Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Moderator: FDR-Team
Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Hallo.
Eine Person A ist unverschuldet in Geldprobleme geraten uns muss eine Verbraucherinsolvenz anmelden.
Nun hat diese Person vor zwei Jahren ein Auto gekauft. Wert damals 4500€.
Bisher alles bezahlt und wäre auch weiter in der Lage, den Kredit zu bedienen. Rest bis dato noch ca. 2000€.
Nun bekommt ja auch die Bank, die das Auto finanziert hat, einen Bescheid über die Insolvenz.
Auslösen geht nicht. Die 2000€ wäre nicht mit ein mal vorhanden.
Was gibt es für Möglichkeiten, das das Fahrzeug nicht abgegeben werden muss?
Die Person A ist wegen Baby noch zu hause und braucht einen PKW um in absehbarer Zeit wieder zu ihre Arbeit zu kommen.
Grüße
Eine Person A ist unverschuldet in Geldprobleme geraten uns muss eine Verbraucherinsolvenz anmelden.
Nun hat diese Person vor zwei Jahren ein Auto gekauft. Wert damals 4500€.
Bisher alles bezahlt und wäre auch weiter in der Lage, den Kredit zu bedienen. Rest bis dato noch ca. 2000€.
Nun bekommt ja auch die Bank, die das Auto finanziert hat, einen Bescheid über die Insolvenz.
Auslösen geht nicht. Die 2000€ wäre nicht mit ein mal vorhanden.
Was gibt es für Möglichkeiten, das das Fahrzeug nicht abgegeben werden muss?
Die Person A ist wegen Baby noch zu hause und braucht einen PKW um in absehbarer Zeit wieder zu ihre Arbeit zu kommen.
Grüße
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Zunächst mal fällt der Wagen in die Insolvenzmasse und kann vom Verwalter veräußert werden.
Grundsätzlich hat man jedoch unter entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit den Wagen zu behalten. Kann man z.B. glaubhaft darlegen dass man das Fahrzeug zwingend zu beruflichen Zwecken benötigt kann der IV den Wagen freigeben.
Denkbar ist auch ein Ablösen des PKW direkt an den Verwalter.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten und der Verwalter hat entsprechenden Spielraum. Oftmals hat er bei geringem Marktwert des Wagens auch kein Interesse an einer Verwertung, da der Verkauf nicht zwingend gewinnbringend sein muss.
Grundsätzlich hat man jedoch unter entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit den Wagen zu behalten. Kann man z.B. glaubhaft darlegen dass man das Fahrzeug zwingend zu beruflichen Zwecken benötigt kann der IV den Wagen freigeben.
Denkbar ist auch ein Ablösen des PKW direkt an den Verwalter.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten und der Verwalter hat entsprechenden Spielraum. Oftmals hat er bei geringem Marktwert des Wagens auch kein Interesse an einer Verwertung, da der Verkauf nicht zwingend gewinnbringend sein muss.
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
was in dem Beispiel wohl der Fall sein wird ... denn der gehört noch immer der Bank.
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Wenn er denn überhaupt der Schuldnerin gehört. Die Formulierung "bei der Bank auslösen" klingt eher danach, als wäre die Bank Eigentümerin. Ist aber nicht ganz so klar erkennbar.
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Hallo und Danke für die Antworten.
Die Insolvenz ist noch nicht eröffnet, wurde also noch nichts veranlasst. Die Szenario wegen dem Auto kommt erst mal nur von der AWO, die alles in die Wege leiten wird.
Wie ist es damit, wenn A vor der Insolvenzeröffnung, das Fahrzeug für denn offenen Betrag von 2000€, an den Vater von A verkauft?
Sprich A würde das Geld ja gar nicht bekommen, sonder der Vater von A würde das Auto auslösen und es ginge somit in das Eigentum des Vaters über.
Wäre das eine mögliche Option?
Grüße
Die Insolvenz ist noch nicht eröffnet, wurde also noch nichts veranlasst. Die Szenario wegen dem Auto kommt erst mal nur von der AWO, die alles in die Wege leiten wird.
Wie ist es damit, wenn A vor der Insolvenzeröffnung, das Fahrzeug für denn offenen Betrag von 2000€, an den Vater von A verkauft?
Sprich A würde das Geld ja gar nicht bekommen, sonder der Vater von A würde das Auto auslösen und es ginge somit in das Eigentum des Vaters über.
Wäre das eine mögliche Option?
Grüße
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
§ 283 Strafgesetzbuch
mal durchlesen
Andererseits: Die finanzierende Bank wäre dann Gläubiger und muss in das Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantrag. Erfährt die Bank vom Insolvenzantrag wird sie die Finanzierung kündigen und das Auto muss abgegeben werden. Daher macht es schon Sinn wenn der Vater (oder jemand anderes) das Auto von der Bank abkauft oder in den Vertrag einsteigt.
mal durchlesen
Andererseits: Die finanzierende Bank wäre dann Gläubiger und muss in das Gläubigerverzeichnis im Insolvenzantrag. Erfährt die Bank vom Insolvenzantrag wird sie die Finanzierung kündigen und das Auto muss abgegeben werden. Daher macht es schon Sinn wenn der Vater (oder jemand anderes) das Auto von der Bank abkauft oder in den Vertrag einsteigt.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Das mit den Gesetzen ist schon klar. Aber das mit dem Autokauf würde vor der Insolvenz ablaufen.
Das ist im Prinzip wieder was anderes.
Das ist im Prinzip wieder was anderes.
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Das ist in der Tat etwas anderes: https://dejure.org/gesetze/InsO/133.htmlDas mit den Gesetzen ist schon klar. Aber das mit dem Autokauf würde vor der Insolvenz ablaufen.
Das ist im Prinzip wieder was anderes.
Kann also je nach Konstellation unangenehm werden und im schlimmsten Falle die Insolvenz kosten.
Die Frage ist immer noch nicht beantwortet ob das Fahrzeug über einen zweckgebundenen (z.B. "Autokredit der XY Bank für nur 1,99%") oder über einen frei verfügbaren Verbraucherkredit ("Leihen Sie sich 5.000 € und machen Sie damit was Sie wollen") finanziert hat.
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Wurde direkt über das Autohaus, mit der Bank die die Kredite für das Autohaus übernimmt.
Also kein normaler Verbraucherkredit.
Also kein normaler Verbraucherkredit.
Re: Insolvenz "Was passiert mit PKW"?
Und es ist immer noch unklar, wer Eigentümer des PKW ist.
Sehr oft ist das in solchen Fällen eben die Bank (Sicherungsübereignung) - ein Indiz dafür wäre es, wenn der Kfz-Brief (heißt jetzt entweder Teil I oder II, eben das was mal Brief war) dort hinterlegt werden musste.
Sehr oft ist das in solchen Fällen eben die Bank (Sicherungsübereignung) - ein Indiz dafür wäre es, wenn der Kfz-Brief (heißt jetzt entweder Teil I oder II, eben das was mal Brief war) dort hinterlegt werden musste.
-
- Letzte Themen