Gegeben sei eine WEG.
Ein Eigentümer verstirbt. Der Nachlaß wird von einem RA verwaltet, dieser zahlt regelmäßig die beschlossenen Hausgelder.
Irgendwann (nach Rechtsstreit) wird eine Erbengemeinschaft Eigentümer der Wohnung. Der RA stellt die Hausgeldzahlungen ein.
Die Erbengemeinschaft zahlt keine Hausgelder.
Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden zur Zahlung des Hausgeld aufgefordert und angemahnt.
Kein Mitglied der Erbengemeinschaft reagiert.
Die Erbengemeinschaft löst sich auf, es gibt nun nur noch einen Eigentümer. Dieser ist jedoch der WEG nicht bekannt.
Es ist nur bekann, es ist einer aus der Erbengemeinschaft.
Die WEG beschließt in der Eigentümerversammlung über die aktuelle Hausgeldabrechnung.
Der Aussstand beträgt inzwischen einige 1000 €.
Am Tag der Eigentümerversammlung ist der verstorbene Eigentümer immer noch im Grundbuch eingetragen.
Wer zahlt nun wieviel (anteilig)?
MfG
uwe