Hallo zusammen,
wir haben einen Fallschirmsportverein mit einer eingetragenen ICAO Sprungzone. Je nach Windrichtung kann es nötig sein, das Nachbargebäude mit dem Fallschirm in relativ niedriger Höhe zu überfliegen, um sicher zu landen. Könnte der Nachbar dagegen vorgehen? Unsere Landefläche ist auf dem Flugplatzareal, sein Gebäude steht im direkt angrenzenden Gewerbegebiet. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für die Hilfe!