Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Moderator: FDR-Team
Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Guten Tag zusammen.
Falls zu diesem Thema bereits etwas im Forum zu finden ist, bitte ich um entsprechende Hinweise.
Sachverhalt:
Es wird angenommen, eine Käufer-Partie (2 Erwachsene, 1 leicht behindertes Kleinkind) bittet nach Kaufpreiszahlung aber ca. 2 Monate vor dem notariell vereinbarten Übergabetermin laut Kaufvertrag darum, in die erworbene Immobilie einzuziehen zu dürfen, da die Käufer-Partie andernfalls diese ca. 2 Monate den Hausstand kostenpflichtig unterbringen müsste, die doppelten Speditionskosten zu verbuchen hätte und eine Bleibe gefunden und bezahlt werden müsste.
Die Verkäufer-Partie hat Bedenken und es ist der Verkäufer-Partie aus verschiedenen Gründen nicht "egal", ob die Immobilie früher übergeben wird.
Die Käufer-Partie bittet, bettelt und "weint" förmlich darum, vorher einziehen zu dürfen.
Die Verkäufer-Partie gibt diesem Flehen nach, behält sich aber mündlich das Recht vor, eine evtl. Nutzungsentschädigung für diesen sachgegenständlichen Zeitraum zu verlangen.
Die Käufer-Partie stimmt dieser Bedingung zu und es kommt zu einer Schlüsselübergabe.
Nachdem der Eigentümerwechsel offiziell stattgefunden hat und vom Notar bestätigt wurde, zeigt die Käufer-Partie ein unschönes Gesicht, in dem es die Verkäufer-Partie bei den Nachbarn verunglimpft.
Die Verkäufer-Partie fühlt sich nun regelrecht verschaukelt und hinters Licht gefühlt.
Frage:
Ist das Einfordern der Nutzungsentschädigung grundsätzlich durchführbar?
(OLG Karlsruhe, 19 U 139/97).
Danke vorab.
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Sachverhalt:
Es wird angenommen, eine Käufer-Partie (2 Erwachsene, 1 leicht behindertes Kleinkind) bittet nach Kaufpreiszahlung aber ca. 2 Monate vor dem notariell vereinbarten Übergabetermin laut Kaufvertrag darum, in die erworbene Immobilie einzuziehen zu dürfen, da die Käufer-Partie andernfalls diese ca. 2 Monate den Hausstand kostenpflichtig unterbringen müsste, die doppelten Speditionskosten zu verbuchen hätte und eine Bleibe gefunden und bezahlt werden müsste.
Die Verkäufer-Partie hat Bedenken und es ist der Verkäufer-Partie aus verschiedenen Gründen nicht "egal", ob die Immobilie früher übergeben wird.
Die Käufer-Partie bittet, bettelt und "weint" förmlich darum, vorher einziehen zu dürfen.
Die Verkäufer-Partie gibt diesem Flehen nach, behält sich aber mündlich das Recht vor, eine evtl. Nutzungsentschädigung für diesen sachgegenständlichen Zeitraum zu verlangen.
Die Käufer-Partie stimmt dieser Bedingung zu und es kommt zu einer Schlüsselübergabe.
Nachdem der Eigentümerwechsel offiziell stattgefunden hat und vom Notar bestätigt wurde, zeigt die Käufer-Partie ein unschönes Gesicht, in dem es die Verkäufer-Partie bei den Nachbarn verunglimpft.
Die Verkäufer-Partie fühlt sich nun regelrecht verschaukelt und hinters Licht gefühlt.
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Ist das Einfordern der Nutzungsentschädigung grundsätzlich durchführbar?
(OLG Karlsruhe, 19 U 139/97).
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
In Fällen, in denen ein Mieter nicht zum Kündigungstermin auszieht, wird die bisherige Miete plus Nebenkosten i.d.R. als Schadensersatz angesetzt. Da hier eine unentgeltliche Nutzung vereinbart war, dürfte der Schadensersatz bei Null liegen.
