Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Moderator: FDR-Team
Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Zitat:
Der Vorschlag das Verfahren als einstimmigen Umlaufbeschluß abzuwickeln ist nach meiner Auffassung nicht realisierbar, da von xxxxxxxxx auf keine e-mails eine Reaktion gekommen ist.
Es gibt doch auch Fälle, die die Zustimmung aller Eigentümer erfordern. Das wäre dann doch ein Fiasko!
Wenn ein Eigentümer per mail nicht erreichbar ist, muss dann nicht auf andere Weise versucht werden, eine Rückmeldung zu erhalten?
Der Vorschlag das Verfahren als einstimmigen Umlaufbeschluß abzuwickeln ist nach meiner Auffassung nicht realisierbar, da von xxxxxxxxx auf keine e-mails eine Reaktion gekommen ist.
Es gibt doch auch Fälle, die die Zustimmung aller Eigentümer erfordern. Das wäre dann doch ein Fiasko!
Wenn ein Eigentümer per mail nicht erreichbar ist, muss dann nicht auf andere Weise versucht werden, eine Rückmeldung zu erhalten?
Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Was sagt denn die Teilungserklärung bzw das WEG-Gesetz zur erforderlichen Stimmenanzahl für die Entscheidung?
Denn Umlaufbeschluss heißt für mich das da zwischen zwei Eigentümerversammlungen etwas beschlossen werden soll. Und nur weil ich im Umlaufverfahren Einstimmigkeit brauche, heißt das ja nicht das die auch in der nächsten regulären Eigentümerversammlung in Präsenz nötig ist.
Denn Umlaufbeschluss heißt für mich das da zwischen zwei Eigentümerversammlungen etwas beschlossen werden soll. Und nur weil ich im Umlaufverfahren Einstimmigkeit brauche, heißt das ja nicht das die auch in der nächsten regulären Eigentümerversammlung in Präsenz nötig ist.
Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Ob Mail überhaupt ausreichend ist, wenn sie nie beantwortet wird (was ein Indiz sein könnte, dass sie den Empfänger nicht erreicht), wäre die eine Frage.
Ansonsten:
Nicht abgegebene sind also belanglos.Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
§ 25 Beschlussfassung
(1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Oder gibt es da wo abweichende Regelungen?
Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Wie sieht es aber aus, wenn Allstimmigkeit verlangt ist wie z.B. bei einer
Änderung von Teilungserklärung oder Teilungsvertrag:
Teilungserklärung bzw. Teilungsvertrag sind die vertraglichen Grundlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie betreffen die Existenzgrundlage eines jeden Sondereigentümers. Verträge können nur unter Einbeziehung sämtlicher Beteiligter geändert werden. Mehrheitsentscheidungen sind nicht möglich.
Muss dann nicht der/die Verwalter/Verwalterin per Telefon oder Post versuchen, die nicht reagierende Person ausfindig zu machen?
Was passiert, wenn auch das nicht hilft?
Änderung von Teilungserklärung oder Teilungsvertrag:
Teilungserklärung bzw. Teilungsvertrag sind die vertraglichen Grundlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie betreffen die Existenzgrundlage eines jeden Sondereigentümers. Verträge können nur unter Einbeziehung sämtlicher Beteiligter geändert werden. Mehrheitsentscheidungen sind nicht möglich.
Muss dann nicht der/die Verwalter/Verwalterin per Telefon oder Post versuchen, die nicht reagierende Person ausfindig zu machen?
Was passiert, wenn auch das nicht hilft?
Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Das es dann im Zweifel egal ist welche Wege der Verwalter unternimmt um zwischen zwei Eigentümerversamlungen einen Umlaufbeschluss zu erreichen. Wenn der eine die Änderung nicht will, wird er im Zweifel auch in einer Eigentümerversammung dagegenstimmen und somit die Änderung verhindern.
Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Es könnte aber doch auch sein, dass die Person verstorben ist oder die mail-Adresse geändert hatte oder .....
Also noch einmal: Müssten die Verwalter nicht mehr unternehmen als zu sagen "keine Antwort auf meine mails"?
Also noch einmal: Müssten die Verwalter nicht mehr unternehmen als zu sagen "keine Antwort auf meine mails"?
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Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
nach der Neufassung des WEG-Gesetzes scheint dies möglich zu sein https://www.weg-wissen.de/umlaufbeschluss/ https://dejure.org/gesetze/WEG/23.html https://dejure.org/gesetze/WEG/24.html
Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
Damit kann aber wohl nicht die vertragliche Grundlage, also die Teilungserklärung, verändert werden. Das erfordert ja ähnlich wie andere Immobiliengeschäfte die Beteiligung von Notar und Grundbuchamt.
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Re: Mitglied einer Eigentümergemeinschft nicht erreichbar
So wie ich es verstehe, geht es darum, ob sich ein Verwalter bei dem Kontaktversuch zu einem Eigentümer sich nur auf einen email-Kontakt berufen kann.
Da sag ich mal nein.
Niemand muss über eine email-Adresse oder einen Telefonnummer verfügen.
Eine "ladungsfähige" Postanschrift sollte schon sein.
MfG
uwe
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