Hallo,
die Hausverwaltung erstellt eine komplette Jahresabrechnung, Teil davon ist logischerweise die Heizkostenabrechnung (WW und Heizung), aufgeteilt in tatsächlichen Verbrauch und nach Fläche.
Darf der Kauf von Heizöl (abzüglich der noch im Tank befindlichen Restmenge aus dem Vorjahr) zusätzlich auf die Eigentümer zur Zahlung umgelegt werden?
Wer kennt sich damit aus?
Danke im Voraus
Jahresabrechnung
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24739
- Registriert: 05.07.07, 08:27
Re: Jahresabrechnung
Was heißt "zusätzlich"?
Die Energiebeschaffung ins regelmäßig der Hauptanteil der Kosten, welche verteilt werden.
Die Energiebeschaffung ins regelmäßig der Hauptanteil der Kosten, welche verteilt werden.
Re: Jahresabrechnung
Ist bei uns auch so.
Die Aufteilung gemäß Heizkostenverordnung ist zwingend und auch wichtig, wenn man es an einen Mieter weiterreichen muss.
Aber wenn noch Heizöl zugekauft wurde nach Abrechnungsjahr-Ende, dann muss das von den Eigentümern bezahlt werden. Ich habe auch gedacht, das wird analog wie bei den Mietern gehandhabt, also nur Abrechung über ein Jahr und das andere bleibt stehen, aber unsere Hausverwaltung rechnet das auch direkt ab. Inwieweit das rechtlich okay ist, weiß ich nicht, aber bei uns ist es auch so.
Wollte mir aber die Abrechnungen der letzten Jahre angucken, nicht dass wir es doppelt zahlen (Zeitpunkt der Zahlung ist mir erstmal egal).
Die Aufteilung gemäß Heizkostenverordnung ist zwingend und auch wichtig, wenn man es an einen Mieter weiterreichen muss.
Aber wenn noch Heizöl zugekauft wurde nach Abrechnungsjahr-Ende, dann muss das von den Eigentümern bezahlt werden. Ich habe auch gedacht, das wird analog wie bei den Mietern gehandhabt, also nur Abrechung über ein Jahr und das andere bleibt stehen, aber unsere Hausverwaltung rechnet das auch direkt ab. Inwieweit das rechtlich okay ist, weiß ich nicht, aber bei uns ist es auch so.
Wollte mir aber die Abrechnungen der letzten Jahre angucken, nicht dass wir es doppelt zahlen (Zeitpunkt der Zahlung ist mir erstmal egal).
Gruß
Jutta
Jutta
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1710
- Registriert: 08.01.09, 20:04
Re: Jahresabrechnung
Am 1.1.XXXX ist der Tank leer, es wird Öl im Wert von 100.000€ geliefert.
Am 15.1.XXXX kommt die Rechnung und der Verwalter bezahlt vom Konto der Gemeinschaft.
Laut Wirtschaftsplan werden monatlich 6.000€ mit dem Hausgeld auf das Konto bezahlt.
Am Jahresende XXXX sind die tatsächlichen Heizkosten 72.000€
Die Eigentümergemeinschaft besitzt noch Öl im Wert von 28.000€
Ist wie das Geld auf dem Konto, jedem Eigentümer steht Öl im Wert seiner Miteigentumsanteile zu.
Diese Wert taucht bei uns in der Hausgeldabrechnung auf.
MfG
uwe
Re: Jahresabrechnung
Vielen Dank für die Hinweise und Infos, dann scheint das ja soweit okay zu sein.