Vollcrosser im NSG

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ExDevil67
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Re: Vollcrosser im NSG

Beitrag von ExDevil67 »

fodeure hat geschrieben: 12.09.21, 12:50
MichiFed hat geschrieben: 12.09.21, 12:47Mich würde inetressieren ob das Anbringen eines Schlosses wirklich Nötigung wäre....
Das wurde doch bereits mehrmals bestätigt. Aber gerne nochmal: Ja, es ist Nötigung.
Und selbst wenn nicht kann es Kain im ersten Moment egal sein welche Straftat das ist. Es reicht wenn er bei der Polizei beim Schlüssel abholen eine Anzeige erstattet, gut er müsste dann zugeben sich selber auch nicht 100% korrekt verhalten zu haben, und den passenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch sucht sich dann die Staatsanwaltschaft raus.
MichiFed
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Re: Vollcrosser im NSG

Beitrag von MichiFed »

Ich denke das die junge Dame das gerne tauscht. ;-) Vielen lieben Dank!
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