Anspruch auf Gegendarstellung
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Anspruch auf Gegendarstellung
Ich bin nicht sicher, ob ich hier richtig bin im Strafrecht, aber ich benötige Auskunft zu folgender Frage:
Ein Journalist hat falsch über einen Tatbestand berichtet und seinen Bericht an mehrere Zeitungen verkauft. Es geht um einen Unfall an einem Sportgelände für Gleitschirmflieger. Der Verein, der betroffen ist, befürchtet, dass die Luftaufsicht die Genehmigung aufgrund der falschen Berichterstattung widerrufen könnte. Welche Ansprüche hat der Verein auf Gegendarstellung und wo ist das geregelt?
Ein Journalist hat falsch über einen Tatbestand berichtet und seinen Bericht an mehrere Zeitungen verkauft. Es geht um einen Unfall an einem Sportgelände für Gleitschirmflieger. Der Verein, der betroffen ist, befürchtet, dass die Luftaufsicht die Genehmigung aufgrund der falschen Berichterstattung widerrufen könnte. Welche Ansprüche hat der Verein auf Gegendarstellung und wo ist das geregelt?
Re: Anspruch auf Gegendarstellung
ist das schon mal vorgekommen, dass die Luftaufsicht nur auf Grundlage eines Artikels so gehandelt hat?Mark Herzog hat geschrieben:Der Verein, der betroffen ist, befürchtet, dass die Luftaufsicht die Genehmigung aufgrund der falschen Berichterstattung widerrufen könnte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Das ist nicht erheblich. Angesichts der enormen Schwierigkeiten, geeignete Gelände nutzbar machen zu können, wäre schon die kontroverse Diskussion mit der Behörde oder deren erhöhtes Kontrollaufkommen vor Ort etwas, dem der Verein wie übrigens auch die ebenfalls ansässige Flugschule DRINGEND aus dem Weg gehen möchten. Reißerische Aufmachungen mit einer übertriebenen Darstellung der angeblichen Verletzungen und einer faktisch übertriebenen Angaben zur Zahl der Unfälle sind da völlig entbehrlich! Sie nutzen ausschließlich dem freien Journalisten, der seinen Kram verkaufen will.ktown hat geschrieben:ist das schon mal vorgekommen, dass die Luftaufsicht nur auf Grundlage eines Artikels so gehandelt hat?Mark Herzog hat geschrieben:Der Verein, der betroffen ist, befürchtet, dass die Luftaufsicht die Genehmigung aufgrund der falschen Berichterstattung widerrufen könnte.
Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Die Wortgewalt, mit der Sie sich hier äußern, lässt Ihre Anfrage doch gleich in einem anderen Licht erscheinen...
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Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Das findet sich im Pressegesetz des Bundeslandes. Beispiel hier §11
Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Also geht es nicht primär um die Gefahr der Entziehung der Genehmigung, sondern eher das man seine Ruhe haben und keine unangenehmen Fragen ausgesetzt werden will.Mark Herzog hat geschrieben:Das ist nicht erheblich. Angesichts der enormen Schwierigkeiten, geeignete Gelände nutzbar machen zu können, wäre schon die kontroverse Diskussion mit der Behörde oder deren erhöhtes Kontrollaufkommen vor Ort etwas, dem der Verein wie übrigens auch die ebenfalls ansässige Flugschule DRINGEND aus dem Weg gehen möchten. Reißerische Aufmachungen mit einer übertriebenen Darstellung der angeblichen Verletzungen und einer faktisch übertriebenen Angaben zur Zahl der Unfälle sind da völlig entbehrlich! Sie nutzen ausschließlich dem freien Journalisten, der seinen Kram verkaufen will.ktown hat geschrieben:ist das schon mal vorgekommen, dass die Luftaufsicht nur auf Grundlage eines Artikels so gehandelt hat?Mark Herzog hat geschrieben:Der Verein, der betroffen ist, befürchtet, dass die Luftaufsicht die Genehmigung aufgrund der falschen Berichterstattung widerrufen könnte.
Grundsätzlich kann jeder eine Gegendarstellung gerichtlich erzwingen. Ob sie letztlich den gewünschten Erfolg haben wird, steht auf einem anderen Blatt.
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Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Das mag ja sein, aber die Frage ist doch: Sind die aufgestellten Tatsachenbehauptungen falsch?Mark Herzog hat geschrieben:... Reißerische Aufmachungen mit einer übertriebenen Darstellung der angeblichen Verletzungen und einer faktisch übertriebenen Angaben zur Zahl der Unfälle sind da völlig entbehrlich! Sie nutzen ausschließlich dem freien Journalisten, der seinen Kram verkaufen will.
Zu bedenken ist auch noch der Streisandeffekt. Siehe Böhmermann, davon hätte kaum Jemand Notiz genommen, wenn Erdogan das einfach ignoriert hätte.
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Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Zumal man den meist an die Gegendarstellung angehängten Redaktionsschwanz nicht vergessen sollte, in dem die Redaktion darauf hinweist, dass sie zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet ist und nochmals bekräftigt, dass sie bei Ihrer Darstellung bleibt.ktown hat geschrieben:Ob sie letztlich den gewünschten Erfolg haben wird, steht auf einem anderen Blatt.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Ein verstauchter Fuß kann definitiv nicht als "schwere Verletzung" angesehen werden, Wenn man bei der Landung gestolpert ist, kann man wohl kaum von einem "Absturz" reden und wenn behauptet wird, es sei der dritte Unfall im laufenden Jahr und es waren objektiv nur 2, dann darf man wohl von "reißerisch" sprechen,- oder?freemont hat geschrieben:Das mag ja sein, aber die Frage ist doch: Sind die aufgestellten Tatsachenbehauptungen falsch?Mark Herzog hat geschrieben:... Reißerische Aufmachungen mit einer übertriebenen Darstellung der angeblichen Verletzungen und einer faktisch übertriebenen Angaben zur Zahl der Unfälle sind da völlig entbehrlich! Sie nutzen ausschließlich dem freien Journalisten, der seinen Kram verkaufen will.
Zu bedenken ist auch noch der Streisandeffekt. Siehe Böhmermann, davon hätte kaum Jemand Notiz genommen, wenn Erdogan das einfach ignoriert hätte.
Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Die rechtlichen Aspekte wurden doch schon ausgeführt. Im Zweifel muss man sein vermeintliches Recht gerichtlich versuchen durchzusetzen.
Re: Anspruch auf Gegendarstellung
Sorry aber das ist lachhaft.Mark Herzog hat geschrieben:Ein verstauchter Fuß kann definitiv nicht als "schwere Verletzung" angesehen werden,
Eine Verstauchung des Sprungelenks (und darum geht es hier) wird schon med. in 3. Grade eingestuft. Von leichter bis schwere Verletzung. Wobei sicherlich bei einer harten Landung sicherlich weniger nur von einer leichten Verstauchung auszugehen ist. Primär reden wir also von einer mittelschweren Verstauchung.
Wir diskutieren hier also darüber, dass im Artikel nicht mittelschwer, sondern schwer geschrieben wurde.
Ein versierter Sportler nennt es harte Landung. Ein Laie bezeichnet als Absturz.....also alles eine subjektive Betrachtungsweise.Mark Herzog hat geschrieben:Wenn man bei der Landung gestolpert ist, kann man wohl kaum von einem "Absturz" reden
Sie reden also von reißerisch wenn 1 Zwischenfall mehr angenommen wurde?Mark Herzog hat geschrieben:es sei der dritte Unfall im laufenden Jahr und es waren objektiv nur 2
Nehmen sie sich einen Baldriantee und
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