ich möchte euch gerne um eure Einschätzung zu folgenden fiktiven Fall bitten:
HS = Hersteller
LG = Leasinggeber
AG = Leasingnehmer/Arbeitgeber
AN = alleiniger Nutzer des Gegenstands
AG bietet in Zusammenarbeit mit LG seinen AN die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter 24 Monate gegen Entgeltumwandlung vom LG zu leasen.
Hierbei bestellt der AN im Portal von LG ->
AN erhält einen Nutzungsüberlassungsvertrag von AG über das entsprechende Wirtschaftsgut ->
AG least nach Unterschrift über LG ->
LG bestellt bei HS ->
LG übergibt das Wirtschaftsgut an AN
Der Nutzungsüberlassungsvertrag enthält in diesem Beispiel:
- Unentgeltliche Überlassung des Wirtschaftsgut
- Entgeltumwandlung in Höhe der Leasingrate für Dauer der Nutzungsüberlassung (24 Monate)
- ordentliche Kündigung ausgeschlossen
- Außerordentliche Kündigung bei Untergang, Zahlungsunfähigkeit AN, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(restliche Leasingraten werden in diesem Fall sofort Fällig)
Dieses Vorgehen findet z. B. häufig bei Dienstwagen statt.
Nun stellt sich mir die Frage, kann so ein Konstrukt einer rechtlichen Prüfung standhalten?
Meine persönliche Schlussfolgerung:
Leasingnehmer wäre hier der AG -> der als juristische Person z. B. keinen Verbraucherschutz genießt.
Letztlich findet jedoch eine ausschließlich private Nutzung durch den AN statt der durch die Entgeltumwandlung das Leasing indirekt "bezahlt" und den geldwerten Vorteil versteuert.
Müssten die Verträge somit nicht z. B. dem Verbraucherschutz unterliegen und somit u. a. eine 14tägige Widerrufsbelehrung enthalten?
Wie könnte ein AN hier überhaupt seine Rechte gerichtlich klären lassen? Klage g. den AG? Klage g. LG?
Freue mich auf eure Kommentare
