Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Moderator: FDR-Team
Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Es gibt einen Gewerbemietvertrag für ein Büro in dem eine Mindestlaufzeit und eine Option vereinbart sind (jeweils wenige Jahre). Mehr steht nicht drinnen. Beides (Mindestlaufzeit und Optionszeitraum) sind bereits abgelaufen. Beide Seiten haben den Vertrag bisher weiterlaufen lassen. Für beide Seiten stehen keinerlei Kündigungsfristen im Vertrag. Mit welchen Fristen müsste dann eine Partei kündigen? Mit den gesetzlichen von Wohnungsmietverträgen (auch wenn es um keine Wohnung geht)? 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr? Oder ist eine Kündigung niemals möglich wenn die Gegenseite nicht zustimmt?
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Schon mal ins BGB geschaut? Da gibt es unter Titel 5 "Mietvertrg, Pachtvertrag" nicht nur die Untertitel 1 und 2, sondern auch 3 "Mietverhältnisses über andere Sachen und digitale Produkte". Da gibt es - Überraschung! - sogar einen Paragraphen zu Kündigungen.
Weshalb bei einem Gewerbemietvertrag ausgerechnet der Paragraph zu Kündigung von Wohnraummietverträgen herangezogen wird, erschließt sich mir nicht.
Übrigens: wenn dir die Aufteilung des BGB ein Buch mit sieben Siegeln ist, hätte Google dir die Antwort vermutlich in Bruchteilen einer Sekunde liefern können. Bestimmt kann es dir auch einschlägige Urteile liefern, du musst es nur fragen.
Weshalb bei einem Gewerbemietvertrag ausgerechnet der Paragraph zu Kündigung von Wohnraummietverträgen herangezogen wird, erschließt sich mir nicht.
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Nein, natürlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen für Geschäftsräume (§ 580a Abs. 2 BGB). Die Kündigung kann daher bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs erfolgen.lottchen hat geschrieben:Mit den gesetzlichen von Wohnungsmietverträgen (auch wenn es um keine Wohnung geht)?
Aktuell könnte daher zum 30.09.2023 gekündigt werden.
Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Danke @hambre. Ich hatte irgendwie im Hinterkopf dass im BGB nur was zu Wohnungsmietverträgen steht. War falsch.
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Wurde denn in diesem Gewerbemietvertrag § 545 BGB ausgeschlossen? Sind die zwei Wochen bereits abgelaufen? https://www.business-wissen.de/artikel/ ... 0fortsetzt. https://dejure.org/gesetze/BGB/545.html
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Niemand2000 hat geschrieben: ↑25.01.23, 14:36Wurde denn in diesem Gewerbemietvertrag § 545 BGB ausgeschlossen? Sind die zwei Wochen bereits abgelaufen? https://www.business-wissen.de/artikel/ ... 0fortsetzt. https://dejure.org/gesetze/BGB/545.html
Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
So wie ich das verstehe, benötigt man den § 545 BGB nicht.
Es gibt keine Befristung und keine Kündigung.
Es gibt keine Befristung und keine Kündigung.
Gruß
Jutta
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Aber genau dies will ja die TE wissen
Wenn der MV nach Ablauf der Mindestlaufzeit und der Option länger als 14 Tage gelaufen ist und der 545 BGB nicht ausgeschlossen wurde ...Es gibt einen Gewerbemietvertrag für ein Büro in dem eine Mindestlaufzeit und eine Option vereinbart sind (jeweils wenige Jahre). Mehr steht nicht drinnen. Beides (Mindestlaufzeit und Optionszeitraum) sind bereits abgelaufen. Beide Seiten haben den Vertrag bisher weiterlaufen lassen. Für beide Seiten stehen keinerlei Kündigungsfristen im Vertrag. Mit welchen Fristen müsste dann eine Partei kündigen?



Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Ich sehe da keinen Widerspruch. Der Mieter hat weiter die Miete gezahlt und der Vermieter hat sie nicht zurücküberwiesen. Angebot des Mieters + Annahme des Vermieters. Bis jetzt alles ok. Und wenn dann doch einer aus dem Vertrag raus will - § 580a (2) BGB passt dann schon.Niemand2000 hat geschrieben: ↑26.01.23, 21:01 Wenn der MV nach Ablauf der Mindestlaufzeit und der Option länger als 14 Tage gelaufen ist und der 545 BGB nicht ausgeschlossen wurde ...![]()
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Nach der Schilderung gibt es eben keine Befristung und keine Kündigung in der Vergangenheit.
Daher besteht der Mietvertrag unverändert fort. Wir brauchen dazu den §545 nicht bemühen.
Und da die anfängliche Mindestmietzeit und auch die Option schon durch Zeitablauf erledigt sind, stellt sich die Frage nach der Kündigungsfrist. Da keine vertraglich vereinbart ist, kommen wir dann auf die Fristen laut BGB, wie von @hambre weiter oben schon angeführt: § 580a Abs. 2 BGB
Daher besteht der Mietvertrag unverändert fort. Wir brauchen dazu den §545 nicht bemühen.
Und da die anfängliche Mindestmietzeit und auch die Option schon durch Zeitablauf erledigt sind, stellt sich die Frage nach der Kündigungsfrist. Da keine vertraglich vereinbart ist, kommen wir dann auf die Fristen laut BGB, wie von @hambre weiter oben schon angeführt: § 580a Abs. 2 BGB
Gruß
Jutta
Jutta
Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
@Niemand2000: Wenn Du nach "Gewerbemietvertrag abgelaufen, § 545 ausgeschlossen" suchst änderst Du den Sachverhalt. Es war nie die Rede davon dass § 545 BGB vertraglich ausgeschlossen sein soll.
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Das war eher im Umkehrschluss gemeint, weil, wenn der 545 nicht ausgeschlossen worden ist, greift dieser und somit greift der 580 eben nicht
hambre, sehe ich das falsch?
Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
Ja, wenn der § 545 BGB nicht ausgeschlossen wurde, dann wurde der Mietvertrag nach Ablauf der Option jedenfalls dann auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn seit dem Ablauf der Option mehr als 14 Tage vergangen sind. Somit müsste in so einem Fall nach § 580a Abs. 2 BGB gekündigt werden.Niemand2000 hat geschrieben:hambre, sehe ich das falsch?
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Re: Gewerbemietvertrag ohne Kündigungsfristen
@ hambre: ups, dann habe ich das gänzlich falsch verstanden, ich ging davon aus, dass, wenn der 545 greift der 580a ausgeschlossen wäre
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