Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuhänd.
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Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuhänd.
Hallo Leute,
auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer ist zu lesen:
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“,
heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der
Rechtsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat:
Der Rechtsanwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere.
Mit ihm sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft.
Eine der zentralen Eigenschaften des Rechtsanwaltes ist die Unabhängigkeit.
Nur sie gewährleistet, dass der Rechtsanwalt gleichrangig und
gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege
(Richtern und Staatsanwälten) seine Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen kann.
ist er das auch in seiner Eigenschaft als Treuhänder in einem
Insolvenzverfahren?
Muss er sich nicht für die Beendigung eines Insolvenzverfahrens
einsetzen wenn er feststellt
dass ein Insolvenzverfahren unter rechtswidrigen Voraussetzungen
zustande gekommen ist?
Oder handelt er anstelle des Gerichtes und hat alles zu unterlassen was dem Gericht schadet ?
auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer ist zu lesen:
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“,
heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der
Rechtsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat:
Der Rechtsanwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere.
Mit ihm sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft.
Eine der zentralen Eigenschaften des Rechtsanwaltes ist die Unabhängigkeit.
Nur sie gewährleistet, dass der Rechtsanwalt gleichrangig und
gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege
(Richtern und Staatsanwälten) seine Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen kann.
ist er das auch in seiner Eigenschaft als Treuhänder in einem
Insolvenzverfahren?
Muss er sich nicht für die Beendigung eines Insolvenzverfahrens
einsetzen wenn er feststellt
dass ein Insolvenzverfahren unter rechtswidrigen Voraussetzungen
zustande gekommen ist?
Oder handelt er anstelle des Gerichtes und hat alles zu unterlassen was dem Gericht schadet ?
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Hallo,
Was heißt das? Wurde das Insolvenzverfahren auf Fremdantrag hin eingeleitet, der Betreffende ist in Wirklichkrit jedoch nicht insolvent?dass ein Insolvenzverfahren unter rechtswidrigen Voraussetzungen zustande gekommen ist?
Grüße, Susanne
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
richtig !
Sparkasse wollte ihre verjährte Forderung auf diese Weise doch noch durchsetzen.
Sparkasse wollte ihre verjährte Forderung auf diese Weise doch noch durchsetzen.
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Wurde die Forderung der Sparkasse tituliert?
Grüße, Susanne
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
dank der Nachfrage,
es geht mir hier nicht um die Forderung,
den Kram will ich hier nicht diskutieren,
sondern nur um die Pflichten des Treuhänders.
Wieso ist meine Antwort dafür erforderlich ?
es geht mir hier nicht um die Forderung,
den Kram will ich hier nicht diskutieren,
sondern nur um die Pflichten des Treuhänders.
Wieso ist meine Antwort dafür erforderlich ?
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Die Rechtswidrigkeit der Insolvenzeröffnung war zwar nicht Ihre Frage, dennoch halte ich einen Irrtum eines Laien ohne rechtlichen Beistand über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens für wahrscheinlicher, als dass ein Treuhänder Zahlungen auf eine untitulierte verjährte Forderung leistet.
Wenn Sie das Pferd von hinten aufzäunen wollen und allgemein über Befähigung, Pflichten und mögliche Versäumnisse eines Treuhänders/Insolvenzverwalters diskutieren wollen, tun Sie das. Ich werde mich dann eben heraushalten, weil dazu meine Kenntnisse nicht ausreichen.
Wenn Sie das Pferd von hinten aufzäunen wollen und allgemein über Befähigung, Pflichten und mögliche Versäumnisse eines Treuhänders/Insolvenzverwalters diskutieren wollen, tun Sie das. Ich werde mich dann eben heraushalten, weil dazu meine Kenntnisse nicht ausreichen.
Grüße, Susanne
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
das habe ich nicht behauptet:SusanneBerlin hat geschrieben: ... als dass ein Treuhänder Zahlungen auf eine untitulierte verjährte Forderung leistet.
wie kommen Sie darauf?
Meine Frage ist als von allgemeiner Natur gedacht,
unabhängig von meinem Fall.
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Na Sie schrieben doch:das habe ich nicht behauptet:
wie kommen Sie darauf?
Also wenn die Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens tituliert wurde, ist es meiner Meinung nach nicht Aufgabe des Treuhänders, zu prüfen wie dieser Titel zustandegekommen ist.Sparkasse wollte ihre verjährte Forderung auf diese Weise doch noch durchsetzen.
Die Einrede der Verjährung hätte der Schuldner in dem entsprechenden Verfahren vorbringen müssen, das hat der Schuldner dann selbst verbockt.
Aber die Frage der Titulierung ist ja noch offen, ich sage nur: wenn die Forderung vor der Insolvenzeröffnung tituliert wurde, sehe ich kein Versäumnis des Verwalters.
Grüße, Susanne
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
das ist bis heute meine Vermutung dazu!SusanneBerlin hat geschrieben:Na Sie schrieben doch:das habe ich nicht behauptet:
wie kommen Sie darauf?Also wenn die Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens tituliert wurde, ist es meiner Meinung nach nicht Aufgabe des Treuhänders, zu prüfen wie dieser Titel zustandegekommen ist.Sparkasse wollte ihre verjährte Forderung auf diese Weise doch noch durchsetzen.
Die Einrede der Verjährung hätte der Schuldner in dem entsprechenden Verfahren vorbringen müssen, das hat der Schuldner dann selbst verbockt.
