karla27 hat geschrieben: ↑17.02.21, 19:46
Hallo,
mich würde interessieren, wenn ich schlechte Erfahrungen mit einer Firma gemacht habe, ob ich in eine negative Bewertung bei Google zb. Preise aus einer Rechnung veröffentlichen darf zb Anfahrtskosten und Stundenlöhne? Oder sind das irgendwelche betriebsinterne Dinge, weswegen man später verklagt werden kann?
Vielen dank für hilfreiche Antworten
Allgemein kann ein Kunde keine Verpflichtung haben, Betriebsinterna für sich zu behalten.
Aber hier geht es um eine Beschwerde, nachdem man eine "Kleinigkeit" hat machen lassen und die Rechnung als zu hoch ansieht.
Was man machen darf ist eins und was man machen kann das andere.
Wenn ein enttäuschter Kunde nur die Verantwortung beim Handwerksbetrieb sieht, alle Aussagen dazu, dass er vielleicht nicht in Recht ist ignoriert (vielleicht nicht als "hilfreich" erlebt -was die wiederholten Fragen nahelegen), weder den Handwerker um Klärung bittet, noch die Innung oder einfach einen Anwalt befragt und statt dessen eine Bewertung abgibt, die der Ansicht folgt, seine Auffassung/Meinung sei unumstößlich: Dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass er Formulierungen benutzt, die rechtlich angreifbar sind.