Hallo,
ich habe auch mal eine Frage, denn die Sachbearbeiterin meines TH will oder kann mir nicht beantworten.
Mein Problem:
Es wurde ein Antrag vom TH gestellt das meine beiden Kinder und meine Ehefrau nicht mehr Unterhaltsberechtigt sind. Das Gericht hat nun entschieden das meine beiden Kinder nicht mehr Unterhaltsberechtigt sind (eigenes Einkommen) und meine Frau zu 60,5% auch keine Berücksichtigung findet.
Jetzt ist meine Frage wie berechnet man das, da ich meinen pfändbaren Teil selber überweise.
Mein Einkommen ist 2021,31 €.
Wird es so berechnet?
662,28€ : 100 * 60,5 = 400,68 €
oder
(662,28€ – 270,98€) : 100 * 60,5 + 270,98 = 507,72 €
Muss ich also 400,68€ bezahlen oder 507,72€
und wie ist das mit Weihnachtsgeld ich habe ca. 400,00 € netto Weihnachtsgeld bekommen.
einen schönen Gruß
Matthias
Pfändbaren Betrag errechnen
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Re: Pfändbaren Betrag errechnen
Variante II: 507,72 EUR, was der Arbeitgeber berechnen und an den Treuhänder abführen muss.
Für Weihnachtsgeld gilt § 850a ZPO, wobei allerdings berücksichtigt werden muss, dass eine Berechnung nicht über das Netto, sondern über das Brutto zu erfolgen hat.
Für Weihnachtsgeld gilt § 850a ZPO, wobei allerdings berücksichtigt werden muss, dass eine Berechnung nicht über das Netto, sondern über das Brutto zu erfolgen hat.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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Re: Pfändbaren Betrag errechnen
Vielen Dank für die schnelle Antwort
und ein schönes Fest
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