Angenommen in einer Wohnung eines alten Wohngebäudes mit etwa 12 Wohnungen (und verschiedenen Eigentümern)
fehlt in einer Wohnung die Wasseruhr. Abgerechnet wurde Wasserverbrauch bisher über Miteigentumsanteile oder qm-Anteil.
Ist das überhaupt noch zulässig oder besteht Bestandsschutz?
Besteht eine Verpflichtung des Heizungsablesedienstes die fehlende Wasseruhr überhaupt (der Hausverwaltung) zu melden?
Angenommen die Wasseruhr soll nachgerüstet werden.
Dazu sind natürlich erheblich Umbaumassnahmen (Wandaufbruch) erforderlich.
Wer trägt dafür die Kosten: Der Eigentümer oder die WEG?
Kosten Einbau/Nachrüstung fehlender Wasserzähler?
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Re: Kosten Einbau/Nachrüstung fehlender Wasserzähler?
Mag sein, dass ich mich irre, aber.... Wenn 11 von 12 Wohnungen einen Zwischenzähler haben sollte da nicht der Rest (Gesamtverbrauch Minus Verbrauch der 11 anderen) von der 12 Wohnung verbraucht worden sein...? Oder gibt es noch weitere "ungezählte" Verbraucher wie zB. Gartenbewässerung oder Springbrunnen
Siehe auch BGH, Urteil v. 25.11.2009, VIII ZR 69/09

Siehe auch BGH, Urteil v. 25.11.2009, VIII ZR 69/09
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Kosten Einbau/Nachrüstung fehlender Wasserzähler?
Du irrst. Nie im Leben ergibt die Addition der Unterzähler genau den Verbrauch des Hauptzählers.
Nein.
Ich denke nicht. Der Ablesedienst liest die Zähler ab und tauscht die, die in seinen Unterlagen stehen. Und die Verwaltung muss ja nur mal einen Blick in die Abrechnungsunterlagen werfen (oder in die Rechnung) um zu sehen, dass hier eine Wohnung anders als üblich abgerechnet wird,
Keine Ahnung.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Kosten Einbau/Nachrüstung fehlender Wasserzähler?
Hallo,
ich verstehe es nicht.
11 WE mit, 1 ohne Zähler.
Abrechnung nach m² bzw Miteigentumsanteil.
Werden nun alle WE nach m² abgerechnet.
So wie ich es weiß, dienen die einzelnen Zähler nicht als Zähler sondern als Verteiler.
Hauptwasserzähler wird vom Versorger abgerechnet. Aus dem Verbrauchskosten + den Zählerkosten ergibt sich ein "Wasserpreis" pro m³.
Die Summe aller einzelnen WE Zähler ergeben den Teiler. Wasserpreis durch Teiler mal Zählerstandsdifferenz WE ergibt die individuellen Wasserkosten.
Gibt es keinen Zähler, wird als Teiler eben m² oder Miteigentumsanteile herangezogen.
Man kann jedoch auch einenandern Verteilerschlüssel beschließen. Er muss nur "sachgerecht" sein.
Ein Ablesedienst wird bei der 12. Wohnung vermerken " kein Zähler vorhanden" o.ä., also erfolgt eine "Meldung".
Zähler sind wohl zwingend GE also sind die damit verbundenen Kosten erstmal von der GE zu tragen. Es sei denn man beschließt anders.
Wenn jetzt die Gemeinschaft wert darauf legt, dass die 12. Wohnung einen Zähler bekommt wird sie diesen auch bezahlen müssen. Ein anderer Beschluss wird gute Chancen haben vor Gericht den Bach runter zu gehen.
Die Zulässigkeit hängt vom Bundesland ab.
Ob es Bundesländer gibt, die einen Nachrüstpflicht erlassen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
MfG
uwe
ich verstehe es nicht.
11 WE mit, 1 ohne Zähler.
Abrechnung nach m² bzw Miteigentumsanteil.
Werden nun alle WE nach m² abgerechnet.
So wie ich es weiß, dienen die einzelnen Zähler nicht als Zähler sondern als Verteiler.
Hauptwasserzähler wird vom Versorger abgerechnet. Aus dem Verbrauchskosten + den Zählerkosten ergibt sich ein "Wasserpreis" pro m³.
Die Summe aller einzelnen WE Zähler ergeben den Teiler. Wasserpreis durch Teiler mal Zählerstandsdifferenz WE ergibt die individuellen Wasserkosten.
Gibt es keinen Zähler, wird als Teiler eben m² oder Miteigentumsanteile herangezogen.
Man kann jedoch auch einenandern Verteilerschlüssel beschließen. Er muss nur "sachgerecht" sein.
Ein Ablesedienst wird bei der 12. Wohnung vermerken " kein Zähler vorhanden" o.ä., also erfolgt eine "Meldung".
Zähler sind wohl zwingend GE also sind die damit verbundenen Kosten erstmal von der GE zu tragen. Es sei denn man beschließt anders.
Wenn jetzt die Gemeinschaft wert darauf legt, dass die 12. Wohnung einen Zähler bekommt wird sie diesen auch bezahlen müssen. Ein anderer Beschluss wird gute Chancen haben vor Gericht den Bach runter zu gehen.
Die Zulässigkeit hängt vom Bundesland ab.
Ob es Bundesländer gibt, die einen Nachrüstpflicht erlassen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
MfG
uwe
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