Schuldnerin in vorläufigem Eigenverwaltungsverfahren - Vollstreckung möglich?

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Biergärtnerin
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Schuldnerin in vorläufigem Eigenverwaltungsverfahren - Vollstreckung möglich?

Beitrag von Biergärtnerin »

Guten morgen,

Herr H hat gegen die Firma F GmbH einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Die Firma teilt mit, dass sie sich in einem vorläufigem Eigenverwaltungsverfahren befindet.
H wartet 3 Monate und will nun wissen, ob er eigentlich aus seinem Titel die Vollstreckung betreiben kann...

Grüße aus Rhein-Main
Biergärtnerin
idem
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Re: Schuldnerin in vorläufigem Eigenverwaltungsverfahren - Vollstreckung möglich?

Beitrag von idem »

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__270c.html hier Absatz 3 i. V. m.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__21.html

Es stellt sich damit die Frage, wurden denn Anordnungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO getroffen? Was sagt der maßgebliche Beschluss des Insolvenzgerichtes?
Dirty Uschi
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Re: Schuldnerin in vorläufigem Eigenverwaltungsverfahren - Vollstreckung möglich?

Beitrag von Dirty Uschi »

Die vorl. Eigenverwaltung wird nicht veröffentlicht, idR gibt es aber Vollstreckungsverbote. Selbst wenn nicht, hätte der Gläubiger wegen § 131 InsO an einer erfolgreichen Vollstreckung nicht auf Dauer Freude.

Nach drei Monaten dürfte über den Insolvenzantrag entschieden sein. Dann geht die Einzelzwangsvollstreckung sowieso nicht mehr. Dann kann man die Forderung nur noch zur Tabelle anmelden.
Ein Blick in Insolvenzbekanntmachungen.de hilft.
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