Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Moderator: FDR-Team
Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Hallo, wir haben in den 90er Jahren eine Schrottimmobilie angedreht bekommen und gegen den Verkäufer erfolgreich geklagt. Wir haben ein rechtskräftiges Urteil auf Rückübertragung erstritten, aber der Schuldner hat danach einfach Privatinsolvenz angemeldet. Unser Anwalt hatte zuvor bei dessen Immobilien einen Pfändungsvermerk für uns eintragen lassen.
Nun, nach 15 Jahren fordert uns sein Anwalt auf, eine Löschungsbewilligung zu unterzeichnen und droht uns auch noch damit, diesen Löschungsanspruch seines Mandanten gerichtlich geltend zu machen.
Natürlich sind wir stinksauer. Der Kerl hat nicht nur uns betrogen, sondern auch viele andere Menschen, hat sich der Verantwortung entzogen und über seine Anwalt alles genutzt, um nun schuldenfrei da zu stehen. Wir möchten mit der Sache nichts mehr zu tun haben und können nicht verstehen, wieso er ein Recht auf Löschung eines Vermerkes im Grundbuch hat. Gezahlt hat der keinen Pfennig, aber wir sollen dazu verklagt werden, unseren Rechtsanspruch zu löschen und womöglich kriegen wir noch die Gerichtskosten aufgebrummt.
Wir wissen nicht, ob es so einen Anspruch überhaupt gibt, denn sein Herr Anwalt hat dazu keine gesetzliche Grundlage angeführt, die ihn dazu berechtigten würde. Auch wenn wir durch die Privatinsolvenz nichts mehr bekommen können, möchten wir doch für diesen Kerl überhaupt nichts mehr tun. Nicht einmal eine Löschungsbewilligung unterzeichnen.
Kann der uns nun rein rechtlich zu einer Aktion zwingen, die wir gar nicht wollen?
Nun, nach 15 Jahren fordert uns sein Anwalt auf, eine Löschungsbewilligung zu unterzeichnen und droht uns auch noch damit, diesen Löschungsanspruch seines Mandanten gerichtlich geltend zu machen.
Natürlich sind wir stinksauer. Der Kerl hat nicht nur uns betrogen, sondern auch viele andere Menschen, hat sich der Verantwortung entzogen und über seine Anwalt alles genutzt, um nun schuldenfrei da zu stehen. Wir möchten mit der Sache nichts mehr zu tun haben und können nicht verstehen, wieso er ein Recht auf Löschung eines Vermerkes im Grundbuch hat. Gezahlt hat der keinen Pfennig, aber wir sollen dazu verklagt werden, unseren Rechtsanspruch zu löschen und womöglich kriegen wir noch die Gerichtskosten aufgebrummt.
Wir wissen nicht, ob es so einen Anspruch überhaupt gibt, denn sein Herr Anwalt hat dazu keine gesetzliche Grundlage angeführt, die ihn dazu berechtigten würde. Auch wenn wir durch die Privatinsolvenz nichts mehr bekommen können, möchten wir doch für diesen Kerl überhaupt nichts mehr tun. Nicht einmal eine Löschungsbewilligung unterzeichnen.
Kann der uns nun rein rechtlich zu einer Aktion zwingen, die wir gar nicht wollen?
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Wenn die Schulden nicht im Rahmen der Insolvenz als Ergebnis einer unerlaubten, verbotenen Handlung angemeldet, und vor allem anerkannt, wurden, dürfte die Forderung der Gegenseite berechtigt sein. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung haben Sie dann keine Forderung mehr gegen den, nun ehemaligen, Schuldner. Und damit hat er im Gegenzug in meinen Augen durchaus Anspruch auf die Löschungsbewilligung.
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Ich vermute, mit "Pfändungsvermerk" wird eine Zwangssicherungshypothek gemeint sein? Wenn diese nicht im anfechtbaren Zeitraum vor dem Insolvenzverfahren eingetragen wurde, ist sie insolvenzfest. Will heißen: man kann zwar keine Ansprüche gegen den Schuldner persönlich mehr vollstrecken (z. B. via Gehaltspfändung o. ä.), aber man hat noch immer das Recht, sich dinglich an der Immobilie über die Zwangssicherungshypothek (notfalls über ein Zwangsversteigerungsverfahren - ob dieses wirtschaftlich sinnvoll ist, muß eine Grundbucheinsicht zeigen) zu befriedigen.
