Hallo,
rein aus Neugier interessiert mich, ob es rechtlich erlaubt ist, eine für die bevorstehende Wahl zugelassene Partei auf seiner Privaten und / oder Geschäftlich genutzten Internetseite auszuloben?
Gibt es diesbezüglich Einschränkungen, Zeitbegrenzungen etc. ?
In welchem Fall kann der Betreiber einer Privaten Website bzw. einer geschäftlich genutzten Internetseite eine Abmahnung oder sonstige rechtliche Probleme in diesem Zusammenhang bekommen?
politische Partei ausloben
Moderator: FDR-Team
Re: politische Partei ausloben
Hier mal was zum Lesen
Hat übrigens 15sek meiner Lebenszeit gekostet das über die Suchmaschine zu finden.
Hat übrigens 15sek meiner Lebenszeit gekostet das über die Suchmaschine zu finden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: politische Partei ausloben
"Ausloben"?
Falls bewerben gemeint ist: darf man natürlich auf eigenen Websites. Zu beachten wäre aber, das ist privat, nicht betrieblich, die Kosten der Website können dann also nicht beim Finanzamt als Betriebsausgaben gelten.
Falls bewerben gemeint ist: darf man natürlich auf eigenen Websites. Zu beachten wäre aber, das ist privat, nicht betrieblich, die Kosten der Website können dann also nicht beim Finanzamt als Betriebsausgaben gelten.
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