Insolvenz am Kippen?
Moderator: FDR-Team
Insolvenz am Kippen?
Hallo.
Eine Person A hat ein Privatinsolvenz am laufen. A ist aber ein Fehler unterlaufen und hat versäumt, Lohnnachweise an seinen Verwalter zu senden. Der Verwalter hatte es aber auch nicht für nötig gehalten, A daran zu erinnern.
Dadurch sind einige Monate ins Land gelaufen, bevor eine Erinnerung kam.
Zeitgleich kam aber auch vom Gericht eine solche Erinnerung / Aufforderung, die fehlenden Nachweise einzureichen.
A hatte nahezu alle Lohnzettel bis auf vier zum Gericht geschickt. Die vier fehlenden musste A sich vom damaligen Arbeitgeber noch mal zuschicken lassen. Als die da waren, hat A auch diese vier zum Gericht geschickt.
Jetzt hat A ein Schreiben bekommen, wo A über 1200€ an Gerichtskosten zahlen soll. Keine Begründung oder ähnliches.
Im Anhang steht was von "Gegen dieses Kostenansatz findet die Erinnerung statt".
A weis damit nichts anzufangen. Was bedeutet das?
Das andere ist, das A ja das Insolvenzverfahren ja nicht umsonst gemacht hat. Wie soll A denn über 1200€ zahlen. Würde sowas auch nicht als Ratenzahlung gehen?
Und was am wichtigsten ist, was ist mit der Insolvenz von A?
Grüße
Eine Person A hat ein Privatinsolvenz am laufen. A ist aber ein Fehler unterlaufen und hat versäumt, Lohnnachweise an seinen Verwalter zu senden. Der Verwalter hatte es aber auch nicht für nötig gehalten, A daran zu erinnern.
Dadurch sind einige Monate ins Land gelaufen, bevor eine Erinnerung kam.
Zeitgleich kam aber auch vom Gericht eine solche Erinnerung / Aufforderung, die fehlenden Nachweise einzureichen.
A hatte nahezu alle Lohnzettel bis auf vier zum Gericht geschickt. Die vier fehlenden musste A sich vom damaligen Arbeitgeber noch mal zuschicken lassen. Als die da waren, hat A auch diese vier zum Gericht geschickt.
Jetzt hat A ein Schreiben bekommen, wo A über 1200€ an Gerichtskosten zahlen soll. Keine Begründung oder ähnliches.
Im Anhang steht was von "Gegen dieses Kostenansatz findet die Erinnerung statt".
A weis damit nichts anzufangen. Was bedeutet das?
Das andere ist, das A ja das Insolvenzverfahren ja nicht umsonst gemacht hat. Wie soll A denn über 1200€ zahlen. Würde sowas auch nicht als Ratenzahlung gehen?
Und was am wichtigsten ist, was ist mit der Insolvenz von A?
Grüße
Re: Insolvenz am Kippen?
Wurde denn wenigstens das pfändbare Einkommen an den Treuhänder/Insolvenzverwalter gezahlt oder belief sich das auf Höhe Null und man hat es aber gleichzeitig (durch fehlende Nachweise) versäumt aufzuzeigen, warum es bei Höhe Null bleibt? Das mag gemein klingen aber während der Wohlverhaltsperiode muss sich ja nicht der Verwalter wohl verhalten, sondern derjenige der ein Restschuldbefreiung anstrebt. Gegen die nicht ganz unwesentlichen Obligenheiten zu verstoßen gefährdet dann halt leider eine Restschuldbefreiung.Eine Person A hat ein Privatinsolvenz am laufen. A ist aber ein Fehler unterlaufen und hat versäumt, Lohnnachweise an seinen Verwalter zu senden. Der Verwalter hatte es aber auch nicht für nötig gehalten, A daran zu erinnern.

Re: Insolvenz am Kippen?
Hallo. Ja belief sich auf 0.
A war und ist aber vom Verdienst her unterhalb der Freigrenze. Also nichts Pfändbar.
Grüße
A war und ist aber vom Verdienst her unterhalb der Freigrenze. Also nichts Pfändbar.
Grüße
Re: Insolvenz am Kippen?
Von wem ist das Schreiben? Wer will das Geld? Das Insolvenzgericht? Und da stehen keine Paragrafen drauf, worauf sich die Forderung bezieht? Da steht nur: Zahlen Sie 1.200€ Gerichtskosten!? Kann ich mir kaum vorstellen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Insolvenz am Kippen?
Ja da steht hinten was drauf.
1.) § 3 II GKG, KV 2310
2.) § 3 II GKG, KV 2320
3.) § 3 II GKG, KV 9017
Und dann steh da noch was von §4a InsO. Das gehört zu Punkt 3.)
Im Kopf steht "Landesjustizkasse"
1.) § 3 II GKG, KV 2310
2.) § 3 II GKG, KV 2320
3.) § 3 II GKG, KV 9017
Und dann steh da noch was von §4a InsO. Das gehört zu Punkt 3.)
Im Kopf steht "Landesjustizkasse"
Re: Insolvenz am Kippen?
Es ist also im Moment noch vällig unklar, ob die verlangten Gerichtskosten überhaupt etwas mit den Versäumnissen zu tun haben.
Üblicherweise läuft es so, dass die Gerichtskosten zwar zu zahlen sind, aber nicht sofort, sondern sie können gestundet werden. Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden.
§ 4a Abs. 1 InsO:
Üblicherweise läuft es so, dass die Gerichtskosten zwar zu zahlen sind, aber nicht sofort, sondern sie können gestundet werden. Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden.
§ 4a Abs. 1 InsO:
Vielleicht einfach mal bei Gericht nachfragen?Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung. Der Schuldner hat dem Antrag eine Erklärung beizufügen, ob ein Versagungsgrund des § 290 Absatz 1 Nummer 1 vorliegt. 4Liegt ein solcher Grund vor, ist eine Stundung ausgeschlossen.
Re: Insolvenz am Kippen?
Ja sowas ähnliches wurde A auch mit geteilt.
Wenn die fehlenden Unterlagen nicht nachgereicht werden.
Nun ist aber schon alles bei Gericht.
Darum ist das für A unverständlich. A wird heute dort mal anrufen.
Wenn die fehlenden Unterlagen nicht nachgereicht werden.
Nun ist aber schon alles bei Gericht.
Darum ist das für A unverständlich. A wird heute dort mal anrufen.
Re: Insolvenz am Kippen?
Für mich auch. Die Gerichtskosten fallen auch dann an, wenn alles Unterlagen pünktlich eingereicht wurden.
Re: Insolvenz am Kippen?
Es ist wie in einem Beitrag hier schon erwähnt.
Es geht um die Stundung der Gerichtskosten bis Ende der Insolvenz. Durch die fehlenden Unterlagen ist A seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.
Dadurch wurde die Stundung aufgehoben und die Gerichtskosten sind sofort fällig.
Die Insolvenz ist dadurch nicht gefährdet.
Sie die Aussage der Geschäftsstelle.
Grüße und Danke für die Antworten
Es geht um die Stundung der Gerichtskosten bis Ende der Insolvenz. Durch die fehlenden Unterlagen ist A seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.
Dadurch wurde die Stundung aufgehoben und die Gerichtskosten sind sofort fällig.
Die Insolvenz ist dadurch nicht gefährdet.
Sie die Aussage der Geschäftsstelle.
Grüße und Danke für die Antworten
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