Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

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luke1010
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Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von luke1010 »

Hallo Forumgemeinde.
Ich frage mich, wie man als Privatgläubiger seine Forderungen gegenüber einer GmbH rechtlich absichern kann.
Angenommen, es bestehen noch Lohn/Urlaubsabgeltungs-Forderungen gegenüber einem ehemaligen Arbeitgeber. Dieser ist gemäß eigenem Bekunden derzeit aber nicht in der Lage, diese Forderungen auszugleichen und selbst bei wohlwollender Betrachtung scheint es so, als wenn sich an der Zahlungsunfähig in absehbarer Zeit nichts ändern wird.

Wie kann man seine Forderung so absichern, dass man im Falle der Insolvenz der GmbH auf jeden Fall mit in das Gläubigerregister aufgenommen wird? Angenommen, es gibt bislang nichts Schriftliches (außer ein paar eMails) über die Forderung, obwohl diese auch von Schuldnerseite unstrittig ist.
Kann dies z.B. durch einen gerichtlichen Mahnbescheid erfolgen, damit man wenigstens im Falle der Fälle seinen Anspruch nachweisen kann und ein Insolvenzverwalter über die Forderung informiert ist und somit den Gläubiger anschreiben muss, damit sich dieser in das Gläubigerregister eintragen kann.

Vielen Dank im Voraus
lottchen
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von lottchen »

Mahnbescheid ist sicher eine Möglichkeit. Ob man im Fall der Fälle angeschrieben und aufgefordert wird seine Ansprüche an die Tabelle anzumelden hängt aber nicht davon ab. Der Insolvenzverwalter kann nur die Gläubiger anschreiben, die ihm vom Insolventen genannt werden. Egal, ob mit oder ohne Mahnbescheid. Man sollte also selber die Insolvenzbekanntmachungsseite im Auge behalten und regelmäßig schauen, ob die GmbH dort auftaucht.
luke1010
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von luke1010 »

Danke....Ja, das denke ich auch. Aber durch einen gerichtlichen Mahnbescheid (gegen den der Schuldner nicht angeht), hat man dann wenigstens schonmal den Nachweis über die Rechtmäßigkeit einer Forderung, oder?
Und ist ein Geschäftsführer einer GmbH nicht dazu verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle Gläubiger zu nennen? Und sollte er dies nicht machen, könnte man ja eine Zivilklage gegen ihn anstreben. Eventuell wäre das sogar eine grobe Pflichtverletzung im Falle einer Insolvenz, die dazu führen kann, dass er sogar mit seinem Privatvermögen haftet.
lottchen
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von lottchen »

Ein Insolvenzverwalter kann auch eine Forderung bestreiten, für die ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Da muss er eine Feststellungsklage anstrengen. § 179 Abs. 2 InsO. Also auf der sicheren Seite ist man damit auch noch nicht. Außerdem könnte ja die GmbH einfach einem Mahnbescheid oder einem Vollstreckungsbescheid widersprechen, dann hat man als Gläubiger gar nichts in der Hand. Außer Spesen nix gewesen...Muss man selber entscheiden ob es sich lohnt auch noch die Gebühren für einen Mahnbescheid zu investieren.

Egal ob Privatperson oder GmbH - jeder Insolvente ist verpflichtet seine Schuldner vollständig dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Nur ist es oft so, dass die Leute da eh schon den Überblick verloren haben und es nicht genau wissen. Bzw. zumindest so tun können als ob.
luke1010
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von luke1010 »

Gemäß dem Fall, dass man der GmbH nichts Böses wünscht und auch keinen Groll gegen die Geschäftsführung hegt, könnte man doch auch eine Art Schuldschein fordern, oder? Obwohl ich mir nicht sicher bin ob es sowas überhaupt wirklich noch gibt und welche rechtliche Verbindlichkeit ein solcher hätte.
Quasi eine Art Zahlungsvereinbarung ohne exaktes Datum der Rückzahlung.
Wie gesagt, es ginge nur darum einen Nachweis über das Bestehen der Forderung zu haben.
Dirty Uschi
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von Dirty Uschi »

luke1010 hat geschrieben: 16.07.21, 08:45
Und ist ein Geschäftsführer einer GmbH nicht dazu verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle Gläubiger zu nennen? Und sollte er dies nicht machen, könnte man ja eine Zivilklage gegen ihn anstreben. Eventuell wäre das sogar eine grobe Pflichtverletzung im Falle einer Insolvenz, die dazu führen kann, dass er sogar mit seinem Privatvermögen haftet.
Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung im Internet gilt jeder Gläubiger als informiert. Und ob beim GF etwas zu holen gibt, nun, das steht in den Sternen.

Bitte auch mal prüfen, ob es Verfallsfristen im Arbeits-/Tarifvertrag gibt. Sonst nutzt die spätere Anmeldung zur Tabelle auch nichts mehr.
Bist Du bereits ausgeschieden? Dann sind max. die letzten drei Monate vor dem Austritt als Insolvenzgeld durch die BA gesichert. Es muss dann aber bei Eröffnung des Verfahrens bzw. bei Beschluss mangels Masse schnell ein Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld gestellt werden.
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von FM »

Das Problem ist vor allem, dass man bei einer Insolvenz sehr oft nichts oder fast nichts bekommt. Der Vollstreckungsbescheid hat eher den Zweck, dass man vorher noch pfänden lässt, und da hat man als Angestellter ein paar Vorteile (man kennt z.B. feste Kunden des Unternehmens und kann dort pfänden).

Zu prüfen wäre auch, ob die Gehaltsansprüche unter das Insolvenzgeld fallen (nur sehr beschränkt), dann braucht man das nicht selbst machen sondern holt sich das Geld bei der Arbeitsagentur.
Dirty Uschi
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von Dirty Uschi »

FM hat geschrieben: 19.07.21, 11:35 Der Vollstreckungsbescheid hat eher den Zweck, dass man vorher noch pfänden lässt, und da hat man als Angestellter ein paar Vorteile (man kennt z.B. feste Kunden des Unternehmens und kann dort pfänden).
Dann bitte §§ 129ff InsO nicht vergessen. Die Freude über das Erlangte ist dann nicht allzu groß.
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lottchen
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von lottchen »

Im Prinzip bleibt einem AN doch nur übrig, seine Forderungen der Agentur für Arbeit umgehend zu melden. Auch wenn es noch keine Insolvenz gibt könnte man damit ein mögliches Fristversäumnis umgehen. Dann könnte man Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Dann müssten aber die Ansprüche (Überstunden, Lohn, Urlaub...) aus den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein. Man müsste also schauen, dass die Firma möglichst schnell in Insolvenz geht. Sind die Forderungen bereits jetzt schon älter als 3 Monate hat man von der späteren Insolvenz aber auch nichts.
FM
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Re: Forderung rechtlich absichern bei drohender Insolvenz. Wie?

Beitrag von FM »

Ob und wann ein Inso-Verfahren stattfindet, ist ja unbekannt.

Mehr als 3 Monate sollte man als Arbeitnehmer nicht hinnehmen, denn mehr ist nicht versichert. Und rechtzeitig Sozialleistungen beantragen.
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