IV will Auswanderung verhindern

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DaChris77
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IV will Auswanderung verhindern

Beitrag von DaChris77 »

Folgender Fall.

Herr A, 100% schwerbehindert, um die 60, seit 20 Jahren arbeitslos, hat sich vor 3 Jahren als die Methoden diverser Inkassobuden rabiater wurden, mit Hilfe seiner Ehefrau und auf "drängen" einer "Inso-Firma", von welcher auch der IV ist, dazu entschlossen in die Insolvenz zu gehen.
Die Forderungen sind überwiegend zwischen 15 und 40 Jahre alt, teils wegen seinem Unfall damals und teils wegen der Scheidung von der Ex.

Bislang läuft die Inso problemlos. Herr A bekommt H4 und zahlt entsprechend nichts zurück, seine Frau bezieht Altersrente (330EUR). Sie wohnten bisher mietfrei mit lebenslangem Wohnrecht im Haus des Bruders von A (über 70, demenzkrank, Pflegestufe 2, mit seiner Frau, Pflegestufe 1), das ihm auch zu 45% gehört. Aus Kostengründen wurde bisher auf Pfändungen usw. verzichtet, da das Haus ohnehin alt und renovierungsbedürftig ist und die Kosten für Miete usw. dann auch noch entstehen und vom Staat getragen werden müssten und ein Verkauf nach Bankgutachten eher unprofitabel wäre.

Nun hat der (uneheliche) Sohn seiner Ehefrau, welcher in Alaska lebt, seine Mutter um Hilfe gebeten da seine Frau "ungeplant" Vierlinge bekommen hat und sie Hilfe bei der Betreuung brauche, zumal sie noch 2 weiter Kinder haben.

Man hat sich geeinigt dass Herr A mit seiner Frau für einige Zeit dorthin zieht.
Dies wurde dem unter anderem auch IV mitgeteilt.
Nachdem KK, AA usw. keine Einwände hatten und sogar die von der KK bezahlten Hilfsgeräte im Haus bleiben dürfen (fest eingebauter Wannenlift, Treppenlift usw.) mach nun der IV Probleme.
Daraufhin meinte dieser dass er dann die 45% vom Haus haben will und er zur Not den Bruder heraus klagen lässt um das Haus zu verkaufen da der Bruder auch nichts zahlen kann.
Selbst die Gläubigerbanken sind an dem Haus nicht interessiert und auch die übrigen Gläubiger zeigen nicht wirklich Interesse an dem was von dem Haus noch übrig ist.
Bisher ist auch kein Eintrag im Grundbuch.

Der IV will verlangen dass A in D bleibt und droht ihm damit ihm seinen Reisepass mit Visum sicherstellen zu lassen und ebenso das vom Schwiegersohn bezahlte Business-Class-Ticket (wegen der Behinderung ist ein Flug in Touristenklasse unzumutbar und wurde auch von der Airline abgelehnt) zu pfänden, da es sich hierbei um ein geldwertes Geschenk handelt und auf den Namen von A läuft. Zudem wird unterstellt dass er von seinen Schulden davon rennen wolle damit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen müsse (zahlt ja eh nichts).

Zudem droht der IV damit dass ein Antrag auf Versagung der Inso gestellt wird.

Vor kurzem erhielt der Schwiegersohn einen Brief von dieser Inso-Firma, worin er aufgefordert wird seinen Schwiegereltern, wie er dies rechtlich gesehen müsse, für die Kinderbetreuung einen Lohn zu zahlen und diesen dann an ihn zu überweisen da der Pfänungsschutz in Alaska nicht gelte.

Was mich besonders interessiert da mein IV mir damals auch damit gedroht hat:

DARF ein IV die Pfändungen des Reisepasses verlangen, bzw. gibt es so eine Regelung überhaupt? Ich war immer der Meinung ein Reisepass gehört dem Staat und nur dieser darf den in besonderen Fällen einziehen lassen (Straftaten mit Gefängnisstrafen, Flucht usw.).

Weiter:

Wieso kann der IV nun, nachdem er jahrelang (insgesamt 5) nicht unternommen hat um das Haus zu bekommen, nun damit drohen das Haus zu pfänden, zudem was kann er denn machen ausser die 45% Anteil zu pfänden, die ihm aber nichts bringen weil an 1. Stelle Grundbuch das Wohnrecht steht. Oder verliert dieser Eintrag seine Gültigkeit wenn der Bewohner für mehrere Monate nicht an seinem Wohnort lebt.

Wie kann man dem IV bzw. der Firma ggf. gerichtlich "auf die Finger hauen lassen"?

In dem Vertrag der vor der Inso abgeschlossen wurde steht dass die Firma bis zum Ende der Inso alle Rechte am pfändbaren Vermögen besitzt usw...

Es müsste doch theoretisch ausreichen einen GL davon zu überzeugen den Versagungsantrag zu stellen und dann einfach nicht mehr zu reagieren und das Gericht beendet die Insolvenz. dem Schuldner kann es ja ohnehin egal sein da nichts zu holen ist.
ThoFa
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Re: IV will Auswanderung verhindern

Beitrag von ThoFa »

Hallo,

Status des i-Verfahrens: Eröffnete Insolvenz oder WVP

Freigabe der Immobilie erfolgt ?

MfG

ThoFa
eidechse
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Re: IV will Auswanderung verhindern

Beitrag von eidechse »

Läuft denn hier wirklich ein Insolvenzverfahren?
mit Hilfe seiner Ehefrau und auf "drängen" einer "Inso-Firma", von welcher auch der IV ist

In dem Vertrag der vor der Inso abgeschlossen wurde steht dass die Firma bis zum Ende der Inso alle Rechte am pfändbaren Vermögen besitzt usw...
Das hört sich für mich nicht nach Insolvenzverfahren an. Bisher war es immer so, dass ein Rechtsanwalt bzw. eine Kanzlei, die den Schuldner vor der Insolvenz beraten hat (bzgl. Sanierung bzw. Einleitung Insolvenzverfahren) nicht zum IV bestellt wurde. Das wird erst nach Inkrafttreten des ESUG etwas anders werden. Also kann es eigentlich nicht sein, dass der IV von der "Inso-Firma" ist, die den Schuldner zur Insolvenz "gedrängt" hat.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte, ist, dass ein Fremdantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt wurde, das Gericht einen Gutachter bestellt hat und dieser evtl. bei Erfüllung seines Gutachtenauftrages auch mal mit dem Schuldner darüber geredet hat, dass er zur Erlangung der RSB einen Eigenantrag und einen Antrag auf RSB stellen müsste. Das passiert häufiger.

Allerings passt dann nicht dazu, dass vor der Insolvenz ein Vertrag abgeschlossen wurde, durch den alles pfändbare auf die "Inso-Firma" gehen soll. Verträge gibt es mit dem Gutachter nämlich nicht. Die Zugehörigkeit zur Masse ergibt sich vielmehr durch die gesetzlichen Vorschriften. Evtl. wurde auch hier irgendwas missverstanden.
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