Aber die Frage der Titulierung ist ja noch offen, ich sage nur: wenn die Forderung vor der Insolvenzeröffnung tituliert wurde, sehe ich kein Versäumnis des Verwalters.
ich will das nicht thematisieren da es mich derzeit nicht weiter bringt
und alles so kompliziert ist
das es sich hier sowieso nicht zuende durchdiskutieren lässt.
Es geht mir um Fehler bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
nicht in erster Linie um die Forderung der Sparkasse.
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Wäre es dann nicht sinnvoller, erst zu klären, ob die Insolvenzeröffnung fehlerhaft war, als zu diskutieren wie der Treuhänder sich verhalten muss wenn die Eröffnung fehlerhaft war?Es geht mir um Fehler bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
nicht in erster Linie um die Forderung der Sparkasse.
Aber wie gesagt, es ist ja Ihre Sache und ich kann dann zum Thema nichts beitragen.
Grüße, Susanne
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
ich bin der Auffassung das die Eröffnung des IV fehlerhaft war.
Das Problem ist,
das es nun mal eröffnet wurde und ich selbst erst einmal nichts dagegen tun kann.
Gegen wir zu meiner Frage mal davon aus,
das er weis, das die Eröffnung des IV rechtswidrig war,
er aber selbstverständlich sowohl
ein großes monetäres Eigeninteresse hat
und er es sich andererseits nicht mit Insolvenzgericht verderben will.
Meine Frage ist sogesehen:
müsste er sich, wegen der grundsätzlichen Rechtsfrage
(siehe Ursprungsposting)
nicht über seine eigenen Interessen hinweg setzen?
Das Problem ist,
das es nun mal eröffnet wurde und ich selbst erst einmal nichts dagegen tun kann.
Gegen wir zu meiner Frage mal davon aus,
das er weis, das die Eröffnung des IV rechtswidrig war,
er aber selbstverständlich sowohl
ein großes monetäres Eigeninteresse hat
und er es sich andererseits nicht mit Insolvenzgericht verderben will.
Meine Frage ist sogesehen:
müsste er sich, wegen der grundsätzlichen Rechtsfrage
(siehe Ursprungsposting)
nicht über seine eigenen Interessen hinweg setzen?
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Also aus objektivem Blickwinkel schindet der Geschundene sich in erster Linie selbst. Die Sache mit Scheuklappen aus einem Ego-Winkel heraus zu betrachten, hilft Ihnen garantiert keinen Millimeter weiter. Grundsätzlich halte ich die Pharisäer im Neuen Testament für mustergültige Internatsschüler im Vergleich zu den meisten der bundesdeutschen Insolvenzverwaltern, deren Charaktereigenschaften man mit dem Akronym SALIGIA i. d. R. bestens beschreiben kann.
In der Auseinandersetzung mit solchen Typen sollte man aber hellwach sein, anstatt blind vor Wut. Daher für Sie einmal die folgenden Fakten:
In der Auseinandersetzung mit solchen Typen sollte man aber hellwach sein, anstatt blind vor Wut. Daher für Sie einmal die folgenden Fakten:
- 1. Einen TREUHÄNDER haben Sie sicherlich nicht, es sei denn Ihr Verfahren ist schon 2,5 Jahre alt. Oder aber Ihre Insolvenz ist bereits vorbei.
2. Ein Insolvenzverwalter/Treuhänder eröffnet kein Verfahren. Das macht der zuständige Richter am Insolvenzgericht.
3. Eine Insolvenzeröffnung kann nicht rechtswidrig sein; schließlich ist darüber ein Gerichtsbeschluss ergangen!
4. Wenn Sie der Meinung waren, dieser Beschluss hätte rechtlich anders betrachtet werden müssen, dann stand Ihnen offen, diesen Beschluss mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde anzugreifen.
5. Haben Sie dies nicht getan oder ist das Landgericht Ihren Argumenten nicht gefolgt, dann ist die Insolvenzeröffnung längst rechtskräftig.
6. In diesem Fall kommen Sie mit Ihrer Sicht der Dinge garantiert nicht vom Fleck.
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
ich teile ihre Auffassung nicht.
sie gibt aber auch keine klare Antwort auf mein Ursprungsposting
und hilft mir auch nicht weiter.
ich streite mich aber nicht mit Leuten
die mir grundsätzlich nichts glauben
sondern meinen alles besser zu wissen.
sie gibt aber auch keine klare Antwort auf mein Ursprungsposting
und hilft mir auch nicht weiter.
ich streite mich aber nicht mit Leuten
die mir grundsätzlich nichts glauben
sondern meinen alles besser zu wissen.
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
Das ist eine löbliche Einstellung. Ich streite mich nämlich garantiert auch nicht mit Ihnen. Insofern schinden Sie sich ruhig weiter. Der schuldnerische Hang zum Masochismus bleibt in der Insolvenz unberührt.geschundener hat geschrieben:ich teile ihre Auffassung nicht.
sie gibt aber auch keine klare Antwort auf mein Ursprungsposting
und hilft mir auch nicht weiter.
ich streite mich aber nicht mit Leuten
die mir grundsätzlich nichts glauben
sondern meinen alles besser zu wissen.

Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: Frage zur Rechtsstellung des Insolvenzverwalters / Treuh
sind sie eigentlich mit ihrer Geisteshaltung voll und ganz zufrieden,
ohne nach rechts und links zu schauen?
ohne nach rechts und links zu schauen?