Hausgeldzahlung im Verzug

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Verpflichteter
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Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,
ExDevil67 hat geschrieben: 09.08.22, 15:02
hambre hat geschrieben: 09.08.22, 11:24
Bewohner hat geschrieben:Das heißt dann, wem eigentlich eine Rückzahlung zusteht, geht in diesem Jahr leer aus?
Die bekommt man dann irgendwann später, sobald der Beschluss nachgeholt wurde.
Oder nie wenn man zwischenzeitlich verkauft hat. AFAIR steht das Geld aus einer Abrechnung des Hausgeldes in einer WEG dem zu der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Eigentümer ist.
Gegeben sei eine WEG.
Ein Eigentümer verstirbt. Der Nachlaß wird von einem RA verwaltet, dieser zahlt regelmäßig die beschlossenen Hausgelder.
Irgendwann (nach Rechtsstreit) wird eine Erbengemeinschaft Eigentümer der Wohnung. Der RA stellt die Hausgeldzahlungen ein.
Die Erbengemeinschaft zahlt keine Hausgelder.
Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden zur Zahlung des Hausgeld aufgefordert und angemahnt.
Kein Mitglied der Erbengemeinschaft reagiert.
Die Erbengemeinschaft löst sich auf, es gibt nun nur noch einen Eigentümer. Dieser ist jedoch der WEG nicht bekannt.
Es ist nur bekann, es ist einer aus der Erbengemeinschaft.
Die WEG beschließt in der Eigentümerversammlung über die aktuelle Hausgeldabrechnung.
Der Aussstand beträgt inzwischen einige 1000 €.
Am Tag der Eigentümerversammlung ist der verstorbene Eigentümer immer noch im Grundbuch eingetragen.

Wer zahlt nun wieviel (anteilig)?


MfG
uwe
fodeure
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von fodeure »

Verpflichteter hat geschrieben: 10.08.22, 07:02Die Erbengemeinschaft löst sich auf, es gibt nun nur noch einen Eigentümer. Dieser ist jedoch der WEG nicht bekannt.
Ich vermute du meinst: Es gibt nur noch einen Erben.
Verpflichteter hat geschrieben: 10.08.22, 07:02Wer zahlt nun wieviel (anteilig)?
Die Mitglieder der Erbengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Hausgeldzahlungen bis zum Zeitpunkt der Auflösung. Für den Zeitraum danach haftet der verbleibende Erbe.
Verpflichteter
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von Verpflichteter »

fodeure hat geschrieben: 10.08.22, 07:49 Ich vermute du meinst: Es gibt nur noch einen Erben.
Die Wohnung haben mehrer Personen (Erben)zu unterschiedlichen Bruchteilen geerbt.

Nun haben sich die Erben A,B,C,D und E "verständigt" und nur noch einer der Erben ist verblieben. Den nenne ich nun Eigentümer.

Wenn nun die Hausgeldspitzen dem im Grundbuch stehenden Eigentümer zuzurechnen sind, wären ja alle Erben der Erbengemeinschaft für die Spitzen zuständig.
Also könnte sich die Eigentümergemeinschaft z.B. den D aussuchen und das Hausgeld durch ein Mahnverfahren mit Widerspruch und Klage eintreiben.

Der D ist aber ggf. nicht der verbliebene Eigentümer und der sagt sich jetzt, soll doch der A zahlen, dem gehört jetzt die Wohnung.

Hätte er recht, würde doch die Klage gegen den D ins Leere laufen. Die WEG hätte die Verfahrenskosten an der Backe.

MfG
uwe
CruNCC
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von CruNCC »

Verpflichteter hat geschrieben: 10.08.22, 21:13 Nun haben sich die Erben A,B,C,D und E "verständigt" und nur noch einer der Erben ist verblieben.[/QZITE[
Eine "Verständigung" reicht aber nicht aus. Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
Wenn nun die Hausgeldspitzen dem im Grundbuch stehenden Eigentümer zuzurechnen sind, wären ja alle Erben der Erbengemeinschaft für die Spitzen zuständig.
Also könnte sich die Eigentümergemeinschaft z.B. den D aussuchen und das Hausgeld durch ein Mahnverfahren mit Widerspruch und Klage eintreiben.
Ja.
Der D ist aber ggf. nicht der verbliebene Eigentümer und der sagt sich jetzt, soll doch der A zahlen, dem gehört jetzt die Wohnung.
Deser ist aber offensichtlich noch nicht im Grundbuch eingetragen.
Verpflichteter
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

ja die Tote (Erblasserin)steht noch im Grundbuch.

Nach Telefonaten mit zwei Anwaltskanzleien weiß ich nun zumindest den Sachstand so ungefähr.

Die Erben haben sich noch nicht auseinandergesetzt.
Der gerichtlich bestellte Nachlassverwalter, der sich zwischenzeitlich nicht mehr zuständig fühlte, hat nun den Auftrag von den Erben der Nachlassregelung zwischen den Erben. Der RA will jetzt auch wieder zahlen.

Daraus leite ich ab, wir haben einen der Erben angemahnt und gegen ihn geklagt. Somit sollten nichts schief gelaufen sein.

MfG
uwe
Niemand2000
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von Niemand2000 »

Verpflichteter hat geschrieben: 11.08.22, 10:38Der gerichtlich bestellte Nachlassverwalter
Ich würde mit dem alles weitere klären und absprechen
Niemand2000
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von Niemand2000 »

Verpflichteter hat geschrieben: 11.08.22, 10:38Der gerichtlich bestellte Nachlassverwalter
Ich würde mit dem alles weitere klären und absprechen
Verpflichteter
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Re: Hausgeldzahlung im Verzug

Beitrag von Verpflichteter »

Niemand2000 hat geschrieben: 11.08.22, 10:45
Verpflichteter hat geschrieben: 11.08.22, 10:38Der gerichtlich bestellte Nachlassverwalter
Ich würde mit dem alles weitere klären und absprechen
Der Verwalter hat einen RA beauftragt.

Danke
uwe
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