Hallo,
angenommen,
eine Flugschule/Verein soll besucht werden, Ziel ist erlangung der Glider Pilots License.
Dort wird folgende Erklärung verlangt:
" Hiermit erkläre ich das:
keine Strafverfahren oder Verfahren nach dem Gesetz über Owis gegen mich Anhängig waren oder sind
kein Verfahren auf Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogenkonsums oder anderer Verstösse gegen Strassenverkehrsrechtliche Vorschriften gegen mich anhängig war oder zurzeit ist."
Angenommen der Potentielle Flugschüler hätte folgendes auf dem Kerbholz:
in 2007: 4 Wochen Entzug des Führerscheins wegen zu schnellen Fahrens.
in 2010 Geblitzt, 2 Punkte
Ermittlungsverfahren wegen: schwerer Brandstiftung und Unterschlagung, beides nach §170 Stpo eingestellt.
Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl, nach 153a eingestellt.
in 2011 2 mal geblitzt, keine Punkte.
Was muss tatsächlich angegeben werden? Muss überhaupt was angegeben werden?
Bestehen Zweifel an der Zuverläsigkeit?
Vielen Dank fürs Lesen,
Gruss, Andre