Nicht jede Lüge ist unzulässig.
Zum einen wäre hier der strafrechtliche Aspekt zu prüfen (§189 StGB, das wäre etwa bei "XY im Puff zu Tode geprügelt" einschlägig).
Dann hätten wir den zivilrechtlichen Aspekt - etwa den Unterlassungsanspruch von Angehörigen indirekt über §187 StGB ("du bist der Sohn eines Puffgängers") u.a., oder evtl. direkt über das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Wobei man das durchaus durch "Disclaimer" absichern kann, denn es kommt ja gerade darauf an, ob man eine wirkliche Tatsachenbehauptung ("Elvis wurde im Puff ermordet") aufstellt oder eine klar als fiktional gekennzeichnete Geschichte "Mord an Elvis im Puff" veröffentlicht, die explizit nicht als Tatsachenbehauptung angesehen werden will.
Wenn das dann alles abgeklärt ist, kann man durchaus ohne Sorgen eine fiktionale Geschichte über einen fiktionalen Mord an einer realen Person veröffentlichen.
Buch über bekannte Persönlichkeiten schreiben
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Re: Buch über bekannte Persönlichkeiten schreiben
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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