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Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Die Erteilung der RSB berührt das Absonderungsrecht aus der Zwangsicherungshypothek nicht, § 301 Abs. 2 S. 1 InsO.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Das kommt der Sache sehr nahe. Die Zwangshypothek wurde einige Jahre vor der angemeldeten Privatinsolvenz des Schuldners eingetragen, direkt nach dem Titulierten rechtskräftigen urteil. Es geht auch bei meiner Frage nicht darum, ob noch etwas damit zu holen wäre, sondern um das Recht des Schuldners uns per Gericht zu einer Löschungsbewilligung zu zwingen und uns die Kosten dafür aufzubürden."Ich vermute, mit "Pfändungsvermerk" wird eine Zwangssicherungshypothek gemeint sein? Wenn diese nicht im anfechtbaren Zeitraum vor dem Insolvenzverfahren eingetragen wurde, ist sie insolvenzfest."
Auch wenn wir keine Forderung mehr durchsetzen können, ist die Löschungsbewilligung für uns die Vollendung der Betrugsmasche. Er hat die Immobilie wissentlich an die Ehefrau überschrieben, hat sich via Privatinsolvenz von Millionen Schulden befreit und holt sich jetzt seine Immo zurück. Bleibt nur noch, dass sein Grundbuch wieder fein sauber wird und dabei sollen wir ihm mit der Löschungsbewilligung helfen.
Leider weiß ich immer noch nicht, ob mich ein Gericht dazu zwingen kann oder er die Löschung auch anders erhält.
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Die Löschungsbewilligung muss nur erteilt werden, wenn die Zahlung der durch die Hypothek gesicherten Forderung wie auch immer sichergestellt ist. Und die Kosten für die Urkunde zahlt dann der Schuldner.
Im übrigen siehe Beitrag Dirty Uschi
Im übrigen siehe Beitrag Dirty Uschi
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
S. Beitrag Dirty Uschi; dort ist auch die gesetzliche Grundlage genannt, wonach die Erteilung der Löschungsbewilligung abgelehnt werden kann.Frau Biet hat geschrieben:Leider weiß ich immer noch nicht, ob mich ein Gericht dazu zwingen kann oder er die Löschung auch anders erhält.
Evtl. ist hier durch diese dingliche Sicherung ja durchaus noch etwas zu holen. Das kommt allerdings auf den Grundbuchstand, die den dortigen Eintragungen zugrundeliegenden persönlichen Forderungen und den Wert der Immobilie an.
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Vielen Dank allen für die Antworten
Noch gehört wohl die Immobilie der Ehefrau, gegen die wir persönlich keinen Anspruch haben. Es wurde lediglich in das Recht auf Rückübertragung, dass sich unser Schuldner eintragen liess, ein Pfändungsvermerk bzw. die Zwangssicherungshypothek eingetragen. Es handelt sich um eine Millionenvilla. Warum der Schuldner so vehement auf der Löschungsbewilligung besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt noch mehr Gläubiger die vor der Inso bei ihm fruchtlos gepfändet haben. Darunter war auch eine bekannte Bank!
Entweder, der Typ holt sich jetzt nach der Inso die Immobilie von seiner Frau zurück, oder die Immo soll verkauft werden. Es geht dabei wohl nur um ein sauberes Grundbuch, mehr nicht.
Für mich geht es aber um mehr, denn der Kerl hat uns viele Nerven gekostet und kann uns jetzt evtl. noch per Gericht zu Handlungen zu seinen Gunsten zwingen. Recht haben wir zwar bekommen, aber er triumphiert am Ende...
Käme es denn zu einer richtigen Klage vor einem Gericht, um uns zur Löschungsbewilligung zu zwingen, oder wird diese einfach nur angeordnet und unsere Unterschrift ersetzt? Jemanden gegen seinen Willen zu einer Unterschrift zu zwingen empfinde ich schon als Nötigung.
