Internet von zuhause teilnehmen, damit sind wir wieder vor Ort )
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Nach WoEigG §24 Abs. 1 lädt der Verwalter ein. Somit bestimmt er Datum, Zeit und Ort der Versammlung.
Wenn man hier EInwände hat, kann man einen entsprechenden TOP in der Versammlung beantragen und dann darüber abstimmen lassen.
Wenn man hier EInwände hat, kann man einen entsprechenden TOP in der Versammlung beantragen und dann darüber abstimmen lassen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Dann dem Verwalter / der Verwaltung mitteilen, dass sie die Interessen der WEG zu beachten / vertreten hat
Ist man mit der Verwaltung (warum auch immer) nicht zufrieden --> weg damit
MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Danke . Um ein TOP in die Liste zu bringen , muss man bis nächstes Jahr warten . In diesem ist die Frist abgelaufen. Also wird auch nächstes Jahr die Versammlung in B-Stadt stattfinden. 

Re: Ort der Eigentümerversammlung
Was ist unter "eingeführt worden" zu verstehen? Wann und wie wurde das beschlossen?Linda Walter hat geschrieben: ↑11.05.22, 12:22Alternativ hierzu gibt es die Möglichkeit per amerikanischer Videokonferenz an der EV teilzunehmen. Diese Möglichkeit war in 2021 wegen der Covideinschränkungen ( alle Restaurantsäle geschlossen ) eingeführt worden .
Die Möglichkeit hierüber einen Beschluß zu fassen, gibt es erst seit Dezember 2020. Ohne entsprechenden Beschluß der Eigentümer ist die Online-Teilnahme an der Versammlung nicht zulässig.
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
@ fodeure - Es wurde auf der letzten Eigentümerversammlung 2021 beschlossen . Die HV hatte Vollmachten , da die Leute nicht nach B-Stadt kamen. Nur eine Person hat dagegen gestimmt ( wer wohl ?).
Re: Ort der Eigentümerversammlung
Dann riskiert der Verwalter, dass sämtliche auf der Versammlung gefassten Beschlüsse gerichtlich angefochten werden. Die Anfechtung wird voraussichtlich auch erfolgreich sein.
OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2006 (Az.: 16 Wx 188/05)
OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2006 (Az.: 16 Wx 188/05)
Re: Ort der Eigentümerversammlung
@hambre, passt das Urteil aus 2006 in diesem Fall? Für eine WEG-Versammlung in reiner Präsenz würde ich sagen ja, das dürfte auf jede andere WEG-Versammlung übertragbar sein.
Aber, hier haben ja die Eigentümer in 2021 den Weg eröffnet auch digital an der Sitzung teilnehmen zu können. Vermutlich auch so formuliert das jede künftige Versammlung digital/hybrid sein kann egal ob es externe Gründe gibt die einen dazu zwingen (z.B. Corona) oder nicht.
Wie ist aber die Wahl des entfernten Versammlungsortes zu bewerten wenn es auch die Alternative digital gibt?
Aber, hier haben ja die Eigentümer in 2021 den Weg eröffnet auch digital an der Sitzung teilnehmen zu können. Vermutlich auch so formuliert das jede künftige Versammlung digital/hybrid sein kann egal ob es externe Gründe gibt die einen dazu zwingen (z.B. Corona) oder nicht.
Wie ist aber die Wahl des entfernten Versammlungsortes zu bewerten wenn es auch die Alternative digital gibt?
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Danke ExDevil67 , das bringt es auf den Punkt.
Re: Ort der Eigentümerversammlung
@Linda Walter: Das Urteil aus 2006 dürfte auch nach der WEG-Reform Bestand haben. Eine EV ist immer eine Präsensversammlung, eine rein digitale Versammlung ist nicht zulässig. Die digitale Teilnahme ist nur ein zusätzliches Angebot, welches keinen Einfluß auf die Wahl des Versammlungsortes hat.
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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Danke Leute . Dann kann ich wohl vor der EV den Ort der EV mehr ändern . Aber wenn einer der Punkte nicht in meinem Sinn entschieden wird , kann ich dagegen vorgehen. 

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Re: Ort der Eigentümerversammlung
Ist es für eine evtl. zukünftige Anfeschtung besser , man nimmt an der EV gar nicht teil ? Oder ist es unschädlich , wenn man versucht , per Programm teilzunehmen.
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