Man fragt sich aber schon, warum der Verkäufer keinen Nutzungsvertrag für diese zwei Monate geschlossen hat, in dem man auch Dinge wie vorzeitige Haftungsübergänge und Schadensersatz für Beschädigungen durch die Käufer während der Mietphase hätte regeln können.
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40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Inwiefern sollte dieser Umstand eine "Nutzungsentschädigung" begründen?zeigt die Käufer-Partie ein unschönes Gesicht, in dem es die Verkäufer-Partie bei den Nachbarn verunglimpft.
Die Verkäufer-Partie fühlt sich nun regelrecht verschaukelt und hinters Licht gefühlt.
Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Sagt die Rechtssprechung nicht, dass es ohne einen laufenden Mietvertrag "Entschädigung für die Nutzung" heißt?Verpflichteter hat geschrieben: ↑27.11.22, 10:01 Hallo,
Wechen Schaden gibt es zu entschädigen?
MfG
uwe
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Da geht es idR. um Fälle, wenn ein Mieter nach Ende der Mietzeit nicht ausziehen kann, weil bspw. das Eigenheim noch nicht fertig ist.
Hier haben wir einen Fall, bei dem ein Besitzübergang früher statt finden soll. Man hat sich bereits verständigt, ein Nutzungsentgelt (aka MIete) für den Zeitraum zu bekommen.
Das kann man nun einfordern. Das das ganze nicht beziffert wurde und nur mündlich vereinbart ist, macht es natürlich schwierig.
Aber mehr ist da nicht.
Alles andere
Hier haben wir einen Fall, bei dem ein Besitzübergang früher statt finden soll. Man hat sich bereits verständigt, ein Nutzungsentgelt (aka MIete) für den Zeitraum zu bekommen.
Das kann man nun einfordern. Das das ganze nicht beziffert wurde und nur mündlich vereinbart ist, macht es natürlich schwierig.
Aber mehr ist da nicht.
Alles andere
hat damit nichts zu tun. Dabei bewegen wir uns je nach Gehalt der Aussagen im Strafrecht.
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
So wie ich das verstehe stand die Nutzungsentschädigung nur im Raum ohne das konkret vereinbart / festgelegt wurde das diese zu zahlen ist und in welcher Höhe. Nun nach der Aktion mit den Nachbarn ist der Verkäufer ist fest entschlossen das er die Entschädigung haben will.
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
So siehts wohl aus.
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Genau das ist der Punkt.ExDevil67 hat geschrieben: ↑28.11.22, 09:57 So wie ich das verstehe stand die Nutzungsentschädigung nur im Raum ohne das konkret vereinbart / festgelegt wurde das diese zu zahlen ist und in welcher Höhe. Nun nach der Aktion mit den Nachbarn ist der Verkäufer ist fest entschlossen das er die Entschädigung haben will.
Und der Verkäufer möchte nun nicht, dass er nach dem Reinfall mit seiner Gutmütigkeit den nächsten Reinfall erlebt, in dem er mit einer evtl. Klage scheitert, da keine Anspruchsgrundlage (in welcher Höhe auch immer) vorliegt.
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
In meinen Augen ist keine Nutzungsentschädigung vereinbart worden. Diese "vielleicht will ich ja später noch" ist m.E. zu vage, um als Vereinbarung zu gelten. Ausserdem lässt sich selbst diese mündliche Erklärung kaum nachweisen.
Ich würde mir das Geld für Anwalt und Gericht sparen, dafür beim nächsten Mal einen vernünftigen schriftlichen Vertrag schliessen, dann hat man schwarz auf weiß, was vereinbart wurde.
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Re: Nutzungsentschädigung durch vorzeitige Überlassung einer Immobilie vom Verkäufer an Käufer
Da die Grundlage eine undefinierte mündliche Absprache ist, liegt hier das Risiko.
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