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Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävention

Verfasst: 29.04.19, 13:54
von DerJanJosef
Hallo zusammen,

ich lese mich seit einiger Zeit ein wenig durch, bin aber noch nicht so recht weiter gekommen leider.
Sollte es das falsch Unterforum sein, gerne verschieben.

Hier mal das Thema, wie folgt:

Möglichst viel Risiko aus Selbstständigkeit in Bezug auf privatem Besitz nehmen


Angenommen jemand (Person A) möchte sich selbstständig machen.
- Person A ist nicht verheiratet, aber hat eine Partnerin (Person B).
- Ein gemeinsames Eigenheim soll in Zukunft angeschafft (gebaut) werden
- Person A & Person B beide angestellt in Festeinstellung
- Person A strebt eine nebenberufliche Selbstständigkeit (vorerst keine UG oder GmbH) an

Wie lässt sich nun möglichst das Risiko in Bezug auf das Eigenheim und das damit aufgebaute gemeinsame Vermögen nehmen?

Eine Idee:
- Partner B erwirbt das Grundstück und baut auf ihrem Namen das Haus
- Es wird ein Partnerschaftsvertrag (Ehevertrag) geschlossen, welcher besagt, dass Partner B Haus & Grund gehört, außer bei Trennung / Scheidung. Hier dann wieder jedem der jeweilige Anteil (müsste vertraglich
festgehalten werden wie hoch der jeweilige Anteil wäre)
- Somit Partner A doch grundsätzlich erst einmal Besitzlos und im Rahmen einer Insolvenz auch nur auf sein Gehalt belangbar (solange weder getrennt noch geschieden wird), oder?

Fragen:

- Würde es Probleme bei dem gemeinsamen Kreditvertrag oder das gemeinsame Bewohnen des Hauses geben im Bezug auf die Insolvenz des Partners A?
- Wie könnten die Partner das Risiko möglichst gering halten?

Wie ist hier die Rechtslage?

Vorab schon einmal vielen Dank für den Input

Freundlichste Grüße
Jan-Josef

Re: Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävent

Verfasst: 29.04.19, 14:22
von SusanneBerlin
Hallo,

diese Idee könnte theoretisch machbar sein, aber mMn. fangen Ihre Überlegungen am falschen Ende an.

Klar geraten statistisch gesehen, viele Menschen in eine Insolvenz aus einer gescheiterten Selbständigkeit heraus.

Die Frage ist aber, ob bei der Geschäftsidee, die Sie realisieren wollen, das Risiko überhaupt besteht. Schulden entstehen ja nicht zwangsläufig. Also überlegen Sie, wo bei Ihrer Geschäftsidee die Schulden herkommen sollten.

Risiken sind z.B.: laufende Kosten wie Ladenmiete, Materialeinkauf auf Kredit oder es wird ein Gründungsdarlegen aufgenommen. So ein Gründungsdarlehen über 50.000€ bekommen Sie nicht ohne Sicherheiten, da will die Bank eine Grundschuld in die Immobilie, und da ist es dann völlig egal wer bei der Immobilie als Eigentümer eingetragen ist.

Also: Erst den Businessplan machen, schauen wieviel Geld Sie für den Anlauf der Selbständigkeit einsetzen müssen, muss man einen Kredit aufnehmen oder finanziert man den Anlauf aus dem Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis, wo die Risiken liegen und erst dann, wenn die Risiken definiert sind, überlegt man ob Maßnahmen zur Risikominimierung nötig sind und welche.

Und kann man sich den Bau des Eigenheims parallel zur Gründung der Selbständigkeit überhaupt leisten? Dann besteht die Risikominimierung darin, dass man nur eins von beiden macht.

Re: Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävent

Verfasst: 29.04.19, 14:35
von FM
Ein Ehevertrag ohne Ehe geht nicht, und wem das Haus gehört ergibt sich aus dem Grundbuch.

