Hallo ihr alle,
folgender fiktiver Fall:
A (ehem. selbständig, geschieden, arbeitslos) meldet im Jahr 2012 Privatinsolvenz an. Im Dezember 2017 heiratet er B (angestellt, geschieden). Für das Jahr 2017 geben beide gemeinsam eine Einkommensteuererklärung ab. A war 3 Monate berufstätig, B ganzjährig. B hat noch einen Sohn aus erster Ehe mit einem GdB von 50.
Auf dem Steuerbescheid sind knapp 3.500 Euro an zu viel gezahlten Steuern ausgewiesen, die jedoch mit Schulden aus Umsatzsteuerforderungen von A aus den Jahren 2010 und 2011 aufgerechnet werden.
Haben A und B irgendeine Chance, an wenigstens einen Teil des Geldes zu kommen im Hinblich auf
* Insolvenzverfahren vo?n A
* Arbeitslosigkeit von A?
* Behinderung des Sohnes von B?
LG
Marion
Privatinsolvenz, Hochzeit und Steuerschulden
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Re: Privatinsolvenz, Hochzeit und Steuerschulden
Vermutlich ja. Steuererstattungen stehen dem Ehegatten zu, der die Zahlung geleistet hat. Der größte Teil der Zahlungen (Lohnsteuer) dürfte von B gezahlt worden sein. Also steht ihr vermutlich auch der größte Teil der Erstattung zu.Saar_Sternchen hat geschrieben: Haben A und B irgendeine Chance, an wenigstens einen Teil des Geldes zu kommen im Hinblich auf
Wenn das FA mit Altschulden von A aufrechnen will, dann muß es zunächst die Erstattung aufteilen und darf dann nur den auf A entfallenden Teil verrechnen. Der Anteil von B ist auszuzahlen.
Die Erfahrung lehrt leider, dass das dem FA regelmäßig völlig wurscht ist. B muß daher einen Antrag auf Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheides nach § 218 AO stellen. Dagegen kann man dann Einspruch einlegen. Vermutlich wird das FA die Abrechnung aber von sich aus korrigieren. Die wissen ja, wie es geht.
Gruß
towel day
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Re: Privatinsolvenz, Hochzeit und Steuerschulden
wie ist eine solche Erfahrung eigentlich zu werten?towel day hat geschrieben:Die Erfahrung lehrt leider, dass das dem FA regelmäßig völlig wurscht ist.

Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Re: Privatinsolvenz, Hochzeit und Steuerschulden
wie meinen?Der Internationale hat geschrieben:wie ist eine solche Erfahrung eigentlich zu werten?towel day hat geschrieben:Die Erfahrung lehrt leider, dass das dem FA regelmäßig völlig wurscht ist.
Gruß
towel day
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Re: Privatinsolvenz, Hochzeit und Steuerschulden
Mal so interessehalber: Die Umsatzsteuerforderungen des FA bleiben bestehen trotz (abgeschlossenem?) Insolvenzverfahren?Saar_Sternchen hat geschrieben: A meldet im Jahr 2012 Privatinsolvenz an. Auf dem Steuerbescheid sind knapp 3.500 Euro an zu viel gezahlten Steuern ausgewiesen, die jedoch mit Schulden aus Umsatzsteuerforderungen von A aus den Jahren 2010 und 2011 aufgerechnet werden.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Privatinsolvenz, Hochzeit und Steuerschulden
Solange die Restschuldbefreiung nicht erteilt ist, kann in der WVP aufgerechnet werden. §§96, 294 InsO stehen dem nicht entgegen.
Dies sollte aber dem TH mitgeteilt werden, da sich dann die Höhe der festgestellten Forderungen vermindert.
Dies sollte aber dem TH mitgeteilt werden, da sich dann die Höhe der festgestellten Forderungen vermindert.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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