Seite 1 von 1
Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 07:31
von Tevi
Person A beantragt die Privatinsolvenz .
A ist gleichzeitig Schuldner von Personn B welcher Vermieter von A ist.
Vermieter B hat ein Zahlungs und Räumungurteil gegen PersonA und somit erhebliche Forderungen gegen Person A .
Person B (auch Erblasser ) hinterlässt Person A eine Erbschaft.
Wie verhält sich das für Person B ?
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 07:42
von alana4
B ist gestorben?
Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 07:53
von windalf
Wie verhält sich das für Person B ?
Gar nicht. Der ist doch Tod...
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 07:54
von SusanneBerlin
Solange B nicht tot ist, ist es unerheblich ob A später mal Erbe von B wird.
Sobald die Insolvenzverfahren von A eröffnet ist, kann B seine Forderungen zur Gläubigertabelle anmelden.
P.S. @Tevi: dieser thread ist doppelt erschienen. Sie sollten den anderen thread löschen.
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 08:15
von Tevi
wie lösche ich den doppelten Eintrag ?
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 08:23
von cherokee
Den Beitrag einem Mod melden?
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 08:48
von SusanneBerlin
Tevi hat geschrieben:wie lösche ich den doppelten Eintrag ?
Das geht jetzt nicht mehr. Einen eigenen Beitrag löschen geht nur, solange noch niemand geantwortet hat.
Fürs nächstemal: Sie klicken auf den "Ändern"-Button und dann machen Sie einen Haken bei "Ganzen Beitrag löschen" (befindet sich oberhalb des Beitragstextes).
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 09:20
von ktown
Und jetzt habe ich ihn mal entfernt.

Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 26.04.19, 12:37
von Tevi
Danke fürs löschen
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 29.04.19, 07:00
von Tevi
"Sobald die Insolvenzverfahren von A eröffnet ist, kann B seine Forderungen zur Gläubigertabelle anmelden."
o.k. / B meldet dann seine Forderungen in der Gläubigertabelle an ....
Während der Zeit der Privatinsolvenz verstirbt Person B
A ist nur Pflichteilsberechtigter , da es Person C gibt , die Alleinerbe ist .
Ist ist unwahrscheinlich das Person B etwas von seinen offenen Forderungen erhält , da Persan A eh ALG 2 bezieht .
Wie kann Person C vorgehen , wenn die Erbschaftsangelegenheit in die Zeit der Privatinsolvenz fällt ?
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 29.04.19, 07:53
von SusanneBerlin
Die offenen Forderungen, die B bei A hat, sind höchstwahrscheinlich uneinbringlich.
Damit müssen sich B und C sich bfinden. Da gibt es keine Tricks, wie man doch noch Geld aus eibem Insolventen herausbekommt.
Oder wollen Sie wissen, ob B bzw. sein Erbe C die Schulden gegen die Pflichtteilsforderungen von A aufrechnen kann? Das müsste mMn. gehen, bin aber Laie.
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Verfasst: 30.04.19, 08:46
von Dirty Uschi
wird der Pflichteil von A geltend gemacht, dann fällt dieser in die Insolvenzmasse, sofern der B noch vor der Beendigung des Insolvenzverfahrens verstirbt.
Verstirbt der B vor Beendigung des Insolvenzverfahrens, der A macht seinen Pflichtteilsanspruch aber erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geltend, so steht der Weg einer Nachtragsverteilung offen.