Sollte man einen wie auch immer konstruierten Zahlungsanspruch gegen die Hauseigentümerin bewirken können, kann der Gläubiger auch diesen pfänden.

Re: Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävent

Verfasst: 29.04.19, 14:37
von DerJanJosef
Hallo,

@SusanneBerlin:
vielen Dank erst einmal für die Antwort.

Ich schreibe die Situation noch einmal etwas um und genauer.

Die Person A welche sich selbstständig machen möchte, möchte Wohnungen kaufen als Renditeobjekte. Die Wohnungen sollen zu 100% finanziert werden, wobei die KnK aus eigenen mitteln (welche vorhanden sind) getragen werden sollen. Das Kreditvolumen soll sich durch die monatlichen Mieteingänge tragen.
Dies ist ja mittlerweile eine ganz normale Situation um Vermögen aufzubauen.
Ein solches Szenario ist auch sehr gut kalkulierbar, nur niemand kann voraus sagen ob man sich mal verkalkuliert, sich die politischen Rahmenbedingungen, etc. ändern.

Daher war die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit das private Vermögen über diesen Weg zu schützen (Vor allem wenn Person A & Person B beide Ihr angespartes in das Eigenheim einbringen und somit Person A das Kapital von Person B bei einer Fehlkalkulation aufs Spiel setzen würde).

Grundsätzlich ging es somit in dem Post nicht darum ob die Selbstständigkeit als solches gut durchdacht ist oder gar zu leichtsinnig oder risikoreich angegangen wird (hier wird auch sicherlich schnell die finanzierende Bank eingreifen), sondern ob es rechtlich korrekt wäre, dass die eigene Immobilie mit der im Eingangs-Post genannten Vorgehensweise zu schützen, bzw. ob es dort einen Denkfehler gibt.

@FM:
Ein Ehevertrag ohne Ehe nicht, in diesem Falle aber ein Partnerschaftsvertrag, oder?

Viele Grüße

Re: Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävent

Verfasst: 29.04.19, 15:06
von Zafilutsche
Wenn eine Person z.B. eine GmbH gründet, dann ist die Haftung begrenzt.

Re: Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävent

Verfasst: 29.04.19, 15:09
von SusanneBerlin
ob es rechtlich korrekt wäre, dass die eigene Immobilie mit der im Eingangs-Post genannten Vorgehensweise zu schützen, bzw. ob es dort einen Denkfehler gibt.
Der Denkfehler ist: Erstens ist die Immobilie keineswegs durch diese Konstellation geschützt, und zweitens besteht nicht nur ein Risiko für A, sondern B hängt genauso mit drin. Wenn das Geld nicht ausreicht alle monatlich fälligen Verbindlichkeiten zu tilgen, dann ist immer eine (möglicherweise auch mehrere) der auf Kredit gekauften/gebauten Immobilien weg.

B geht ein hohes Risiko ein, denn wenn A den Abtrag an der Eigenheim-Immobilie in ein paar Jahren einstellt und das Eigenheim unter den Hammer kommt, sind alle Zinszahlungen bis dahin für dieses Eigenheim für die Katz gewesen. Da nützt es Person B auch nichts, dass sie allein im Grundbuch steht und A sich per Partnerschaftsvertrag zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet hat.

Wäre ich B, würde ich mich darauf nicht einlassen.

Re: Haus bei Selbstständigkeit sichern (Insolvenz) - Prävent

Verfasst: 30.04.19, 08:37
von Dirty Uschi
Wenn B Eigentümerin ist, gleichzeitig jedoch A Geld in diese Immobilie steckt, beim Kauf, bei der Finanzierung..., ergeben sich unter anfechtungstechnischen Gesichtspunkten immer Problematiken, dass ein Insolvenzverwalter versucht, diese Vermögenslosmachung zurückzudrehen, weil damit die Gläubiger benachteiligt werden. Hierzu auch noch Tipps zu geben, halte ich für bedenklich.