Moin!
Es gibt ja nunmehr "Fahrräder", die einen Paraglydingschirm eingebaut haben. Soweit so gut. So lange man sich mit den Teilen ohne eingeschalteten Motor bewegt (das geht), gelten sie laut StVO als Fahrräder mit Gepäck. Aber wie ist das rechtlich geklärt, was das Fliegen an sich angeht? Für einen normalen Paraglydingflug braucht man ja keine Erlaubnis, keinen Flugschein. Benötigt man einen für diese Art Räder?
Wie ist denn da so die Rechtslage. Bzw. gibt es überhaupt eine?