Unterschied zwischen Widerspruch des Insolvenzverwalters und

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ClaraFall
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Unterschied zwischen Widerspruch des Insolvenzverwalters und

Beitrag von ClaraFall »

Widerspruch des Schuldners gegen eine zur Tabelle angemeldete Forderung eines Gläubigers, also korrekt gefragt: Wo liegt der Unterschied?
Welche Folgen hat es für den Gläubiger, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet?
Und welche Folgen hat es für den Gläubiger, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet?

Danke für Antworten und Hinweise!
ClaraFall
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Re: Unterschied zwischen Widerspruch des Insolvenzverwalters

Beitrag von ClaraFall »

oder anders gefragt:
Falls der Insolvenzverwalter eine zur Tabelle gemeldeten Forderung eines Gläubigers bereits 'bestritten' hat,
sollte der Schuldner seinerseits gem. InsO § 178 (1) der Forderung ebenfalls widersprechen?

Welche Auswirkung hätte ein Widerspruch des Schuldners?
Dirty Uschi
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Re: Unterschied zwischen Widerspruch des Insolvenzverwalters

Beitrag von Dirty Uschi »

Bestreitet der IV die Höhe der Forderung, wird die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt. Entsprechend auch bei einer evtl. Nachtragsverteilung. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine nat. Person, die die Restschuldbefreiung anstrebt, erhält der Gläubiger auch keine Zahlung bei den Ausschüttungen in der Wohlverhaltensphase.

Bestreitet der Schuldner die Höhe der Forderung, so hat dies auf die Verteilung keinen Einfluß. Der Gläubiger erhält nach Abschluss des Verfahrens jedoch keinen vollstreckbaren Tabellenblattauszug.

Betreitet der Schuldner den deliktischen Anspruch, so hat dies keine Auswirkungen. Der Gläubiger kann auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung einen Tabellenblattauszug erhalten und damit vollstrecken. Will der Schuldner einwenden, dass der Anspruch ebenfalls unter die RSB fällt, lässt sich dies nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage besorgen.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
ClaraFall
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Re: Unterschied zwischen Widerspruch des Insolvenzverwalters

Beitrag von ClaraFall »

danke "Dirty Uschi", so etwa hatte ich die §§ der InsO auch etwa verstanden,
war mir aber nicht ganz sicher, doch Deine Antwort klingt richtig professionell.

Viele Grüße an "Betty Ford" *grins*
und nach California ... *seufz* ...
da war ich auch mal, ein tolles Land
- aber, wer weiß ... demnächst ... mit DEM Präsidenten?
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