Insolvenz und BAföG

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Der Internationale
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Insolvenz und BAföG

Beitrag von Der Internationale »

Wie das Schicksal so spielt :ironie: hat es wieder eine sehr einfallsreiche Chronologie sich einfallen lassen. Jedenfalls stelle ich mir das mal so vor und es wäre schön, wenn zwei bis drei "Profis" meiner Vorstellungskraft folgen würden. :daumenhoch DANKE!

1. Insolvenzantrag

Schuldner (Student) gibt wahrheitsgetreu an, dass er OHNE Einkommen ist und seit Monaten auf BAföG wartet, aber noch keinen positiven oder ablehnenden Bescheid erhalten hat.

2. Insolvenzeröffnungsverfahren

Gericht hat Antrag angenommen, Geschäftszeichen vergeben, aber noch keine Eröffnungsabsicht kund getan :liegestuhl: auch keinen Gutachter bestellt.

3. BAföG-Bescheid ist positiv

BAföG kommt und ist positiv. Nachzahlung für Monate ist bereits auf dem P-Konto des Schuldners. Der Bescheid sagt aus: 50 % als Zuschuss, 50 % als Darlehen.

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Was ist nun zu beachten? Gegenüber dem Studierendenwerk? Gegenüber dem Insolvenzgericht?
Was ist mit der Pfändbarkeit der Zahlung? Unterscheidet sich diese bzgl. Zuschuss und/oder Darlehenshälfte?
Was ist mit der Nutzung des Geldes?

Bzgl. §290 Abs. 1 Nr. 4 InsO habe ich zwar schon einmal einen Versagungsantrag von einem Studentenwerk erlebt, der aber kläglich gescheitert ist. Ferner habe ich nun den Antrag einmal detailliert studiert, da ist nicht mit einen einzigen Buchstaben ein "Darlehen" überhaupt erwähnt. Ansonsten hat der Schuldner alles richtig gemacht: Unsummen von Schulden angegeben, Einkommen = NULL ebenso.

Was passiert BAföG-rechtlich zur Eröffnung?? Insolvenzrechtlich ist das klar, aber wie reagiert man auf Seiten des Studierendenwerks, wenn da Post vom IV eintrudelt?

:?: wer hat Erfahrung mit so etwas? Wer kann mich erleuchten? :idea:

LG Inti
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Der Internationale
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Re: Insolvenz und BAföG

Beitrag von Der Internationale »

:ironie: Alle in Stress??? Oder alle in Urlaub? :daumenhoch
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lottchen
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Re: Insolvenz und BAföG

Beitrag von lottchen »

Der Pfändungsfreibetrag beträgt doch seit Juli 2021 über 1.250€. Der Baföghöchstsatz 861€. Was bitte soll also der Student an den IV abführen müssen?
Der Internationale
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Re: Insolvenz und BAföG

Beitrag von Der Internationale »

Lottchen, wenn er eine eindeutige Sozialleistung bekommen würde, dann würde ich doch nicht dumm fragen. Aber er hat einen BESCHEID, erhalten nach Insolvenzantrag, wo drin steht: du bekommst 50 % zum Verballern und 50 % als "Darlehen". Obwohl im ganzen Antragsformular das Wort Darlehen nicht vorkommt.

Zum Zeitpunkt der Eröffnung werden aber erhaltene Darlehen zur Rückzahlung fällig. Ok. Kein Problem. 4 x 50 % kann das Studentenwerk ja zur Tabelle anmelden. Und dann? Läuft die BAföG Zahlung weiter ohne dass es einer NACH Eröffnung notwendigen Willensbekundung bedarf?? Ja wie soll es denn dann zu einer Anspruchsgrundlage für den Rückzahlungsanspruch kommen.

Ist nur eine Formalie, aber die muss doch irgendwie geregelt werden.

Die Frage "WAS muss der Schuldner abdrücken" ist ja schließlich nicht die einzige Frage in einem Insolvenzverfahren. :zuprost
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Dirty Uschi
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Re: Insolvenz und BAföG

Beitrag von Dirty Uschi »

wenn er auf das BAFÖG wartete und dies der Grund gewesen sein sollte, weshalb er den Insolvenzantrag gestellt hat, warum noch weiter an dem Antrag festhalten, wenn die Liquidität wieder hergestellt ist?

So ganz verstehe ich die Frage nicht.

Oder steht in den BAFÖG-Bedingungen drin, dass man sich melden muss, wenn über dem Vermögen des Studenten die Insolvenz schwebt?
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blackylein
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Re: Insolvenz und BAföG

Beitrag von blackylein »

Was sagt der Insolvenzberater zu dem Thema?
Dass 50% des Bafög (Max 10000 Euro) zurück gezahlt werden muss, ist doch schon immer so gewesen, oder wußte das der To nicht?
lottchen
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Re: Insolvenz und BAföG

Beitrag von lottchen »

Der Internationale hat geschrieben: 11.08.21, 13:07 Zum Zeitpunkt der Eröffnung werden aber erhaltene Darlehen zur Rückzahlung fällig. Ok. Kein Problem. 4 x 50 % kann das Studentenwerk ja zur Tabelle anmelden.
Korrekt.
Der Internationale hat geschrieben: 11.08.21, 13:07 Und dann? Läuft die BAföG Zahlung weiter...?
Ja. Das Geld was der Student ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekommt hat mit der Insolvenz doch nichts mehr zu tun. Das muss er später (wenn die Zahlungen fällig werden) teilweise zurückzahlen.
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