Verstoß gegen UWG oder doch nicht?

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Balian
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Verstoß gegen UWG oder doch nicht?

Beitrag von Balian »

Liebe Community,

da das Thema durchaus immer mal wieder präsent in den Medien ist, folgender fiktiver Fall zu dem ich gerne eine Einschätzung hätte.

Eine Online Redaktion hat auf großen Online-Medien Gast-Accounts und teilweise auch Expertenprofile um redaktionelle Artikel erstellen zu können.
Nun möchte man einen Ratgeberartikel zu einem interessanten Thema veröffentlichen und sucht nach einem Kooperationspartner, der in den Artikeln als Experte auftritt. Es heißt zb: "Herr Max Mustermann von FIRMA (inkl. Link zu der Firma) sagt auch, dass es besonders wichtig ist bla bla". --> Hier kommt also der zahlende Kooperationspartner ins Spiel.
Spricht wir haben einen redaktionellen Artikel ohne jegliche Kennzeichnung von Werbung. Von dem Kooperationspartner bekommt man jedoch Geld. Im Vertrag nennt sich dies Medien-Sponsoring. Wir sprechen hier von mehreren tausend Euro Kostenbeteiligung.

Liegt hier schon ein Verstoß gegen UWG §4 Absatz 3 vor? --> Weil nicht als Werbung gekennzeichnet, aber ist es nicht schon eine?
Laut Gespräch mit dem Kooperationspartner werden aber nicht direkt die Links zu seiner Website verkauft sondern man möchte eine große Online Reichweite erzeugen und so das Branding der Marke stärken.

Ist hier die Trennung vom "werblichen" zum redaktionellen Beitrag zu schwammig? --> § 6 Absatz 1 Nr. 1

Wie sollte sich der Mitarbeiter der Online Redaktion verhalten nachdem er das "rausgefunden" hat? Angenommen er hat den Job neu bekommen und ist noch in der Einlernphase umd neue Partner zu finden.
Gerd aus Berlin
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Re: Verstoß gegen UWG oder doch nicht?

Beitrag von Gerd aus Berlin »

UWG § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen:
  • "Unlauter handelt insbesondere, wer [...]

    3. den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert;"
In diesem Fall hätte ein Mitbewerber oder ein Verbraucherverband das Recht, diese Handlung abzumahnen bzw. eine Unterlassung einzuklagen.

Wer aber sollte das hier sein? Und aus welchem Grund?

Ich sehe hier lediglich eine Verquickung von journalistischer Arbeit und PR-Arbeit. Wer wäre hier aktivlegitimiert zu klagen?

Höchstens die Redaktion, die sich auf solide J-Arbeit verlässt, ohne PR-Einflüsse, ohne Bestechung durch Stake-Holders. Die könnte natürlich Schadensersatz fordern, mit Aussicht auf Erfolg.

Dabei könnte der Schaden im Honorar bestehen, aber auch in einer Beschädigung des Ansehens der Redaktion, was sich wiederum auf die Reichweiten und auf die Werbeeinnahmen auswirken kann.

Ansonsten ist Schleich-Werbung ("Marke X ist toll!") zu unterscheiden von Schleich-PR ("Firma Y ist toll!"). Ein unkundiger Anfänger kann sich hier wenden an seine Kollegen, seine Vorgesetzten, seinen Betriebsrat, seine/eine Gewerkschaft (z. B. ver.di) oder an den Werberat oder an sonstige Medien-Räte, die mir nicht alle sofort einfallen.

Gruß aus Berlin, Gerd
Recht beratungsresistant
ist und bleibt der Querulant.

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