Hallo allerseits,
habe da mal `ne Frage bezügl. der nachträglichen Entziehung der Zuverlässigkeitsbescheinigung:
Jemand hatte für die Erlangung der PPL-Lizenz Anfang Juli diesen Jahres einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfungsbeschg. gestellt und im August auch einen positiven Bescheid erhalten. Seit August macht er an einer privaten Flugschule seine PPL-Lizenz, um dann im Dezember die Ausbildung zum Verkehrspiloten zu beginnen.
Im Frühjahr war ihm allerdings etwas dummes passiert. Er war mit seiner Freundin für einen Einkaufsbummel in Maastricht und anschliessend hatte sie sich in einem Coffeeshop etwas Marihuana für zuhause gekauft. Da er mit Drogen nichts zu tun hatte, weder früher noch heute, war es ihm egal, schliesslich war es ihre Sache, was sie tut. Er war sich auch nicht darüber im Klaren, dass es für ihn irgendwelche Konsequenzen haben könnte, da er weder jemals Drogen konsumiert noch gekauft hatte. Prompt wurden sie an der Grenze von der Polizei angehalten. Seine Freundin hat nun vor ein paar Wochen einen Strafbefehl wg. Verstosses gegen das BetäubungsmittelG erhalten. In dem Glauben, nichts schlimmes getan zu haben, fiel er aus allen Wolken, als er gestern ebenfalls einen Strafbescheid im Briefkasten hatte, in dem er wegen Beihilfe zu 15 Tagessätzen je 30 EUR verurteilt wurde. Da er im Dezember seine ATPL-Lizenz beginnen will, fürchtet er nun den nachträglichen Entzug seiner ZÜB.
Natürlich weiss er nun, dass er ihr Verhalten nicht billigend hätte in Kauf nehmen dürfen. Ist sein grosser Traum, Pilot zu werden, nun geplatzt oder hat er eine Chance, die Ausbildung fortzuführen? Wird in solchen Fällen die ZÜB sofort entzogen oder gibt einem die Luftfahrtbehörde immer die Chance, sich in einem persönlichen Gespräch doch als zuverlässlich zu erweisen? Immerhin hatte er sich sonst nie was zu Schulden kommen lassen.
Bin für jede Information dankbar.
Viele Grüsse
Mausmaki