Hallo
Ich habe bis jetzt nix im Internet oder hier gefunden was mir meine frage am besten erklärt, zu meiner frage:
Mir wurde das Auto vor 2 Jahren wegen meinem Job gewährt nur wurde ich aus betrieblichen Gründen zum 31.12.16 gekündigt.
Da ich das bei meiner Insolvenzverwalterin angeben muss, kann sie mir jetzt das Auto nachdem ich mein Job nicht mehr habe weg nehmen ? oder kann ich es behalten da es mir ja schon vor 2 Jahren gewährt wurde ?
Lg
Privatinsolvenz Auto Job
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1307
- Registriert: 17.02.05, 08:29
- Wohnort: Im sonnigen Süden
Re: Privatinsolvenz Auto Job
Läuft denn Ihr Insolvenzverfahren noch? Oder sind Sie nicht vielleicht schon in der sogenannten Wohlverhaltensphase?
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Re: Privatinsolvenz Auto Job
ich bin schon in der Wohlverhaltensphase
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1307
- Registriert: 17.02.05, 08:29
- Wohnort: Im sonnigen Süden
Re: Privatinsolvenz Auto Job
Dann müssen Sie sich zum Thema Pfändung doch gar keine Gedanken mehr machen...
Allerdings müssen Sie Ihre Obliegenheiten beachten:
Auch Ziffer 1 beachten! Falls Sie arbeitslos sind, bemühen!!! (= 2-3 Bewerbungen pro Woche nachweisen können!)
Allerdings müssen Sie Ihre Obliegenheiten beachten:
Haben Sie gem. Ziffer 3 Insolvenzgericht UND Treuhänder wegen des Jobverlustes informiert?§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
Auch Ziffer 1 beachten! Falls Sie arbeitslos sind, bemühen!!! (= 2-3 Bewerbungen pro Woche nachweisen können!)
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Re: Privatinsolvenz Auto Job
Ok vielen Dank für ihre hilfe, es hilft mir sehr.