Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Moderator: FDR-Team
Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Hallo,
folgender angenommener Fall:
Ein Journalist schreibt über einen laufenden Zivil-Prozess, in dem der Kläger die Unterlassung von bestimmten (angeblich) rufschädigenden Äußerungen verlangt. Dem Journalisten liegen die Akten vor. Eine öffentliche Verhandlung hat bisher nicht stattgefunden.
Darf der Journalist
a) erwähnen, dass ihm die Akten vorliegen und kleine Teile des Inhalts ur indirekt wiedergeben?
b) darf er wörtlich daraus zitieren?
folgender angenommener Fall:
Ein Journalist schreibt über einen laufenden Zivil-Prozess, in dem der Kläger die Unterlassung von bestimmten (angeblich) rufschädigenden Äußerungen verlangt. Dem Journalisten liegen die Akten vor. Eine öffentliche Verhandlung hat bisher nicht stattgefunden.
Darf der Journalist
a) erwähnen, dass ihm die Akten vorliegen und kleine Teile des Inhalts ur indirekt wiedergeben?
b) darf er wörtlich daraus zitieren?
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Welche "Akten"?
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Klageschrift oder anwaltliche Forderung zur Unterlassungserklärung.
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Und die hat er vom Kläger und / oder dessen Anwalt erhalten, damit er sie im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit verwenden soll?
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Vom Beklagten hat er sie erhalten. Der Beklagte ist selbst auch Journalist.
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Dann sollten die zwei Journalisten doch selber genau wissen, wie sie halbwegs rechtssicher diese Informationen in ihrer journalistischen Tätigkeit verwenden. Ich verstehe die Eingangsfrage daher nicht so richtig. Oder gibt es Verständnisprobleme der zwei Journalisten in Bezug auf Persönlichkeitsrechte u.ä.?
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Es geht nur darum, ob Schreiben aus dem Zivilbverfahren in ähnlicher Weise wie im Strafprozess grundsätzlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Der Journalist, der darüber schreiben möchte, hat Sorge, dass ihm ein Strick daraus gemacht wird, wenn er in einem Zeitungsartikel erwähnt, dass ihm die Akten vorliegen.
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Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Ihm liegen ja auch keine "Aklten vor, sondern:Sabina08 hat geschrieben: Der Journalist, der darüber schreiben möchte, hat Sorge, dass ihm ein Strick daraus gemacht wird, wenn er in einem Zeitungsartikel erwähnt, dass ihm die Akten vorliegen.
Wo ist jetzt das Problem, wenn der Journalist wahrheitsgemäß schreibt: "Der Klageantrag und/oder anwaltliche Forderung zur Unterlassungserklärung wurden mir vom Beklagten (in Kopie) überlassen und liegen mir vor."Sabina8 hat geschrieben:Klageschrift oder anwaltliche Forderung zur Unterlassungserklärung.

Grüße, Susanne
Re: Veröffentlichung von Akten im laufenden Zivilverfahren
Jetzt gibt es kein Problem mehr, dankeSusanneBerlin hat geschrieben: Wo ist jetzt das Problem

Die beteiligten Journalisten waren nur nicht ganz sicher, ob das strikte Verbot der Weitergabe / Veröffentichung von Akten (§ 353d Nr.3 StGB) in dem besagten Zivilfall in ähnlicher Weise gilt.