mal angenommen eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt das Zurückschneiden/Fällen von Bäumen, die gemäß Baumschutzsatzung nicht zurückgeschnitten/gefällt werden dürfen. Einige Wohnungseigentümer haben gegen diesen Beschluss gestimmt, vergessen aber auf eine Beschlussklage. Einige Monate später, der Verwalter hat es nie eilig, wurden die vom Beschluss erfassten Bäume dieser Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht zurückgeschnitten/gefällt, aber im Umkreis sind bereits die Kettensägen zu hören. Der Lärm der Kettensägen erinnert einen der Beschlussgegner daran, dass die Beschlussklage vergessen wurde.
Wie ist dazu die Rechtslage?
- Kann ein Beschluss, der gegen die Baumschutzsatzung verstößt, Rechtskraft erlangt haben?
- Ist nach mehr als einem Monat nach Beschlussfassung eine Beschlussklage noch möglich oder müsste von den Beschlussgegnern vielmehr eine Klage wegen Verletzung der Baumschutzsatzung gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angestrengt werden?