Noch gehört wohl die Immobilie der Ehefrau, gegen die wir persönlich keinen Anspruch haben. Es wurde lediglich in das Recht auf Rückübertragung, dass sich unser Schuldner eintragen liess, ein Pfändungsvermerk bzw. die Zwangssicherungshypothek eingetragen. Es handelt sich um eine Millionenvilla. Warum der Schuldner so vehement auf der Löschungsbewilligung besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt noch mehr Gläubiger die vor der Inso bei ihm fruchtlos gepfändet haben. Darunter war auch eine bekannte Bank!
Entweder, der Typ holt sich jetzt nach der Inso die Immobilie von seiner Frau zurück, oder die Immo soll verkauft werden. Es geht dabei wohl nur um ein sauberes Grundbuch, mehr nicht.
Für mich geht es aber um mehr, denn der Kerl hat uns viele Nerven gekostet und kann uns jetzt evtl. noch per Gericht zu Handlungen zu seinen Gunsten zwingen. Recht haben wir zwar bekommen, aber er triumphiert am Ende...
Käme es denn zu einer richtigen Klage vor einem Gericht, um uns zur Löschungsbewilligung zu zwingen, oder wird diese einfach nur angeordnet und unsere Unterschrift ersetzt? Jemanden gegen seinen Willen zu einer Unterschrift zu zwingen empfinde ich schon als Nötigung.
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Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Wenn es denn dazu käme:Frau Biet hat geschrieben: Käme es denn zu einer richtigen Klage vor einem Gericht, um uns zur Löschungsbewilligung zu zwingen, oder wird diese einfach nur angeordnet und unsere Unterschrift ersetzt? Jemanden gegen seinen Willen zu einer Unterschrift zu zwingen empfinde ich schon als Nötigung.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/894.html
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Bedeutet das nun, dass ich nichts unterzeichnen muss, weil das Urteil diese Erklärung ersetzt? Ich verstehe das jedenfalls so. Wie wäre das dann mit den Gerichtskosten und was wäre überhaupt der Streitwert? Bekomme ich die aufgebrummt, weil der Kläger sich durchgesetzt hat, oder bleiben die Kosten bei ihm, weil die Klage in seinem Interesse lag, wir aber keine Schuld hatten? Ich weiss leider nicht, wie ich das juristisch korrekt ausdrücken kann.Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat.
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
An welche Voraussetzungen ist dieses Rückübertragungsrecht denn geknüpft? Oder warum haben Sie diesen gepfändeten Rechtsanspruch bislang nicht geltend gemacht?Frau Biet hat geschrieben:Vielen Dank allen für die Antworten
Es wurde lediglich in das Recht auf Rückübertragung, dass sich unser Schuldner eintragen liess, ein Pfändungsvermerk bzw. die Zwangssicherungshypothek eingetragen.
Vielleicht steht dem Schuldner ja eine Scheidung ins Haus und die Rückübertragung wird real?
Gruß
towel day
towel day
Re: Nach Restschuldbefreiung Löschung von Pfändungsvermerk
Über die Gründe für die Löschungsbewilligung können wir nur spekulieren Das andere ist schwierig zu beantworten, weil sehr lange her. Wir sind umgezogen und haben die alten Akten vorher, bis auf das titulierte Urteil, entsorgt. Unsere Anwältin hatte uns erklärt, dass bei ihm eine Pfändung nichts bringt (es gab vergebliche Versuche von anderen Mandanten).An welche Voraussetzungen ist dieses Rückübertragungsrecht denn geknüpft? Oder warum haben Sie diesen gepfändeten Rechtsanspruch bislang nicht geltend gemacht?
Vielleicht steht dem Schuldner ja eine Scheidung ins Haus und die Rückübertragung wird real?
Die Gegenseite hat einen sehr cleveren Anwalt, der ihn seit über 20 Jahren immer aus allen Sachen raus gehauen hat. Wir haben keine Kraft mehr, uns mit ihm anzulegen und wollen nur unsere Ruhe. Dazu gehört allerdings auch, dass wir nichts mehr unterschreiben bzw. dazu gezwungen werden wollen.
Das ist das eigentliche Anliegen dieses Threads
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