Nachrangdarlehen – Insolvenzrecht Immobilien

Moderator: FDR-Team

Rafa
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 59
Registriert: 07.04.05, 12:21

Nachrangdarlehen – Insolvenzrecht Immobilien

Beitrag von Rafa »

Hallo :),
als Ahnungslose in Bezug auf Kredit-/Insolvenzrecht habe ich folgende Frage:
Angenommen, ein gemeinschaftliches Wohnprojekt finanziert sich über Bankkredite (mit denen werden Ausbau etc. der Immobilie finanziert), vermietet Wohneinheiten an Bewohner, die wiederum mit einem privaten Kredit in Höhe x (zusätzlich zur Miete), die Abzahlung der Bankkredite finanzieren – wenn es sich um ein privates Nachrangdarlehen handelt, wird im Falle einer Insolvenz, soweit habe ich das verstanden, zuerst die Bank "bedient", die Nachrangdarlehensgeber müssen warten.
Im Falle einer Insolvenz könnte/müsste? die Immobilie verkauft werden, der Erlös würde auf jeden Fall die gewährten Kredite der Bank tilgen und die privaten Darlehen ebenfalls. Was mir nicht ganz klar ist: Muss der Schuldner im Falle einer Insolvenz die Immobilie verkaufen, damit er die Bankschulden begleichen kann? Oder kann er das, zu seinem Vorteil, irgendwie anders lösen (?), d.h. zumindest die Bankschulden tilgen, aber die Privatdarlehen nicht? Ich bin mir nicht ganz sicher, wie risikoreich ein solches privates Nachrangdarlehen ist, ob da im Falle einer Insolvenz also die Möglichkeit bestünde, dass das Darlehen einfach "weg" ist und Pech gehabt. Vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkel bringen? Das wäre toll! Herzlichen Dank und viele Grüße!
Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1774
Registriert: 19.11.07, 18:29
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

Re: Nachrangdarlehen – Insolvenzrecht Immobilien

Beitrag von Dirty Uschi »

Wenn ein Nachrangdarlehen vereinbart ist (§ 39 II InsO), dann werden diese Verbindlichkeiten erst dann durch den Insolvenzverwalter bedient, wenn die gesicherten (absonderungsberechtigen) Gläubiger (Bank mit Grundschuld), dann die ungesicherten Gläubiger (§ 38 InsO) und schließlich die Nachranggläubiger des § 39 I InsO bedient worden sind.

Im Falle der Insolvenz wird auch nicht der Schuldner, sondern der Insolvenzverwalter die Immobilie veräußern.

Im Endeffekt verbleiben für den Nachranggläubiger nur noch die Krümel der Torte....
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen