Pkw in Privatinsolvenz

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ronnst
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Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von ronnst »

Wenn eine Person A ein Privatinsolvenz anmeldet, kann dessen Pkw gepfändet werden?
Aushansituation ist, das Person A seit 15ten September arbeitslos geworden ist.
A bezieht nun ALG 1.
Der Pkw in dessen besitzt hat einen Wert von maximal 500€, wenn überhaupt.
Exporteure wollen nur 200€ geben und Autoverkäufer aus der TV Werbung 150€.
Das Auto ist aber fahrtüchtig und wird zur Erlangung neuer Arbeit benötigt.

Wie sieht es denn für A aus? Muss er um sein Auto bangen?
ExDevil67
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von ExDevil67 »

ronnst hat geschrieben:Wenn eine Person A ein Privatinsolvenz anmeldet, kann dessen Pkw gepfändet werden?
...
Der Pkw in dessen besitzt hat einen Wert von maximal 500€, wenn überhaupt.
Exporteure wollen nur 200€ geben und Autoverkäufer aus der TV Werbung 150€.
...
Wie sieht es denn für A aus? Muss er um sein Auto bangen?
Da dürfte das Auto "sicher" sein. Rein theoretisch kann zwar auch ein PKW gepfändet und versteigert werden, nur müsste der Gerichtsvollzieher dann das Fahrzeug auch bei Pfändung mitnehmen und selber sicher verwahren (lassen) bis zum Verkauf. Die Kosten dürften aber ganz schnell den hier genannten Wert übersteigen.
Dirty Uschi
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von Dirty Uschi »

Das alles wird nicht von einem Gerichtsvollzieher besorgt werden, falls der IV das Auto für pfändbar hält, das macht dessen Verwerter.

Wenn die Kiste nur den o.g. Wert ausweist und pfändbar ist, kann man überlegen, ob ein Dritter den Betrag an den IV zahlt und der dafür das Fahrzeug aus dem Insolvenzbeschlag entlässt.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
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Der Internationale
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von Der Internationale »

Dirty Uschi hat geschrieben:Das alles wird nicht von einem Gerichtsvollzieher besorgt werden, falls der IV das Auto für pfändbar hält, das macht dessen Verwerter.

Wenn die Kiste nur den o.g. Wert ausweist und pfändbar ist, kann man überlegen, ob ein Dritter den Betrag an den IV zahlt und der dafür das Fahrzeug aus dem Insolvenzbeschlag entlässt.
Wenn tatsächlich ein so vor Gier sabbernder Insolvenzverwalter kommt, wie unsere Uschi ihn beschreibt, dann muss man auch nicht kapitulieren und ihm das Geld nachwerfen, sondern man kann ihn dann auch mit Argumenten und Urteilen bzgl. der Unpfändbarkeit des betreffenden Fahrzeugs zuwerfen. Dann lässt er von seiner Gier ab, da offensichtlich "rassebedingt" ( :shock: bin ich etwas ein Anit-IV-Rassist :mrgreen: sorry) die Faulheit noch größer ist als die Gier.

Diese Taktik funktioniert in 99 von 100 Fällen. :liegestuhl:
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Dirty Uschi
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von Dirty Uschi »

Dann komm mal mit den Argumenten und Urteilen...

Die Gier des Insolvenzverwalters dürfte in einem solchen Fall begrenzt sein. Vermutlich handelt es sich hierbei um ein IK- Verfahren, masselos, Verfahrenskosten sind gestundet, also:

800,00 Mindestvergütung (bei bis zu 10 teilnehmenden Gläubigern)

120,00 pauschale Auslagen (bei Laufzeit von bis zu einem Jahr)

028,00 spezielle Auslagen (Zustellkosten)

180,12 MWSt. (19%)

1.128,12 Gesamt

Die Verwertung des Kfz spielt in diesem Fall also keine Rolle und ist lediglich Ausdruck der Schonung der Allgemeinheit (Staatskasse).
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von Der Internationale »

mein schmutziges Bärchen,

hier bis du es gewesen, der den Gierhannes ins Spiel gebracht hat, eine alte Rostlaube zu begehren. Ich habe bzgl. solcher Fahrzeuge fast immer die Erfahrung gemacht, dass die Faulheit über die Gier siegt. Die pekuniären Gründe für dieses Handeln hast du ja jetzt noch aufgezeigt. Merci dafür.
(und Schonung anderer Geldbörsen als der eigenen spielt bei IVs grundsätzlich nur dann eine Rolle, wenn Pharisäerphrasen in Berichtsform gegossen werden. :mrgreen: )

Also stimmen wir insofern überein.

Falls aber Gier>Faulheit, dann ist das Rezept "mit Schreiben und Urteilen zuwerfen" in der Regel zielführend. Dann muss sich damit in der Regel der Frischling am Ende des Flurs beschäftigen, der dann überfordert ist, sich irgendwie reinwurschtelt und soweit unbeachtet bleibt, dass ihm am Ende des Verfahrens nicht mal mitgeteilt wird, dass er jetzt aufhören kann zu grübeln.... 8)
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von RGSilberer »

Der Internationale hat geschrieben: Die pekuniären Gründe für dieses Handeln hast du ja jetzt noch aufgezeigt. Merci dafür.

was meinst Du denn genau damit, ich verstehe Deine Schlußfolgerung nicht so recht.
ronnst
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von ronnst »

Was sein könnte wäre, das der Verwalter fordern kann, das Auto zu schätzen.
Dieser Betrag kann vom Besitzer bezahlt und damit das Auto ausgelöst werden.
So meine letzte Info dazu.


Gruß
Ronny
RGSilberer
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Re: Pkw in Privatinsolvenz

Beitrag von RGSilberer »

ronnst hat geschrieben:Was sein könnte wäre, das der Verwalter fordern kann, das Auto zu schätzen.
Dieser Betrag kann vom Besitzer bezahlt und damit das Auto ausgelöst werden.
So meine letzte Info dazu.

Gruß
Ronny
Genau das hat ja Dirty Uschi schon geschrieben. Und so läuft es in der Praxis auch regelmäßig ab.
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