Hallo,
Person A befindet sich in der Wohlverhaltensphase nach der RI.
Jetzt kamen neue schulden dazu:
1x mal wegen Auslandsaufenthalt verpasst Vollstreckungsbescheid fristgerecht zu widersprechen
1x mal weil Person A früher Privat versichert war dann kam die RI, wechselte demnach in die gesetzliche Familienversicherung. Privat lief aber weiter und das hat sich dann angesammelt.
Naja nun sind diese 2 Forderungen ca. 10 Tausend Euro.
Gibt Person A jetzt eine EV ab, ist damit die Restschuldbefreiung dann futsch ?
EV während Wohlverhaltensphase
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Re: EV während Wohlverhaltensphase
Auch wenn dies gerne erzählt wird und dazu dienen soll, dass man nicht erneut in eine insolvente Situation kommt:
Neuverbindlichkeiten tangieren nicht das Insolvenzverfahren und eine mögliche RSB.
Neuverbindlichkeiten tangieren nicht das Insolvenzverfahren und eine mögliche RSB.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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Re: EV während Wohlverhaltensphase
aber die "Neuverbindlichkeiten" sind nicht futsch! Die hat man weiter an der Backe.
Re: EV während Wohlverhaltensphase
Das heisst Person A kann ohne weiteres eine EV abgeben, ohne Konsequenzen für das laufende IV zu befürchten.
Der Gerichtsvollzieher hat nämlich Person A dahingehend aufmerksam gemacht, daher auch hier diese Frage...
Der Gerichtsvollzieher hat nämlich Person A dahingehend aufmerksam gemacht, daher auch hier diese Frage...
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