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Genossenschaftsanteile während Insolvenz?

Verfasst: 17.01.19, 19:35
von coriami2016
Hallo,

angenommen für C wurde im Dezember 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet (Privatinsolvenz).
C kann eine neue Wohnung mieten bei einer Wohnungsgenossenschaft und zahlt 400€ Genossenschaftsanteile. Der Mitmieter 800€, was ja Voraussetzung ist um die Wohnung überhaupt zu bekommen.

Klar muss C den Insolvenzverwalter darüber informieren. Aber darf der Insolvenzverwalter die Unterzeichnung des Mietvertrages verbieten und darf er die Genossenschaftsanteile kündigen, wodurch C dann die Wohnung verliert?

Zur Info: Die Nutzungsgebühr beträgt 330€ im Monat zzgl. Betriebskosten in Höhe von 110€ plus Strom und Gas welches extra angemeldet und bezahlt werden muss.

Danke für Eure Antworten und einen schönen Abend.

Re: Genossenschaftsanteile während Insolvenz?

Verfasst: 18.01.19, 21:15
von idem

Re: Genossenschaftsanteile während Insolvenz?

Verfasst: 21.01.19, 11:10
von Dirty Uschi
Die o.g. Entscheidung ist in dieser Form nicht anwendbar.

Am 19.07.2013 wurde u.a. der § 67c GenG eingeführt, der den Schuldner teilweise vor dem Wohnraumverlust schützt.

Mal bitte nicht durch den Leitsatz verschrecken lassen, es geht bei der Entscheidung um eine Kündigung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits ausgesprochen war.

Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden.

BGH vom 18.9.2014 – IX ZR 276/13 –

Allerdings wird man fragen müssen, wie der Schuldner zu 800,00 EUR pfandfreien Vermögen kommt? Nächste Frage ist die zum Mitbewohner. Wenn der dem Schuldner 400,00 gibt, um Genossenschaftsanteile zu zeichnen, so sind die 400,00 EUR Masse.

Re: Genossenschaftsanteile während Insolvenz?

Verfasst: 21.01.19, 11:24
von idem
Es empfiehlt sich m. E. in jedem Fall mal Kontakt zum IV aufzunehmen und zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen drüber zu sprechen.